Sternenkinder

Wie gehen Eltern damit um, wenn ihr Kind bereits vor oder während der Geburt aus dem Leben scheidet ? Wie leben Eltern von Sternenkindern mit dem Verlust?

Was sind Sternenkinder?

Sternenkinder
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Sie sterben im Mutterleib oder in dem Moment, in dem sie das Licht der Welt erblicken sollten. Sie lernen Mutter und Vater nie kennen. Sie wissen nicht, wie es ist, geborgen in den Armen der Eltern zu liegen. Umgekehrt lernen auch ihre Eltern sie nicht kennen und fragen sich nicht selten, ob sie den Verlust ihres Kindes jemals verarbeiten können. urbia informiert über den Begriff der Sternenkinder, klärt auf, wie und in welcher Form Angehörige Trost finden können und welche Position der Gesetzgeber bezieht.

Dem zweifellos poetischen Begriff liegt die Idee zugrunde, dass es sich hierbei um Kinder handelt, die den Himmel und damit die Sterne sehen konnten, bevor sie das Leben erblickt haben. Doch hinter dem schönen Wort steht eine traurige, ernste Tatsache. Er bezeichnet Kleinstkinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt bei einem Gewicht von unter 500 Gramm sterben. Im weiteren Sinne sprechen trauernde Eltern auch dann von Sternenkindern, wenn diese als totgeborene Kinder vor oder während der Geburt mit einem Gewicht von über 500 Gramm auf die Welt kommen. Angehörige finden oft Trost, wenn sie auf diesen Begriff zurückgreifen. Er berücksichtigt die tiefe Bindung, die viele Väter und Mütter zu ihrem ungeborenen Kind schon haben. Ein weiterer Grund für die weite Verbreitung des Begriffs liegt darin, dass er es vielen Eltern erleichtert, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Zahlreiche Vereine für verwaiste Eltern führen das Wort in ihrem Namen.

Schmetterlingskinder und Engelskinder

Umgangssprachlich hört man hin und wieder auch den Begriff „Schmetterlingskinder”. Im Gegensatz zu „Sternenkinder” kann dieses Wort aber auch Fehl- oder Totgeburten bis wenige Tage nach der Geburt bezeichnen. Ebenso wird von Schmetterlingskindern gesprochen, wenn Babys lebend zur Welt kommen und an der seltenen Hautkrankheit Epidermolysis bullosa leiden. Der Begriff Sternenkinder wird also von vielen Seiten – Medizin, Medien, Angehörigen betroffener Kinder – unterschiedlich verwendet. Oft liest oder hört man in Zusammenhang mit Sternenkindern auch von sogenannten „Engelskindern”. Auch dieser Begriff bezeichnet Babys, die entweder vor oder nach der Geburt aus dem Leben scheiden.

Abschiednehmen vom eigenen Kind

Dank der großen medizinischen Fortschritte entschlafen glücklicherweise immer weniger Babys im Mutterleib. Dennoch kommt es nach wie vor zu Totgeburten, also ungeborenen Kindern, die bereits ein Gewicht von mindestens 500 Gramm erreicht haben. Doch auch eine Fehlgeburt, also ein verstorbenes Ungeborenes von unter 500 Gramm Gewicht, stellt für viele Schwangere ein Trauma dar. In den meisten Fällen raten Ärzte bei einer Fehlgeburt zur Ausschabung. In den ersten sechs bis acht Wochen der Schwangerschaft ist eine Ausschabung jedoch meist unnötig, da der Embryo auf natürliche Weise ausgestoßen wird.

