Ladung vor Gericht /Unterhalt/nicht verheiratet

bin neu hier. habe Post vom Anwalt bekommen und bin sehr aufgeregt. Habe eine 7 monate alte Tochter. Der Vater will sie nicht sehen. Sind nicht verheiratet gewesen.
Er zahlt fürs Kind monatlich 199,-- Euro.
Ich war damals auch beim Jugendamt und dorte sagte man mir, dass er - falls Geld da sei- auch für mich zahlen muss.
Darum sollte ich mich kümmern. Das tat ich auch per Anwalt. Reden wollte er ja nicht mehr mit mir. Prozesskostenhilfe bekam ich auch.
Nun habe ich eine Ladung vor Gericht erhalten, persönliches Erscheinen beider Parteien wurde angeordnet.
Meine Frage an euch: Was will der Richter wissen? Hat da jemand Erfahrung?
Dass er nicht zahlen will , ist klar, deshalb verstehe ich das ganze Hin und Her nicht.
Bitte um Antwort, kann sein, dass ich erst morgen wieder hier drin bin, weil mein Baby heute Nacht unruhig ist.
Danke

1

Hallöle Du ..
Finde ich mal schön das es jemanden gibt der die gleiche Probleme hat wie ich grade.Also du weisst ja dein Ex muss für dich zahlen und fürs kind ist ja logisch da kommt er nicht rum da kann er machen wie er möchte ausnahme is ABER er verdient unter 1.000 dann kriegst du nur unterhalt für dein Kind.Mit dem Richter habe ich bis jetzt noch nix zutun gehabt aber wenn mein Ex auch soweiter macht gehts auch aufs Gericht mir wurst .Prozesshilfe habe ich auch bekommen und ich finde das gut das man geholfen bekommt als alleinerziehende Frau ich wüsste nicht was ich sonst machen würde.Ist klar das Kerl nicht JA sagt zum bezahlen aber das muss er du weisst ja VOR der Geburt und nach der geburt bis zum 3.Lebensjahr deines Kindes.Meine Frage an dich hast du ALG2 beantragt?Weil nicht kannst du ihn rückwirkend belagen und das wird dann schon teuer für den Mann .Weil das mach ich bei meinem Ex auch so weil er zahlte mir nur kindesunterhalt und sonst meinen nicht .Wohn zwar noch zuhause aber trotzdem hat das mit dem nix zutun.Auf jedenfall wenn du fragen hast schreib mich an über die VK !!

Liebe grüße Moonlight

2

Hallo

ich denke das der Richter wissen will, wieviel Du vor der Geburt verdient hast. Wenn ihr nicht verheiratet wart, steht Dir bis zum 3 Geburtstag des Kindes Unterhalt zu, dem Kind bis längstens 27.

4

Die starre Regelung bis zum 3. Geburtstag ist aufgehoben worden!

Gruß

Manavgat

3

Es wird darum gehen, ob Du eigene Einkünfte hast. Um mehr nicht.

Eventuell zieht er vor Gericht die "ich-Will-Umgangsrecht"-Karte, weil er meint, Du gibst dann nach.

Geh nicht ohne Anwältin da hin und mach so wenig konkrete Zugeständnisse wie möglich.

Sorgerecht teilst Du auf keinen Fall, Umgang gewährst Du - erstmal - nur wenig.

Soll er erstmal mit Geld rüberkommen. Wenn dann wirkliches Interesse erwacht, dann kannst Du weitersehen.

Gruß

Manavgat

5

dann meint ihr, dass es durchaus üblich ist vor dem richter sprechen zu müssen? mein ex stellt mich nämlich dar als -"wir haben uns nur ab und zu zum .....gesehen"! das hat er tatsächlich über seinen anwalt , nur mit anderen worten zum ausdruck gebracht. meine anwältin meinte nur, so was gehört schon mal gar nicht in anwaltsschreiben. ich habe beweise wie briefe, kleine bücher mit widmung, aber habe nichts dazu gesagt, weil ich mich um mein kind kümmere, zum amt , zum rechtsanwalt gehen mußte.
im sommer kennen wir uns vier jahre und bis zum schluss hatte ich hoffnung, dass er sich wenigstens ums kind kümmert.
momentan ist es seelisch und körperlich anstrengend für mich durch den schlafentzug usw...
wenn ich jetzt noch vom richter fertig gemacht werde, dann will ich da erst gar nicht hin.
also, was fragt der richter mich und warum will der ex sich wirklich wie der letzte arsch benehmen...? er verdient gut , ist zahnarzt, aber hat vier jahre nur komödie gespielt..jetzt lügt er wo es nur geht und darauf würde ich nie kommen..und ich habe wirklich an seine liebe geglaubt.
ich will da echt nicht hin, damit ich mich beleidigen lasse. aber ich wurde vorgeladen

6

Mach Dir mal keine Gedanken!

Für den Anspruch auf Unterhalt ist es völlig egal, ob Du eine Beziehung hattest oder nicht!

Theoretisch ist einmal v...gln mit daraus resultierender Schwangerschaft Grund genug, dass die KM einen Unterhaltsanspruch hat, wenn sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann. Entscheidend hierfür ist ihr Bedarf (Höhe ALG2) und ob der KV das (teilweise) leisten kann.

Sprich mit Deinem Anwalt vorher ab, dass er bei jeder Beleidigung sofort unterbrechen soll. Du musst weder Dein Sexual- noch Dein sonstiges Leben diskutieren und es ist auch völlig unerheblich ob und was Du vor der Schwangerschaft verdient hast. Vergiß nicht auch Kosten für die Erstausstattung extra geltend zu machen.

Kopf hoch - der Typ ist einfach nur daneben - das hat nichts mit Dir oder Deinem Kind zu tun.

Alles Gute

Manavgat