Musikschule Lehrer oft krank: Wer zahlt Ausfall?

Meine Tochter spielt begeistert Geige.
Leider fällt der Unterricht (30 Minuten) sehr oft aus, weil der Musiklehrer krank ist.

Jetzt frage ich mich, ob ich den Ausfall zahlen muss oder die Musikschule? Die Musikschule ist doch der Arbeitgeber und nicht ich? Bisher zahle ich und die ausgefallenen Stunden werden auch nicht nachgeholt.

Ist das so korrekt? Ich zahle weiterhin den Monatsbeitrag, egal wie oft der Lehrer krank ist? Und ausgefallene Stunden werden auch nicht nachgeholt?

Wie ist das bei Euch in der städtischen Musikschule?

1

Was steht denn in dem Vertrag den du unterschrieben hast?

3

Da steht

„5 Rückerstattung
5.1 Bei Krankheit einer Lehrkraft, die zusammenhängend mehr als eine Woche dauert, kann das Schulgeld ab der 2. Unterrichtsstunde erstattet werden. Gleiches gilt bei Krankheit des Schülers nach Vorlage eines ärztlichen Attes- tes. Die Entscheidung trifft im Einzelfall die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand.“

Wir haben unsere Stunde mittwochs, dann fällt der Mittwoch einmal aus und der Lehrer ist die nächste Woche wieder gesund.

4

Dann hast du es leider schwarz auf weiss.

weiteren Kommentar laden
2

das sollte in eurem Vertrag stehen - optimalerweise mit Ausweichmöglichkeiten (Übegruppe oder bei einem anderen Lehrer mitmachern). Lies nach.

Bearbeitet von tr357
5

Wie es scheint, habt ihr das ja vertraglich geregelt. Dann ist das so. Das wird auch ganz unterschiedlich gehandhabt, sogar an einer Musikschule unterschiedlich. Ich war früher als Honorarkraft (ohne Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) an einer Musikschule und musste Unterricht, der aus meiner Sphäre ausfiel, nachgeben. Wenn die SuS krank waren, fiel er einfach ersatzlos aus. Bei den festangestellten Lehrerinnen und Lehrern fiel er auch bei Krankheit der Lehrkraft ersatzlos aus und es musste weiterbezahlt werden, wobei es da eine Höchstgrenze an ausgefallenen Stunden gab.
Ich würde die Problematik mal ansprechen und fragen, ob man in diesem speziellen Fall eine Ausnahmeregelung finden kann.

6

Bei uns werden durch den Lehrer verschuldete Ausfälle nachgeholt.

Nach deinem Vertrag ist das aktuelle Verfahren vereinbart. Wenn das dauerhaft ist, dann würde ich mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen, um das zu besprechen. Evtl den Lehrer wechseln.

7

Hier wird ab dem 3.Ausfall von Lehrerseite rückerstattet. Also zweimal im Jahr ist pech und ab dem 3. Mal wird rückgerechnet oder wenn möglich nachgeholt, aber das ist ja meist nicht möglich.
Steht glaube ich auch so im Vertrag.

8

Ich habe vorhin in der Musikschule angerufen.
Die prüfen das nun und ich hoffe auf eine einvernehmliche Lösung… wissen werde ich es erst nach den Osterferien

9

Blöder Vertrag würd ich sagen…bei uns wird es bei Ausfall des Lehrers immer erstattet oder eben nachgeholt. Wenn mein Kind krank ist (egal ob mit Attest), wird weiter gezahlt 🤷🏼‍♀️

10

Mein Kind spielt ebenfalls Geige und deshalb weis ich auch wie kostspielig das ist.
Wenn jetzt 2-3 x im Jahr ein Ausfall wäre weil der Lehrer nunmal krank ist dann würd ich da nicht viel zu sagen weil wir einen ausweichtermin/nachholtermin auch gar nicht umsetzen könnten aus Zeitgründen. Wir haben aber das Glück, dass das Kind das nach uns dran ist oft fehlt und so bekommen wir diese Zeit oft gratis mit dazu.

Aber wenn es wie du sagst dauernd vorkommt würde ich dazu tendieren die Lehrkraft ganz zu wechseln. Selbst wenn du was zurück erstattet bekommst hilft das deinem Kind beim Geige lernen wenig. Der wöchentliche Unterricht sollte schon stattfinden damit das Kind auch weiter kommt.

11

Unsere Kinder gehen zum Englischunterricht. Die Lehrkraft ist aus Familiärengründen mal 3 Wochen ausgefallen und wir haben die drei Wochen verrechnet bekommen. Sonst werden die Stunden nachgeholt ggf wird eine halbe Std an den eigentlichen Unterricht drangehängt

12

Hallo!

Euer Vertrag ist da ein bisschen wischi-waschi, aber nach Deiner Schilderung muss die Musikschule die Kosten nicht erstatten.
Ich würde allerdings trotzdem bei der Musikschule anrufen und auf eine Lösung drängen - ich würde jedenfalls nicht einsehen, dass ich in Übermaß ausfallende Stunden bezahle. Zähl mal die ausgefallenen Stunden zusammen und rechne denen das vor. Ich würde hier eine andere Lehrkraft fordern und mit Kündigung drohen - meist sind die dann ganz flott.

Ich finde den Passus bei Euch aber auch sehr untypisch. Bei uns (städtische Musikschule) werden Gebühren zurückerstattet, sobald mehr als 2 Unterrichtsstunden wg. Verhinderung der Lehrkraft ausfallen. Und unsere Große hat darüberhinaus auch noch extremes Glück mit ihrem Lehrer - der bietet sogar bei Verhinderung des Schülers einen Ausweichtermin an. Meine Tochter war z.B. vorletzte Woche auf Klassenfahrt, der Unterricht wird nachgeholt. Und nach den Ferien kann sie auch aufgrund einer Schulveranstaltung einmal nicht zum Unterricht, dafür hat sie in den Ferien eine Unterrichtsstunde.

LG