unterhalt ...einmalzahlung

hallo..wer kennt sich aus..?

Der Vater meiner großen Tochter,13 jahre ,hat mir eine einmal zahlung von betrag X angeboten ( ca.1/3 weniger als bis aufs 18 lebensjahr gerechnet) um dann für den rest keinen unterhalt mehr zahlen zu müssen......geht das überhaupt rein rechtlich??

dazu....wir haben keinerlei kontakt...tochter auch nicht...mein mann ist ihre bezugsperson

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Kindesunterhalt?

Nein, geht nicht.
Das ist nicht Dein Unterhalt. Deine Tochter hat den Anspruch und Du kannst nicht in ihrem Namen auf ihre Unterhaltsansprüche verzichten.

Ich bezweifel, dass eine entsprechende Vereinbarung rechtswirksam wäre.

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habe gerade nachdem ich die frage gestellt habe nochmel gegoogelt.....geht doch!
jemand erfahrung damit?

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ne ne, sei lieber nicht so blöd und verzichte nicht auf einen Teil des Unterhalts. So will sich der Vater nur fein raus machen#contra... Lg#stern

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Du kannst es ja annehmen und dann keinerlei Ansprüche mehr stellen... dem Jugendamt ist es egal was Ihr macht und letzendlich sei doch froh das er es Dir anbietet. Wird ja nicht grad wenig sein... Ich denke er will somit sagen das er dann wirklich keinerlie Kontakt mehr haben muß, und hat sich das gut überlegt.

lg

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so eine art abfindung?

ja das du musst dir selbst überlegen ob du darauf eingehst.

wie hat er den sonst unterhalt bezahlt - regelmäßig?

kannst du davon ausgehen, dass er trotzdem bezahlt, falls du das nicht annimmst?

bist du bereit eine odysee der unterhaltsklage durchzumachen falls er nicht bereit ist?

ist er ein mensch, der sowas lieber unterschlagen würde (schwarzarbeit)? um sowas nicht mehr zahlen zu müssen?

ist es finanziell für die tragbar auf 1/3 zu verzichten?

es gibt ja die möglichkeit ein teil vom geld anzulegen, wobei die rendite warscheinlich nicht so hoch sein wird.

LG ramb

vielleicht helfen dir die fragen weiter

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achso und falls du es annehmen solltest, würde ich eine schrifliche vereinbarung erstellen.

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hallo....
kriege im moment schon weniger....weil er noch ein kind hat.....und diese mutter ist auf ein scheiß vergleich eingegangen...da wurde sein netto mit ausgaben bereinigt wie ..autorate..anwaltskosten....fahrtkosten....usw.
und mein unterhalt wurde diesem vergleich angepasst....das war mein scheiss anwalt schuld...ich war bei der verhandlung nicht anwesend(39ssw. hoher blutdruck)und dann habe ich wegen entbindung usw. die frist des einspruchs verpasst.naja
er zahlt regelmäßig....aber wenig...
und er verdient mehr....aber schwarz(weiß icH)

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Ich würde die Kohle nehmen und den Rest dann später einfordern.

Was Du hast, das hast Du.

Gruß

Manavgat

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#proWie immer: kurz und präzise! So würde ich es auch machen.

LG

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Liebe Manavgat,

Du bist die allergeilste und die beste!!
Ich lese immer wieder gerne Deine Tips und Ratschläge!!

Vielen Dank dafür! Und ich freue mich auf die zukünftigen..

Und zu dem Beitrag: Ja würde ich auch so machen!! Erst die Kohle nehmen und dann den Restbetrag noch nachfordern...

Liebe Grüße
Rosa

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Eine Frage dazu:

was ist, wenn Deine Tochter Dich mit 18 Jahren für die entgangenen finanziellen Leistungen ihres Vaters haftbar macht?

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man kann es beschränken....z.B. bis zum 18lebensjahr

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nein kannst du nicht - wenn sie z.b studieren geht...
und was die antwortende person meinte ist, dass du ja auf 1/3 verzichstest, wenn du das mit einer einmalzahlung machst und eins vergessen die elternteile gerne, bei denen das kind aufwächst: das geld steht DEM KIND zu und nicht dem erziehungsberechtigten!
du beraubst sie auf diese weise ihren / seines geldes!

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Hallo,
bei manchen endet die Unterhaltspflicht nicht mit dem 18. Lebensjahr.
Die Eltern sind verpflichtet mind. die Erstausbildung zu finanzieren. Das kann sich gerade bei Abitur und Studium noch einige Jahre nach dem 18. Lebensjahr hinziehen.
Das solltest du bei deiner Berechnung mit einbeziehen.
Außerdem würd ich prüfen lassen, was passiert, wenn du staatliche Leitungen in Anspruch nehmen musst. (Unterhalt wird bspw. auf ALG 2 angerechnet)

LG Annika

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danke;-)

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vielen dank für alle antworten.....habe jetzt mit meinem mann gesprochen... werde die zahlung annehmen...unter der vorrausetzung das mein mann sie danach adoptieren darf....
meine tochter möchte das auch