Schulbefreiung ?

Hallo,

wir haben im April eine Familienfeier (Hochzeit) in Italien!#freu Mein Problem ist mein Sohn könnte aber dann 3 Tage nicht zur Schule gehen.#schock Der Termin ist aber nicht vor oder nach den Ferien sondern mitten in der Schulzeit!#gruebel Kann bzw. darf ich meinen Sohn für die 3 Tage befreien?#kratz Gibt es da irgentwelche Gesetze? #gruebel

Bin etwas überfragt da ich noch nie in so einer Situation war #hicks

#danke schon mal für eure Antworten!

Gruß Crazy

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Hallo Crazy,

bei uns hat der Schulleiter offiziell verlauten lassen, dass ein Tag der Klassenlehrer entscheiden kann, bis zu 3 Tagen der Schulleiter und ansonsten das Schulamt (glaube ich - zumindest als letzte Instanz)

"Wenn möglich, nicht gerade der Tag vor oder nach den Ferien."

Normalerweise steht so etwas im Schulgesetz. Allerdings habe ich gerade auf der HP von unserem Kultusministerium nichts gefunden :-(

Vielleicht fragst du (wenn das Verhältnis zum KL gut ist) einfach mal den Klassenlehrer.
Wenn das Verhältnis zur Schule schlecht ist (und dein Sohn Geheimnisse für sich behalten kann), würde ich ihn einfach krank melden.

LG emma

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Hi,

mmmhhh das ist halt so ne Sache wenn ich in der Schule frage und die sagen ne is nich drin dann hab ich die Ar...karte und kann/ sollte ihn auch nicht krank melden#schein

Deshalb werd ich ihn warscheinlich gleich krank melden oh menno is echt ne doofe Sache :-(!

ich google mir hier auch schon nen ast und find Gesetze mäßig auch gar nix :-[!!

naja vielleicht weiss ja noch jemand besser bescheit ....

#danke aber für deine Antwort!

Crazy

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Schau noch mal genauer, es steht in den Schulgesetzten drin (weiss jetzt nicht welches Bundesland daher musst Du schon selbst schauen) Bayern hiess es sinngemäß: Für besondere Familienfeiern wie Beerdigungen, Hochzeiten (einschliesslich silberne Hochzeit der Eltern und Goldene Hochzeit der Grosseltern) kann der Schulleiter das Kind vom Unterricht freistellen.

Es war weder damals zu meiner Schulzeit ein Problem noch jetzt bei meiner Tochter.

Wenn Du Dir so unsicher bist - frag halt ohne den genauen Termin zu nennen.

LG Christine

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hallo crazy,

wir haben mal einen längeren auslandsurlaub gemacht und die regelung war exakt so wie emma sie beschrieben hat.

ich würde ihn auf keinen fall krank melden.
stell dir mal vor, er hat in italien supertolle erlebnisse und darf sie keinem erzählen. er kommt wieder in die schule, der lehrer fragt, was er hatte, wie es ihm nach seiner krankheit geht...... den rest kannst du dir sicher selber denken.

wenn es keine schwerwiegenden schulprobleme gibt, müssen sie dir die drei tage erlauben.

viel spaß bei der hochzeit wünscht maren

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Sprich auf jeden Fall mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin. Meist geben sie drei Tage für eine Familienfeier im Ausland.

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Hi,

ich kenne das aus meiner eigenen Kindheit.

Du musst dir einen Termin beim Rektor geben lassen. Dann sagst du ihm alles, genau so, wie es ist. Und betone auch, dass es echt die Ausnahme ist und du die Schule sonst - natürlich- total ernst nimmst.

Wenn er ein Mensch ist, wird er - AUSNAHMSWEISE- eine Ausnahem machen.

War bei mir jedesmal so ;-)

lg
Ruth

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Hallo Crazygirl1983. Also, auf unserer Schule gibt es keine
Ausnahmen in Hinsicht auf Extraferien. Wo soll das hinführen,
wenn jeder Schüler sich noch ausser der normalen Ferien noch
beliebige Auszeiten genehmigt?

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Moin!

Ich denke, es wird möglich sein, denn an meinen Schulen (Grundschule und weiterführende Schule) wars z. B. üblich, dass muslimische Schüler stets erst 1 bis 3 Wochen nach Schulbeginn (nach den Sommerferien) zurück zum Unterricht kamen, weil sie Langzeiturlaub in der Heimat ihrer Eltern bzw. Großeltern gemacht haben.
Und gemäß dem Gleichheitsgrundsatz dürfte es dann ja eigentlich kein Problem sein, bei besonderen familiären Ereignissen einige Tage frei zu bekommen, wenn man den verpassten Schulstoff nachweislich nacharbeitet (ist so auch an vielen Gymnasien üblich).

Beste Grüße,
Juliejohanna :-)