Frage zu Steuererklärung - Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

huhu,

ich sitz gerade über der steuererklärung 2009 und stolpere über den arbeitgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld.

ist dieser zuschuss ebenso wie mutterschaftsgeld der KK und elterngeld eine entgeltersatzleistung oder muss sie in der lohnsteuerbescheinigung des arbeitgebers auftauchen?

lieben dank

claudia

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Hallo,
bei mir steht es in der Lohnsteuerbescheinigung des AG.
Hast du die Bescheinigung von der Elterngeldstelle schon? Kam bei mir gestern an!

Viel Spass noch - ich muss meine auch noch machen!#schwitz

LG

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huhu,

ja die hab ich schon, allerdings hadere ich noch mit den angegebenen daten. das sind nämlich zahldaten und nicht der zeitraum für den bezug...aber egal.

du trägst es also als lohn und nicht als entgeltersatzleistung ein?

lg claudia

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Die Daten trage ich in mein Steuerprogramm in einem Der Lohnsteuerbescheinigung ähnlichen Vordruck. Mein Programm macht das automatisch an die richtige Stelle. Habe mich aber noch nicht weiter damit befasst.
Aber ich würde sagen dass das Mutterschaftsgeld vom AG mit auf die Lohnsteuerbesch. gehört.

2

JA, muss genauso wie das Mutterschaftsgeld in die Steuererklärung und unterliegt auch dem Progressionsvorbehalt (sagt mein Steuerprogramm).

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huhu,

also entgeltersatzleistung, das heißt, auf deiner lohnsteuerbescheinigung wird es nicht aufgeführt?

lg claudia

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Ich hatte es nie vom Ag sondern direkt von der KK. DAs Programm sagt es gehört in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung.


Somit in Zeile 25 auf Seite 1 deiner Anlage N.

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Hallo,

es ist eine Entgeltersatzleistung welche Dir Dein Arbeitgeber auszahlt. Daher muss er diese auch auf der Lohnsteuerbescheinigung bestätigen. Desweitern bekommst Du noch eine Bescheinigung von der Krankenkasse. Beide Beträge zusammen trägst Du dann in der Anlage N ein unter "Zuschuß zum Mutterschaftsgeld" habe die Nummer jetzt nicht parat.

Und da beides eine Entgeltersatzleistung ist, unterliegen beide Beträge auch dem Progressionsvorbehalt.

Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mich gerne anmailen.

Lieben Gruß
Yvonne