Baby vom neuen Partner noch vor Scheidungsurteil/ Geburtsurkunde

Hallo zusammen,

mein Noch-Mann und ich sind schon seit fast 2 Jahren getrennt und wir warten jeden Tag auf einen Scheidungstermin.
Nun ist es so, das ich am 3.9. mein erstes Kind von meinem neuen Partner erwarte.
Beim Gericht hatten wir sogar beantragt die Scheidung wegen des Babys zu beschleunigen, aber der Richter hält das nich für nötig .
Da wir also noch im Scheidungsverfahren sind, hat mein Partner die Vaterschaft vorher anerkannt und mein Noch-Ehemann die Vaterschaft aberkannt.
Jetzt habe ich mich im Standesamt der Geburt erkundigt wer in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen wird,wenn das Baby da is und dort wurde mir gesagt, das in jedem Fall der Ehemann eingetragen wird, auch wenn dieser die Vaterschaft aberkannt hat- und das nur, weil wir noch kein rechtskräftiges Scheidungsurteil haben.
Wozu war dann bitte die Vaterschaftsanerkennung meines Partners überhaupt gut? Hat er dann jetzt überhaupt irgendwelche Rechte?

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dein neuer partner ist erst dann rechtlich der vater, sobald ihr geschieden seit, dann musst du auch eine neue geburtsurkunde beantragen, da ja höchstwahrscheinlich (ausser die scheidung wird doch noch vor geburt vollzogen) dein nochmann mit drauf stehen wird. die anerkennung und aberkennung ist erst mit dem urteil der scheidung rechtskräftig.


lg anita

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Hallo,

ich habe genau das selbe durch! Es wird kompliziert.

Also lustiges deutsches Recht:

-da der als Vater anerkannt wird, der mit dir verheiratet ist, ist dein Nochehemann auf der Geburtsurkunde der Vater, außer dein Scheidungstermin ist vorher. Da nützt auch die An- und Aberkennung nichts.

Wir haben die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt gemacht, mit Zustimmung des Nochehemannes.
-zur Geburt war ich noch nicht geschieden und habe KEINE Geburtsurkunde machen lassen, da trotz dieser Formalitäten mein Nochmann der Vater wäre.

Zum Scheidungstermin habe ich dann mit dem Urteil und der Vaterschaftsanerkennung die Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater (Lebensgefährte ) schreiben lassen. Somit hatte sie 5 Monate keine weil ich die Eintragung meines Exmannes als Vater ungeheuerlich fand, aber es reichen die Geburtsscheine vom Standesamt, um nach der Geburt Kindergeld, Elterngeld, usw. zu beantragen.

Die Vaterschaftsanerkennung gilt nämlcih erst endgültig mit dem rechtskräftigen Urteil in Kraft, steht auch drauf und so berät das JA auch.

LG Anja und Meggy

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Hallo Meggy,

das is ja toll,das du mir das jetzt schreibst...ich wußte nämlich gar nich das die Geburtsbescheinigungen für den Anfang auch genügen....das würde uns ja einigen Ärger ersparen...

Ich dachte immer ich brauch auf jeden Fall die Geburtsurkunde um mein Kind mit krankenzuversichern und um Elterngeld und Kindergeld zu beantragen. Das wär ja wirklich klasse ,wenn das klappt.

Und wenn die Scheidung dann stattfindet dieses Jahr stattfindet, wird sie SOFORT rechtskräftig, da mein Ex und ich beide mit Anwalt auftreten und auf Rechtsmittel verzichten wollen. Dann wird das Urteil nämlich nich erst nach einigen Wochen per Post zugesandt, sondern man is unmittelbar geschieden.

Und was meinest du mit Geburtsschein? Wie sieht das aus? Is das das was im Krankenhaus ausgestellt wird?Oder wo bekommt man das?

Vielen Dank für deine Antwort im Voraus.
Lg

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Hallo,

ich habe das damals vom Standesamt erfahren.

Diese Scheine werden dort (damals kostenlos) ausgestellt nach der Geburt, da ist einer für Mutterschaftsgeld, einer für Elterngeld, einer für Kindergeld und einer für die Taufe .

Ich habe einen damals bei der Krankenkasse abgegeben und meine
Situation erklärt. Die kannten das schon.

Ruf einfach das Standesamt an, die müssten die Situation eigentlich kennen, bei uns war es jedenfalls so.

Die Geburtsurkunde habe ich dann mit dem Scheidungsurteil und meiner Namensänderung gemacht, da sie ja auch erst den Nachnamen des Exmann hatte.

Wünsche alles Gute.

LG Anja und Meggy

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