Kann man Kosten vom Unterhalt abziehen?

Hallo Ihr Lieben,

weiss nicht ob das hier das richtige Forum ist, aber ich versuche es mal.

Vorgestern/Gestern gab es hier eine Diskussion in der es unter anderem um das Thema ging, ob man Kosten für die Kinder von den Unterhaltszahlungen abziehen kann.
Konkret ging es um den Fall, dass die Kinder zu einem Umgangswochende oder Urlaub ohne Wechselkleidung zum Umgangselternteil kommen. Zwei Meinungen hier im Forum waren, dass man Kleidung kaufen darf und die Kosten von den nächsten Unterhaltszahlungen abziehen kann.
Das hat mich sehr überrascht und würde mich sehr freuen, da wir genau diese Probleme kennen und wir ganz andere Bestimmungen kennen.
Leider hat mir keiner eine gesetzliche Grundlage nennen können.
Wie schaut es denn nun aus? Weiss jemand mehr und verrät es mir?
LG G.

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hallo,

also : nein. ich weiß es nicht, gesetzlich , aber ich bin mir zu 99% sicher, dass das nicht geht.

meist ist ja einer von beiden der hauptsächlich btreuende Elternteil. Sieser Elternteil bestimmt also wie die 196 € verwendet werden (neue Kleidung etc).

ich denke nicht, dass der andere Elternteil dann einfach so irgendwas kaufen kann, und sagen könnte "das hat xy gebraucht". Vieöleicht wäre diesen Monat etwas anderes wichtiger gewesen (schulranzen zB).

also, ehrlich gesagt: fände ich das ganz schön frech, wenn der eine Elternteil das einfach machen würde.

Solche Dinge sollte man absprechen.

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Hallo,

also ich bin ganz deiner Meinung und hatte mich gestern auch sehr gewundert.

Daher wollte ich ja auch wissen, wo denn da die rechtliche Grundlage ist.

LG G.

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also, soweit ich das bislang immer gelesen habe: der barunterhaltspflichtige elternteil hat den unterhaltssatz in voller höhe an den unterhaltsberechtigten elternteil zu entrichten.

da kann man nicht einen teil einbehalten, und in "naturalien" ausbezahlen. man kann auch nicht einen teil auf ein sparkonto überweisen, weil man das für sinnvoll erachtet.

wie leony schon geschrieben hat: der unterhaltsberechtigte elternteil hat die volle verfügung über die summe.

da hilft nur reden, wenn man das gefühl hat, die kleidung ist nicht adäquat. oder für die umgangszeiten günstige sachen besorgen. oder, wenn es ganz dick kommt, beim ja vorsprechen und denen die problematik schildern.

lg,

amely

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Hallo amely,

genauso war auch mein Kenntnisstand und daher habe ich mich gestern so gewundert.

LG G.

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ich hatte das behauptet. weil hier im forum mal eine war, die sich geweigert hat, dem KV kleidung mitzugeben und der deshalb selber welche kaufen musste und die kosten dafür vom unterhalt abgezogen hat. und alle sagten, ja, das darf er. an deiner stelle würd ich schlicht mal beim jugendamt nachfragen. vielleicht können die ja auch vermitteln. oder schlicht MACHEN und abwarten, wie er reagiert. im schlimmsten fall verklagt er dich und mal gucken, wie der richter die sache sieht. gilt natürlich nur, wenn der unterhalt nicht tituliert ist.

gruß, lollo

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Hallo Lollo,

ich habe mich informiert und es geht bei uns um die Tochter meines Lebensgefährten.

Auskunft unseres Anwaltes ist, dass theoretisch natürlich die KM Kleidung für ihre Tochter mitgeben muss, aber dass es praktisch sehr schwierig ist dies einzufordern, wenn sie sich querstellt.

Wenn man wirklich bestimmte Kleidung benötigt kann man diese natürlich kaufen, den Beleg aufbewahren und gerichtlich die Kosten zurückfordern, weil die KM ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist. Dies ist aber natürlich auch nur im angemessenen Rahmen - wenn überhaupt- möglich. Man kann wohl kaum sich einen netten Nachmittag bei H&M machen und der KM die Rechnung präsentieren.

Wir haben gelernt, dass es nicht anzuraten ist, irgendwelche Kosten vom Kindsunterhalt abzuziehen, weil dies nach Durchsicht der Kontoauszüge der KM die Möglichkeit gibt nachzuweisen, dass man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, im schlimmsten Falle kann es zu einer Gehaltspfändung kommen.

Daher haben mich die Äußerungen sehr überrascht!

Wir handhaben es so, dass wir die nötigsten Sachen hier haben (selber gekauft) und mein LG kein Stress mehr hat mit sinnlosen Diskussionen.

LG G.