Ab wann Anspruch auf Hebamme?

Hallo Ihr Lieben,

ab wann hat man eigentlich Anspruch auf die Beteruung durch eine Hebamme? Bin jetzt 8. Woche und meine Hebi kommt diese Woche vorbei, da ich starke Probleme wegen Übelkeit habe. Sie hat mich auch während der ersten Schwangerschaft begleitet und ich habe auch bei ihr entbunden. In der ersten Schwangerschaft hatte ich sie aber glaube ich erst ab dem 7. oder 8. Monat.

Trägt das die Kasse denn, wenn sie mich schon so früh betreut? Weiß das zufällig jemand von Euch?

MFG Jessy

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Hallo Jessy,

ja die Krankenkasse trägt die Kosten auch schon so früh.

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Du hast Anspruch auf eine Hebamme ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Du musst nur darauf achten, dass Deine Vorsorgeuntersuchungen nicht von Hebamme und FA doppelt gemacht werden. VU beim FA und Beratungsgespräch bei der Hebamme geht aber. :) Bei Problemen kannst Du Dir auch aussuchen, wen Du fragst. :)

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Hi Jessy...

Im Grunde kann man zur SS-Feststellung schon zur Hebi gehen....

LG Fusselchen + Joshua *21.10.05 + 14. SSW

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du kannst dir sofort eine Hebi suchen :-)

LG
Sandra & Kiara *06.01.05 & Kian *20.08.2008