Doch wie geht Abschiednehmen vom eigenen Kind? Auch wenn es schwerfällt, ist es für Eltern sehr wichtig, sich auch nach einer  stillen Geburt von ihrem Kind zu verabschieden. Einige Kliniken stellen sogar ein besonderes Zimmer zur Verfügung, in dem die kleinen Körper aufgebahrt werden. Dort finden Eltern einen Ort zum Trauern und Innehalten. Auch eine kreative Verarbeitung des Verlusts kann helfen, beispielsweise die Gestaltung des Sarges für das Sternenkind. Ebenso können Eltern Fuß- und Handabdrücke nehmen, ein Erinnerungsfoto machen oder sich mit anderen Eltern auf speziellen Gedenkseiten für Sternenkinder im Internet austauschen. Auf diese Weise drücken die Angehörigen ihre Liebe aus und schaffen reale Erinnerungen. Sterneneltern, die ihr Baby beerdigen, haben Anspruch auf ein Einzelgrab. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, es in einem Gemeinschaftsgrab für Kinder unterzubringen.

Wie es weitergeht – Hilfestellen für Sterneneltern

Früher war man in Krankenhäusern der Ansicht, Eltern sollten den Tod des Kindes so schnell wie möglich vergessen. Das leblose Kleine wurde unmittelbar nach der Geburt entsorgt. Betroffenen Müttern und Vätern wurde geraten, rasch in den gewohnten Alltag zurückzukehren, um die Verlusterfahrung effektiv zu verdrängen. Mittlerweile hat sich diese Mentalität geändert. Man weiß, dass Eltern ihre Trauer so nur schwer überwinden und verarbeiten. Seit mehreren Jahren bieten bestimmte Frauenkliniken und Krankenhäuser daher eine Trauerbegleitung an, sobald das Herz des Kindes aufhört zu schlagen. Hilfestellen wie der „Bundesverband verwaiste Eltern in Deutschland e.V.” oder die überregional tätigen Selbsthilfegruppen „Initiative Regenbogen” und „Glücklose Schwangerschaft e.V.” wurden als Anlaufstellen für verwaiste Eltern eingerichtet. Manche Eltern fassen so wieder den Mut, es nach einer Fehlgeburt mit einer zweiten Schwangerschaft zu versuchen. Unter ihnen finden sich trauernde Angehörige, die aufgrund ihres sehnlichen Wunsches nach einem Kind nicht selten auch die  Präimplantationsdiagnostik (PID) in Betracht ziehen.

Die rechtliche Situation der Sternenkinder

Sollte einem  Frühchen der Status eines Menschen zuerkannt werden? Wird einem ungeborenen Kind ein letzter Ort der Ruhe gestattet? Diese Fragen werden viele Eltern mit einem klaren Ja beantworten. Doch erst seit einigen Jahren hat sich die rechtliche Situation für totgeborene Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm in der Bundesrepublik geändert. Nach neuerer Rechtsprechung dürfen Eltern ihr Kind nicht nur freiwillig beerdigen, dem Baby wird auch das Recht auf einen Namen zugesprochen. Die Gesamtzahl der Sternenkinder liegt 2014 etwa bei 1.500 Babys allein in Deutschland. Das neue Gesetz betrifft also viele Sternenkinder und soll einen  würdigen Umgang mit ihnen ermöglichen. Viele Sterneneltern betrachten dies als großen Fortschritt in der Rechtsprechung, der für sie mit einem angemessenen Abschied von ihrem Kind einhergeht.

Bis vor wenigen Jahren noch verweigerten viele Friedhöfe betroffenen Eltern die Bestattung der Sternenkinder, da dies mit der Gesetzeslage nicht vereinbart werden konnte. Mit der Änderung des Paragraphen 31 des Personenstandgesetzes (PStG) zum 31. Januar 2013 wurde endlich auch ungeborenen Kindern ein menschliches Leben zugestanden. Das brachte einige Konsequenzen für Sternenkinder und ihre Angehörigen mit sich. Ungeborenen Babys unter 500 Gramm wird damit rein rechtlich der Status einer Person zugesprochen, auch rückwirkend. Für die hinterbliebene Familie bedeutet es vor allem eines: Ihr Kind wird auch gesellschaftlich als realer Teil ihres Lebens akzeptiert, auch wenn es nicht mehr unter ihnen ist. So fällt es vielen leichter, den Verlust mit der Zeit zu verarbeiten und die Erinnerung an das gestorbene Baby angemessen in das eigene Leben zu integrieren.