Beschäftigungsverbot vorübergehend?

Hallo!

Bei einem Beschäftigungsverbot, das nur für die Dauer von 3 Monaten ist, kann da für diese Zeit der Chef einen Ersatz einstellen und muss die neue Kraft dann wieder gehen, wenn ich wieder komme?

LG

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Dein Chef kann immer ne Ersatzkraft beantragen, wenn die Arbeit nicht zu schaffen ist.

Es wäre ja dann nur klug, wenn Du wiederkommen solltest, die Kraft noch da zu behalten, denn sie könnte dann Deine Arbeit während des MuSchus und ggf. EZ erledigen. Sie ist dann ja schon eingearbeitet.

Du verlierst Deinen Job deswegen nicht, nur weil er eine Ersatzkraft für Dich holt.

LG Janette

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Ja richtig genauso is das ;-)

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Ich hab irgendwie trotzdem Angst, dass ich dann nach 3 Monaten nicht mehr erwünscht bin.

Hat ein BV Auswirkungen auf das Elterngeld?

In meinem BV steht nur "aufgrund von Gefahr für Mutter und Kind".
Sonst keine weitere Begründung. Reicht das aus?

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Ja das reicht aus ich habe von beginn an ein BV und werde dann nach dem Babyjahr weiter arbeiten und nein es wirkt sich nich aus elterngeld negativ aus da du deinen vollen lohn vom chef bekommst den der sich dann komplett von deiner krankenkasse wiederholen kann.;-) und nach 3 monaten gehste halt ganz normal wieder arbeiten...

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