Darf ein Lehrer die Strafe eines Schülers der Klasse mitteilen

Hallo Zusammen,

wir haben leider einige Probleme mit der Schule unseres Sohnes.
Im Großen und Ganzen geht es darum dass mein Sohn als Sündenbock dient und an ihm Exempeln statuiert werden. Es würde zu lange dauern die ganze Situation zu schildern daher soll es hier nur um die letzte Maßnahme gehen.
Gegen ihn wurde ein Unterrichtsausschluss von wenigen Tagen verhängt. Diese Maßnahme war nachgewiesenermaßen rechtswidrig und ungerechtfertigt was auch so von der Schulleitung anerkannt wurde. Mein Sohn war dennoch nicht in der Schule da diese Maßnahme ausgesprochen wurde und auch ein Widersprzch keine aufschiebende Wirkung hat.
Während seiner Abwesenheit hat ein Lehrer jedoch der gesamten Klasse erzählt das er suspendiert wurde.
Weiß jemand ob so etwas rein Datenschutzrechtlich ok ist und ob es hier ein Recht auf Richtigstellung gibt?

LG

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"wir haben leider einige Probleme mit der Schule unseres Sohnes."

Klingt eher so, als hätte die Schule ein Problem mit eurem Sohn!

Warum benimmt er sich nicht einfach, dann braucht auch keiner das Wort "Suspendierung" in den Mund nehmen...statt die Schule verantwortlich zu machen würde ich gucken, wo genau das Problem bei meinem Sohn/in der Familie ist. "Einfach so" wird kein Schüler der Schule verwiesen. Dreh den Spieß mal um!

Alles Gute!

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Warum nicht...Medien und Zeitungen dürfen auch öffentlich zu Straftätern die verurteilte Strafe äußern. Dürfen nur keine Einzelheiten in Details zu Unbeteiligten dazu äußern. Aber der Klasse mitzuteilen, das er suspentiert wurde ist nichts verwerfliches dran. Wenn eine Lehrerin die Schule verläßt wird ja auch bekannnt gegeben, ob Mutterschutz, aus Krankheit oder eben nur wechselt.

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Nunja dann hat die Schule erreicht was sie wollte. Eine rechtswidrige Strafe ausgesprochen und damit ein Exempel statuiert. Mein Sohn ist wieder in den Augen seiner Mitschüler und deren Eltern der Idiot obwohl der Schule von vornherein klar war dass diese Maßnahme nie hätte ausgesprochen werden dürfen.

Soweit ich weiß müssen Straftäter rechtsgültig verurteilt werden bevor sie öffentlich an den Pranger gestellt werden. Vorher werden sie als Tatverdächtige behandelt bei denen die Unschuldsvermutung gilt.

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du machst hier ein riesen Fass auf. Wenn du so in der Schule aufschlägst, finden dich natürlich alle total doof.

Wieso vermischst du hier eine Sanktion der Schule mit der Rechtsstaatlichkeit? Das ist nicht dasselbe. Und den pranger gibt es auch nicht mehr. Du solltest etwas runter kommen - dann könntest du auf rationaler Ebene mit der Schule reden. So kannst du zwar einen Widerspruch durchzwängen weil du allen auf die Nerven gehst.
Aber im Lehrerzimmer wirst du immer der emotionale Vollhonk sein. Und dein Kind so angesehen werden.

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ja, warum nicht? Wenn er nicht gewusst hat, dass die Schule schon kuschte...?

Als bei uns drei suspendiert wurden, wurde das auch klar dem Rest der Klasse mitgeteilt. Sie haben sie daneben benommen - echt unter aller Sau und alle litten darunter - klar darf dann auch kommuniziert werden, dass das nun die Strafe daraus war.

Ob der Lehrer nun im Nachhinein noch sagt, dass es in demFall nicht okay war.... könnt ihr ja weiter klagen und Widerspruch einlegen. Meist bekommt man dann recht und die Schule kuscht. Genau wie bei der Suspendierung überhaupt.
Für die restlichen Kids finde ich es schön, wenn sie wissen, dass der Übeltäter mal eine Strafe bekommt. Das beruhigt oft die Lage.

