Sommerferien

Hallo ihr Lieben,

wir ziehen voraussichtlich am 01.07.2019 von Hessen nach Baden-Württemberg. Die Sommerferien beginnen in Hessen am 01.07., in Baden-Württemberg jedoch erst Ende Juli.

Müsste meine Tochter (12) dann noch für die 3 Wochen zur Schule oder kann man sie nach Abschluss der Klasse auch freistellen lassen? Ich finde das etwas unsinnig meine Tochter für knapp 3 Wochen in einer unbekannten Klasse noch zur Schule zu schicken.

Weiß jemand ob das Kind aufgrund der Schulpflich trotz Klassenabschluss dann zum Unterricht muss?

Liebe Grüße

Judith

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rechtlich bin ich nicht sicher, da wird dich die aufnehmende schule beraten können. es ist normalerweise so, dass das kind den unterricht am neuen wohnort sofort besucht. pädagogisch würde ich unbedingt dazu raten, sie die neue schule gleich kennenlernen zu lassen. dazu bietet das schuljahresende mit den letzten, entspannteren wochen ohne großen leistungsdruck doch hervorragend gelegenheit.

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Hallo, wenn sie ab 1.7. in BW wohnt, unterliegt sie dort der Schulpflicht, sie kann ha nicht einfach 3-4 Wochen schwänzen. Es ist doch auch eine sehr gute Chance, Klassenkameraden kennenzulernen und neue Kontakte zu knüpfen, gerade im Hinblick auf die Ferien ist das doch super. Daran ist nichts unsinnig, im Gegenteil :-). VG

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Hallo,
Auch wenn sie das Schuljahr in Hessen abgeschlossen hat, in BaWü unterliegt sie der Schulpflicht.
Gerade die letzten Wochen sind ne tolle Möglichkeit, die neue Schule kennenzulernen und erste Kontakte zu den Mitschülern zu knüpfen, die man in den Ferien dann gleich intensivieren kann.
10 Wochen Ferien werden auch irgendwann langweilig.
Außerdem kannst du in Ruhe ausräumen,... solange dein Kind in der Schule ist.

LG
Delfinchen

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Ich denke auch,dass 3 Wo. zulange sind, sie von der Schulpflicht befreien zu können.
Dazu hat sie die Möglichkeit, ihre Klassenkameraden schon kennen zu lernen und evtl. schon Freundschaften zu schließen, die ihr über die Sommerferien auch zum Vorteil sein können.

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Die Kinder meiner besten Freundin hatten letztes Jahr beide das gleiche Problem. Sie mussten nicht in die Schule, für Kleine (1. Klasse damals) nur 1 Tag in der neuen Klasse schnuppern. Der Große war in der 4. Das wäre unsinnig gewesen.

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Wenn du unbedingt vermeiden willst dass sie schon in die neue Klasse gehn „muss“ , meldest du dich eben erst später um.
Da sie offiziell Ferien hat spielt das dann keine Rolle. (Bin schon gespannt wer jetzt mit dem Vorschlaghammer kommt und die Gesetzeskeule schwingt 😂)

ABER: ich persönlich finde gerade die letzten Wochen ohne den gewohnten schuldruck zum schnuppern ganz gut.

Vielleicht kann sie sich in den Ferien dann schon mit den neuen Kindern treffen.
4 Wochen sind lang, da knüpfen (die meisten) Kinder ruck zuck Kontakte.

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Sobald das Kind aber von der alten Schule abgemeldet wird, muss es sich an dr neuen anmelden.
Das kann man nicht machen, wann man will.
Und an der neuen Schule anmelden, geht nur mit er Abmeldung der alten Schule.
Wenn man

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Aber kann ich sie nicht einfach später abmelden, zeitgleich mit einem verspäteten ummelden?
Das müsste doch eigentlich gehen, oder?

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Keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.
Aber ich denke auf, dass es vielleicht nicht schlecht wäre, sie schon zur neuen Schule gehen zu lassen, damit sie Kontakte knüpfen kann. Vielleicht entstehen dann ja auch schon für die Ferien Verabredungen. Das würde dann auch möglicherweise den Start ins neue Schuljahr erleichtern und die Aufregung nehmen, in welche Klasse sie kommt.
LG
Elsa01

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Hallo
Unsere Nachbarn sind vor einigen Jahren aus dem Ausland zurück gezogen. Dort haben die Sommerferien mehrere Monate vor unseren angefangen. Einige Woche blieben sie noch vor Ort, dann haben sie Verwandte in einer anderen Ecke Deutschlands besucht und waren dann 2 Wochen vor Ferienbeginn hier. Sie musste nicht zur Schule.
Wenn du magst, kann ich mal nachfragen wie sie genau dazu kamen.

LG

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Hast du die Anmeldung von der Schule?

Da steht doch drauf, ab wann dein Kind am Unterricht teilnehmen soll, bzw. ab wann sie Schülerin an der Schule ist.
Entweder ein Datum oder so etwas wie erstes Halbjahr Schuljahr 19/20.

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Nein, eine Anmeldung habe ich noch nicht. Das ist alles noch am laufen. Wir sind noch nicht ganz sicher welchen Stadtteil wir wohnen werden und die Schulwahl wird dementsprechend ausfallen.

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Aber dann ist das doch problemlos, einfach für das neue Schuljahr anmelden.

Wenn dann vor dem Umzug das Schuljahr in einem anderen Bundesland beendet wurde, ist doch alles richtig.