alleiniges Sorgerecht - Namensänderung bei Wiederheirat

Hallo,

ich bin jetzt seit einem Jahr geschieden und habe seit kurzem das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn. Ich möchte wieder heiraten. Muss mein Ex-Mann da trotzdem zustimmen trotz dem alleinigen Sorgerecht, das unser Sohn den Namen meines neuen Mannes annimmt?? Gibt es da einen Gesetzestext?

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Ich glaube nicht, dass er da gefagt werden muss. Wir konnten die sogenannte Einbenennung ohne Zustimmung des Vaters meiner Tochter vornehmen, haben es gleich bei der Anmeldung zur Heirat mit beantragt. Allerdings hieß meine Tochter wie ich und nicht wie der Vater!? Daher bin ich mir nicht ganz sicher. Das Standsamt kann es Dir aber beantworten, im Grunde spricht eigentlich nix dagegen, da sich das Kind über den Namen ja einer Familie zugeordnet fühlt. Das Kind fragt man allerdings, ob es das möchte.
Mein Neffe wollte damals seinen Namen behalten und hat er auch!
Wenn Du nicht gerade einen komplizierten ausländischen Namen annehmen willst oder einen komischen einheimischen wie Kuhschwanz oder sowas, sollte es kein Problem sein.
Gruß Silly

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zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit du die Zustimmung desKV´s nicht benötigst.
- das alleinige Sorgerecht muss bei dir sein.
- das Kind darf nicht den Familiennamen seines Vaters tragen.

Ich hoffe es hilft dir weiter.

Karna

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Ich habe das alleinige Sorgerecht, aber da ich mit dem Kindsvater verheiratet war, hat unser Sohn den Familiennamen vom Vater. Also müsste der KV doch zustimmen??

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Ja, muss er. Habe ich Dir schon in Deinem X-Posting-Thread in "Hochzeit" geschrieben.

Biene

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Hallo meine Tochter hat seid dieser Woche auch den Namen meines Mannes und mir angenommen.#huepf
Da ich das alleinige Sorgerecht habe war das ohne Probleme möglich.Ich denke der Nachname den das Kind nun trägt macht da nichts aus?Bin aber nicht sicher!
Lg Melly

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Warum sollte ein Kind den Namen eine Menschen bekommen, mit dem es nichts zu tun hat, außer das die Mutter einen Abschnitt ihres Lebens mit ihm verbringt?

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Morgen,

wenn Du Dich von Deinem neuen Mann dann vllt. in 5, 6 Jahren oder so mal scheiden lässt (was wir ja nicht hoffen wollen, aber nehmen wir doch einfach mal an es ist so) was soll denn dann Dein Kind mit dem Nachnamen eines Mannes mit dem es nicht einmal verwandt ist?

Was hält denn überhaupt Dein Sohn davon den Namen Deines Zukünftigen anzunehmen?

Und wieso nimmt nicht einfach Dein Verlober EUREN Familiennamen an?
Denn JA, dieser Name ist EUER (der von DIR und Deinem Sohn!) Familienname und nicht "der Name des Exmannes"

Denk mal darüber nach.

Gruß Krüml

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Mein Ex-Mann hat kein Interesse an seinem Sohn und anders rum genauso. Unser Sohn will nicht zu seinem (Ex-Papa sagt er selbst!!). Mein Ex is Alkoholiker und trinkt auch, wenn er Umgangs WE hatte.
Unser Sohn sagt, er möchte nicht so heißen wie sein Ex-Papa und akzeptiert meinen neuen Partner "von sich aus" als Papa. Er möchte auch so heißen wie sein neuer Papa.
Wenn ich davon ausgehe, das ich mich in 5-6 Jahren trenne, dann würde ich nicht heiraten.
Außerdem geht es hier darum, das mein Sohn so heißen möchte wie ich und nicht wie sein Erzeuger! Und ich möchte den Namen meines Ex-Mannes bestimmt nicht meinem neuen Partner zumuten.
Aber egal, ich sehe schon. Hier kann man solche Fragen nicht stellen!

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Hallo,

doch, Du kannst solche Fragen hier stellen. Also, ich kann da aus gerade praktizierter eigener Erfahrung berichten. Wenn Dein Sohn den Namen seines Vaters trägt, muss dieser zustimmen. Dies geht jedoch gar nicht so einfach. Dein Ex muss direkt zu seinem Standesamt vor Ort und dort der sogenannten Einbenennung zustimmen. Dies wird sodann vom Standesbeamten beglaubigt. Nur mit dieser Urkunde wirst Du die Einbenennung an sich auch durchführen können. Soviel also zur Bürokratie.

Ich kann Deine Beweggründe sehr gut nachvollziehen. Mein Sohn trägt zwar meinen Namen, aber ich habe mit seinem Vater das gemeinsame Sorgerecht. Da er jedoch ebenfalls sehr offen der Einbenennung gegenüber steht, hatte ich mit der Beschaffung der Zustimmung keinerlei Probleme. Für ihn war wichtig, dass sich an seinen Rechten und Pflichten nichts ändert und dem ist auch so.

Wichtig für Dich ist jedoch noch - und auch das solltest Du bedenken - bei Deinem Sohn wird auch die Geburtsurkunde an sich geändert. Er ist dann nicht mehr ... sowieso geb. xy sondern ... sowieso geb. sowieso. Es wäre dann komplett so, als wäre der einbenannte Name der Geburtsname. Ich persönlich finde das durchaus positiv, da mein Kleiner dann irgendwann nicht ständig diesen Hick-Hack angeben muss, mit welchem Namen er geboren wurde und sollte mein Mann und ich uns tatsächlich mal wieder trennen, wovon ich selbstverständlich nicht ausgehe, würde ich auch seinen Familiennamen behalten und nicht wieder meinen Mädchennamen annehmen.

Du siehst, der Weg ist nicht ohne Hürden zu bewältigen, aber glaube mir, es lohnt sich. Mein Kleiner fragt jetzt schon immer, wann "wir" also er, mein Mann und ich denn nun heiraten. ;O)))

GLG

einfachich77

P.S. Wir konnten übrigens meinen Namen nicht behalten, da mein Mann noch eine Tochter aus erster Ehe hat, die wiederum in Ihrer Familie als einzige seinen Nachnamen trägt und wir es ihr gegenüber nicht fair gefunden hätten, jetzt den Namen zu wechseln. So gehört sowohl mein Kleiner, als auch seine Tochter uneingeschränkt in die Familie... ;O)