HILFE!!!! Auslöse...?! Muss der AG Auslöse zahlen?Wenn ja wieviel?!

Folgender Fall, mein Freund ist jetzt auf Montage gewesen, nun kam endlich der Lohn (auch um einiges Später als vereinbart), der Schock#schock keine Auslöse, die Summe kann nicht stimmen, da es eigentlich keine Abzüge geben darf, wegen der Regelung Minijob bis 50 Tage im Jahr ohne Abgaben. Im Vertrag waren 6,00€ Stunde ausgemacht, nun sagt die Chefin wieder rum das sie ja wegen Tarif 8,00€ bzw 8,50€ bezahlen muss (Da fragt man sich nun auch wieder na was nun)#kratz, und es wurde ein Betrag überwiesen, der nach dem Komma nicht rund war... Ja und sie meinte zur Auslöse nur naja se bräuchte das nicht zahlen, hat es aber nach vertragsunterzeichnung mündlich zugesagt, 24€/Tag... Wer hat nun recht?Bekommt er Auslöse, also muss sie zahlen?Wenn ja wieviel???
Bitte nur Antworten die sich sicher sind und keine von der Firma zu der Firma etc. ...Danke. :-)

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Also sicher ist nur, das alles was mündlich vereinbart wurde null und nichtig ist!

Mein Mann ist auch auf Montage- bekommt 44 euro auslöse- und das steht auch im AV!

Und das der Betrag nach dem Komma nicht rund war......... schonmal was von Lohnsteuer und Sozialabgaben gehört???????????#kratz

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Ja klar haben wir davon schon mal was gehört, aber mal richtig gelesen was ich geschrieben hab, es war bzw ein kurzer Arbeitsvertrag auf Minijobbasis, mit Stundenlohnvereinbarung, da der Vertrag läuft unter 50 Tage und da brauchen keine Abgaben vom AN gemacht werden....#gruebel

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Auslösung wird nach BMTV und Tarifvertrag gezahlt und richtet sich nach der Enfernung und da niemand weiß wie weit die Baustelle weg war kann dir auch keiner Antwort geben

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Na es war Bamberg - Dresden. Aber geht es nicht nach Stunden die man von zu Hause weg ist???

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so ist es, und jede Branche hat ihre eigenen Tarife dazu wie hoch die Auslösung ist, richtet sich nach dem Ecklohn...die Entfernung ist über BMTV geregelt.

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Alles was mündlich vereinbart wurde, ist zwar auch vor dem Gesetz vertraglicher Inhalt, nur mit den Beweisen wird es sehr schlecht werden. Wenn der AG das sagt, der AN sagt was anderes ;-)

Man weiß zu wenig über die Firma. Über die genauen Vertragsverhältnisse, über Tarifzugehörigkeit etc. Diese Dinge sind die wichtigsten, um sagen zu können, was Sache sein könnte oder nicht.

Die 24 € pro Tag sind sicherlich diese Pauschalbeträge die man bekommt, wenn man eine Arbeit an einem anderen Ort erledigt und so und so viel Stunden von seinem zu hause entfernt ist.

Der AG ist nur zur Erstattung verpflichtet, wenn es in irgendwelchen Verträgen geregelt ist, bzw. es übergeordnete Flächentarifverträge gibt, die so was regeln. Der AG holt sich das nachher vom Finanzamt wieder.

Sonst ist das Finanzamt beim Lohnsteuerjahresausgleich dafür verantwortlich. Da gibt es eine Anlage, vllt. auch im Mantelbogen, wo man diese Pauschalen geltend machen kann.

Nur beim Mini-Job bezahlt man keine Steuern. Wer keine bezahlt, bekommt eigentlich auch nichts wieder.

Vllt. weiß das der AG auch und ist deshalb nicht zur Zahlung in dem Falle verpflichtet. Aber das ist nur eine ganz große Vermutung!!! Das weiß ich leider nicht genau.

Alles Gute!