Mutter-Kind-Kur - muss ich Urlaub nehmen?

Hallo,
ich bin voll berufstätig und ich überlege wegen einer Mutter-Kind-Kur - was auch meine Ärztin (Hausarzt und Ki-arzt) empfohlen hat. Es gibt ja immer hier so viele Fragen bzw. Mitteilungen darüber, wenn es genhmigt wurde oder auch nicht etc. - aber nie hat jemand erzählt, wie der Arbeitgeber z.B. reagiert hat, wird man da freigestellt etc. Gibt es da einige Erfahrungen oder gar Regelungen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Katie

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Laut meiner KK muß dich dein AG freistellen und darf die 3 Wochen nicht von deinem Urlaub abziehen. So sollte es sein, wie die einzelnen AG das aber wirklich machen weiß ich nicht, ich hatte Glück und machen meine Kur kurz bevor ich wieder arbeiten muß. Schau mal auf folgende Seite www.kur.org dort habe ich meine Kur beantragt ich glaube da findest du alle möglichen Infos die eine Kur betreffen.

LG und viel Erfolg mit der Kur
visilo

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hallo katie

es zählt wie eine krankschreibung . ich hatte nun das glück das ich in der elternzeit war /bin als ich im april zur kur fuhr . aber eine kur steht dir zu daher dürfte der AG nichts weiter zu sagen und sollte es dulden .



lg diana

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Ich wurde für die Zeit freigestellt und der AG hat das bei uns als Sonderurlaub abgerechnet.
Auch die Stillzeiten zu denen ich immer Heim fuhr. Papa hatte die Elterzeit der Zwillis.
LG Jana & die RZTwins

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Nein - Du musst kein Urlaub nehmen.
Du bist in der Zeit AU - also arbeitsunfähig - ist so was wie krankgeschrieben.
Du bist ja dann auch in einer Klinik!

Alles Gute!