Beschäftigungsverbot bei 400€ Job...

Guten Morgen!

Ich habe eine Frage:
Und zwar habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. :-)
Vor ein paar Minuten habe ich deswegen mit meiner FÄ telefoniert und schon mal einen Termin ausgemacht. Ich soll direkt heute nachmittag hin und zwar aus folgendem Grund:
Ich bin nicht 100% gesund und hatte schon in der Frühschwangerschaft meiner Großen ein BV.
Jetzt kommt noch dazu, dass mein momentaner Job körperlich sehr anstrengend ist und im Freien ausgeübt wird.
Sie meinte bei meiner Vorgeschichte würde sie kein Risiko eingehen und mir ein BV geben.
Ich bin aber Hin - und Hergerissen.

Ich arbeite nämlich nur auf 400€ Basis. So c.a. 5-6 Std (am Stück einmal die Woche).
Wie läuft das da überhaupt mit dem BV??
Ich verdiene im Monat zwischen 150 - 200€, mehr nicht.
Kann mein Chef mich dann trotz Mutterschutzgesetz kündigen? Und bekomme ich trotzdem auch dieses kleine Gehalt weitergezahlt? Ich habe kein Festgehalt, sondern werde nach Stunden bezahlt.
Oder gibt es Lohnuntergrenzen, wo dieses Gesetz nicht mehr greift?
Krankenversichert bin ich über meinen Mann.

Wäre über Antworten sehr dankbar.

Danke im Vorraus!!!
LG

1

hallo,

ich arbeitete nach meiner 1. geburt bei meinem früheren arbeitgeber auch auf 400€ basis und wurde nach 1,5 jahren wieder schwanger. habe zwar weiter gearbeitet aber am schluß ging es gesundheitlich auch nicht mehr und bekam somit die letzten 5 wochen ein bv. mein gehalt wurde voll weitergezahlt und wenn du schwanger bist kannst du nicht gekündigt werden. soweit ich weiß gilt das auch bei einem minijob.

denk jetzt an das baby. wenn es ein risiko ist lass dir das bv ausstellen.

wünsch dir alles gute,

liebe grüße
nadine

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Theoretisch hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Praktisch kann es gut sein, das Dir Dein AG aus betrieblichen jetzt kündigt. Er muß halt nur nachweisen, das sein Betrieb unter der Belastung der Lohnfortzahlung in die Insolvenz gehen müßte. Bei Klein - bis Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern aber einem fähigen Steuerberater gar kein Problem.

die Gummiente

3

Aber der AG kann sich das Geld für die Lohnfortzahlung doch von der KK oder der Bundesknappschaft (da Minijob) zurückholen. Oder nicht?
Jedenfalls ist es in meinem Fall so. Arbeite auch im Minijob und hatte BV. Bin seit Montag im Mutterschutz. Ging alles ohne Probleme.

LG, Kerstin

4

Der AG kann unter der Bedingung sicher nicht kündigen, da er ja den Lohn erstattet bekommt durch die U2 Umlage.

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