Auszahlung Mutterschutzgeld

Hallo,
habe mal eine Frage zur Auszahlung vom Mutterschutzgeld.
Ich bin seit dem 18.08.08 im Mutterschutz. Von der Krankenkasse habe ich für die 6 Wochen vor der Geburt (vorauss. ET ist der 28.09) das komplette Geld schon überwiesen bekommen.
Mein AG müsste mir demnach die Differenz zum vorherigen Nettolohn auszahlen, wenn es die 13 Euro/Tag übersteigt die ich von der KK bekommen habe, was bei mir der Fall ist.
Vom AG habe ich allerdings auf der letzten Lohnabrechnung nur das Geld bekommen für die ersten 2 Wochen im August. (da war ich noch normal beschäftigt) Für die Zeit ab dem Mutterschutz habe ich noch nichts bekommen.
Mir fehlen jetzt über 300 Euro für den August zum vorherigen Nettolohn... hm, es könnte natürlich sein, das der AG es bei der nächsten Abrechnung überweist. Wie war das bei euch? Zahlt der AG die Differenz erst nach Ende der 6 Wochen Mutterschutzzeit?

Würdet ihr gleich in der Buchhaltung anrufen und nachfragen oder erstmal die nächste Lohnabrechnung abwarten? Bin etwas durcheinander...:-(

Wordcalling

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Hallo,

also ich hab das an genau den Abrechnungstagen bekommen wie sonst den Lohn.
Dann halt entsprechend weniger. D.h. die Abrechnung für z.B. November kam am 7. Dez. Dort waren dann einige Tage Normallohn und der Rest dann weniger 13 € pro Tag. (War das verständlich?).
Von daher würd ich schon mal nachfragen. Eigentlich müßtest Du ja Deinen "gesamten" Augustlohn bekommen haben. Ich weiß aber nicht ob das rechtlich so gebunden ist, oder ob die Firmen da einen Spielraum haben.

LG Micha

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Da hast Du vermutlich Recht und ich Frage einfach in der Buchhaltung am Montag mal nach.

Die Gehälter werden bei uns immer sehr früh gezahlt; oft schon am 27. des Monats für den Monat. Der Monat ist dann quasi noch nicht um. Da ich kurz vorher bei der KK das Mutterschutzgeld beantragt habe, dachte ich das es sich evt. überschnitten hat und die Buchhaltung mit den Gehältern für August schon durch war.. aber bevor ich noch mehr spekuliere werde ich am Montag einfach mal nachfragen.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort!!

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Hallöchen,

ich gehe am 15.12. in Mutterschutz und in der Buchhaltung hat es geheißen, ich bekomme meinen Lohn ganz normal weiter. 13 €/Tag von der K-Kasse, den Rest zahlt der AG, aber netto ändert sich nichts.

Meine Freundin hat aber das gleiche Problem wie Du: Die geht in 2 Wochen in Urlaub und Mutterschutz und hat am 05.12. Termin - der AG will erst wieder zahlen, wenn das Baby da ist. In unserer Buchhaltung hieß es, diese Praxis sei nicht zulässig, weil keine Schwangere finanzielle Nachteile durch die SS bekommen darf und so viele Schwangere zum Sozialfall würden.
Meine Freundin hat allerdings herausgefunden, dass der AG nur verpflichtet ist, Dir den Lohn zu zahlen - wann genau, ist wohl nicht festgelegt.

Eine Schweinerei! :-[
Liebe Grüße - Andrea

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