unfall in indoorspielplatz

hallo!

hab mal grad einen rechtliche frage zum betreff oben. vielleicht kennt sich ja jemand aus.

und zwar war ich gestern mit meiner tochter (23 monate) in einem indoorspielplatz. sie ist dort mit einem roller rumgefahren der keinen griffschutz hatte. und promt ist ihr der lenker mit dem dann offenen rohr auf den finger gefallen. sie hatte eine tiefe schnittwunde, die ziemlich doll geblutet hat. bin dann zur absicherung auch ins kh gefahren, aber der knochen war zum glück in ordnung.

klar steht in den agbs, dass die bei unfällen keine verantwortung übernehmen, aber ist das in ordnung, dass das spielzeug nicht richtig gesichert ist?
hätte ich da evtl. irgendeinen rechtsanspruch?

vlg ena

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Guten Morgen,

wir haben hier auch so einen "tollen" Indoorspielplatz.
In Duisburg, Wedau.
Werde dort nie wieder hin! Der Speilplatz hat mit Recht mit ungenügend abgeschnitten.
Da ist nichts gesichert! Nicht die Hüpfburgen, auch die Roller sind alle kaputt.
Wir waren vor zwei Wochen dort, nach einer Runde sind wir wieder gegangen und haben unser geld zurück verlangt.
Sowas geht gar nicht.
Sind dann nach Oberhausen gefahren, der Indoorspielplatz ist wirklich toll!

Ich glaube aber nicht, das du da rechtlich was machen kannst. Da hättest du vielleicht vorher schon drauf achten sollen, ob der Roller sicher ist oder nicht.

Ich wünsche deiner Tochter gut Besserung.

Liebe grüße,
Christin

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Hallo

rechtlich gesehen wirst du damit vieleicht nicht durch kommen wenn es in den agb's steht.

Aber auf jeden fall mussen die Geräte so wir meine vorschreiberin dir schon gesagt hat alle gesichert sein.

Du musst beim nägsten mal darauf achten das alle geräte in Ordnung sind bevor du deine Tochter spielen lässt ich weiß ist zwar lässtig muss aber leider sein.

Aber du kannst es ja mal versuchen wenn du mit teilst das die Geräte nicht in Ordnung waren oder nichts gesicher ist.

Vieleicht hast du ja glück.

so nun einen lieben Gruß Bianca

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Hi,
wenn du meinst, dass die Geräte nicht sicher sind gibt dem entsprechenden Amt (Gewerbeaufsicht?) einen Tipp. Soweit ich weiß gibt es für derartige Spielplätze sehr strenge Auflagen. Aber wenn es so klar ersichtlich war, dass der Roller nicht in Ordnung war frage ich mich, warum du die Kleine damit hast fahren lassen - kann sein, dass dir diese Frage auch gestellt wird. Bloß, weil es ein Indoorspielplatz ist ist man ja nicht automatisch von jeder Aufsichtspflicht freigestellt und sollte gerade auf so kleine Kinder immer noch ein Auge haben.

Ich weiß ja nicht, für was du einen Rechtsanspruch haben willst, letztendlich ist ja wohl nicht mehr passiert, als auf jedem x-beliebigen Spielplatz hätte passieren können - was willst du denn einfordern? Schmerzensgeld? Ganz ehrlich, ich denke, deine Chancen sind nicht wirklich gut. Frag einen Anwalt, wenn es dir damit ernst ist - und kläre den Rest mit der zuständigen Behörde, denn wenn dort wirklich was nicht in Ordnung ist sollte das schon überprüft werden.

Viele Grüße
Miau2