Zuschüsse im 2. Jahr der Elternzeit ???

Hallöchen in die Runde,

ich habe folgendes "Problem". Also eigentlich ist es gar kein Problem sondern meine Unwissenheit.

Wir haben letztes Jahr eine Tochter bekommen und ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht. Sofern mein Arbeitgeber damit einverstanden ist, würde ich diese Zeit gerne noch um 1 Jahr verlängern. Es gibt ja aber nur im 1. Jahr Elterngeld.

Daher meine Frage: Gibt es die Möglichkeit im 2. Jahr der Elternzeit Zuschüsse zu beantragen? Wahrscheinlich ist auch der Verdienst meines Partners relevant. Aber der ist nicht soooo gigantisch. :-)

Möchte halt einfach gerne noch länger für meine Kleine da sein.

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten.

Liebe Grüße und schönen Abend
Anja und Leonie

1

... Achso, noch was dazu ... ich möchte gerne nebenbei arbeiten. Aber halt nur auf Stundenbasis, um mehr Zeit zu haben. Ich bin nicht zu faul oder will jetzt von "Vater Staat" leben! Wollt' nur mal wissen, womit man die Haushaltskasse evtl. noch etwas aufbessern kann!

2

Hallo

Die Antwort hast du dir schon selber gegeben.Das Gehalt deines Mannes wird mit eingerechnet.
Sollte es nicht reichen kannst du erg.ALG2 oder Wohngeld beantragen.

Sandra

3

Oh ... Danke für die schnelle Antwort. :-) ... Bekommt man ALG2 auch wenn man in Elternzeit ist? Also irgendwie hätte ich ja noch einen Job. Bin einfach echt unsicher in dieser Hinsicht. :-)

4

Hallo

Ja, das kann man bekommen. Wenn eurer Einkommen und die Ersparnisse( bis auf Freibeträge) nicht ausreichen

Bianca

weitere Kommentare laden
5

Hallo!

Also das jahr kannste du wirklich nur nach Zustimmung des AG auch nehmen, denn eigentlich hate mit deiner Elternzeitanmeldung gesagt, daß du das erste jahr nimmst (was gleichzeitig bedeutet, daß du im zweiten jahr kommst- darauf kann sich der Ag berufen und muss nicht zustimmen)

In eingien Bundesländern gibt es landeserziehungsgeld. kann dir die höhe gerade nicht sagen und auch nicht ,in welchen es diese gibt.
ist ebenfalls einkommensabhängig.
laß dich am besten bei pro familia, dem jugendamt o.ä. beraten
Alles Liebe
lisasimspon

6

Hi,

ich kann sehr gut verstehen, dass du für deine Tochter da sein willst. Dennoch finde ich die Einstellung #kratz erschreckend, dass dafür der Staat aufkommen soll.
Wieso hast du das Elterngeld nicht gesplittet auf zwei Jahre?

Ich bekomme gerade mal den Mindestsatz an Elterngeld, weil ich in der Elternzeit ein Kind bekomme und es früher ja "nur" Erziehungsgeld gab. Bin also nie in den Genuss gekommen 67% vom Gehalt zu bekommen, obwohl ich nie abreitslos oder so war. Das Erziehungsgeld wurde damals angerechtnet so dass ich jetzt mit 300€/Monat noch viel besser da stehe.

Also, ich finde wir bekommen hier in Deutschland so viel (Elterngeld, Kindergeld), aber anscheindenend nicht genug?

Würde das Gehalt deines Mannes und Kindergeld nicht reichen um über die Runden zu kommen?
Dann sei doch froh, dass du einen Job hast in den du zurück kannst. Ihr habt euch doch bestimmt früher schon mal darüber Gendaken gemacht, wie ihr euer Leben finazieren wollt?!

Ist nicht böse gemeint, ich finde wirklich nur die Einstellung und das Empfinden es sei völlig normal, dass der Staat das finaziert etwas befremdlich, wobei du ja nicht hilfebedürftig bist, da du eine Job hast.

LG


8

Du kannst dich natürlich bewusst in ALG I manövrieren, indem du kündigst oder dir kündigen lässt. Dann bekommst du nochmal 67 % deines letzten Verdienstes ein Jahr lang. Aber das hast du ja ohnehin nicht vor. Ansonsten Landeserziehungsgeld. Gibt es aber nur in wenigen Bundesländern. Kannst du nicht erstmal auf 400 Euro-Basis arbeiten oder in Teilzeit und dann später wieder Vollzeit einsteigen? Hast du denn einen Krippenplatz? Oder eine anderweitige Betreuung?

9

ALGI bekäme sie auch nicht, da sie dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stünde!

13

@ Jacky...sie muß dann auch dem Arbeitsamt zur verfügung stehen... so einfach ist das dann auch nicht, denn sie möchte ja noch 1 Jahr zu hause bleiben.
lg

weiteren Kommentar laden