Bringts was, darauf zu bestehen? Ich als Lehrer könnte ja der Klasse sagen: Ich muss euch heute kommunizieren, dass ich nicht hätte sagen dürfen, dass wir XY wegen seines Betragens für einige Tage suspendiert haben. Das haben wir zwar getan und finden sein Benehmen voll daneben. Aber seine Eltern haben geklagt / Widerspruch eingelegt und somit ist das aufgehoben worden. Ich persönlich finde immer noch, dass diese Betragen bestraft gehört..." dann hättet ihr wieder nix davon. Vielleicht sucht ihr mal in Ruhe das Gespräch oder wechselt die Schule. Oder geht ganz viele Schritte zurück und überlegt, ob die Sache einen waren Kern hat.

Wenn er immer als Sündenbock herhalten muss, dann muss die Gesamtsituation angeschaut werden. Nicht die eine Konsequenz.

Medien - da kenne ich mich aus - müssen zwar eine Richtigstellung machen wenn sie falsch lagen. Haben aber die Möglichkeit, ihre Zweifel an der erzwungenen Richtigstellung zum Ausdruck zu bringen. Somit ist es wie oben beschrieben - nicht Zielführend...

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Fakt ist dass mein Sohn diese Maßnahme erhalten hat weil die Eltern eines Mitschülers ihn bezichtigt haben ihrem Sohn etwas angetan zu haben. Sie haben jedoch maßlos übertrieben und vergessen zu erwähnen warum es so weit kam. Für die Version meines Sohnes gab es Zeugen und für die des Anklägers keine. Das ganze wurde an einem Elternabend 2 Wochen nach dem Vorfall dem Schulleiter vorgetragen. Erst danach wurde die Maßnahme erteilt ohne vorheriger Rücksprache mit uns. Somit gibt es gleich mehrere Gründe warum diese Maßnahme rechtswidrig ist. Das wusste auch der Lehrer.

Die Gesamtsituation ist eine Katastrophe was wohl auch an uns liegt. Wir haben leider viel zu lange zugesehen.

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Nun eben: Es wird nichts an der Situation ändern, wenn du weiter wirbelst.
Geh zum Lehrer, erklär die Sache. Erklär, was nicht geht und such mit ihm (in ruhigem Ton) eine Lösung, die für dich stimmt. Wenn du auf einer Richtigstellung bestehst, überleg vorher, ob dadurch nicht mehr aufgewirbelt wird als vorher.

Und dann biete dich als ruhigen Gesprächspartner für die Schule an. Nicht als um sich schlagendes und beissendes Elterntier. Frag wo der Grund liegt, warum dein Kind (in deinen Augen) immer als Sündenbock gilt. Bring heraus, warum es immer dein Kind trifft, wie es in der Schule gesehen wird. Vereinbare regelmässige (angekündigte) kurze Gespräche, z.B. jeden Monat wo ihr über das Verhalten des Kindes und der Schule KURZ reflektiert.
Da in Aussicht steht, dass du öfters (anständig) auf der Matte stehst, wird der Lehrer sich Sanktionen und Formulierungen überlegen. Und anders dem Kind gegenüber auftreten.
ABER es gibt Situationen, wo Schulen Kinder sofort und ohne Rücksprache mit den Eltern ausschliessen. Und das auch dürfen. Und müssen. Bei Gewalt, Drohungen, Eingriffe in die physische und psychische Integrität, bei Verstössen gegen das Diskriminierungsverbot etc.
Da wird sofort gehandelt. Hat dein Kind in so einer Weise einen Verstoss gemacht (oder wird dessen beschuldigt) dann wird das zwar per Richtigstellung "rückgängig" gemacht wenn es sich nicht erhärten lässt. Aber der Staub ist aufgewirbelt. Da könnte es schon helfen, wenn der Lehrer das kurz erklärt. Aber er wird seine Ansicht sowieso auch dabei einbringen.

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Als pädagogische Maßnahme darf Schulleitung jederzeit ein Schulverbot aussprechen! Das ist nicht rechtswidrig.
Die andere Möglichkeit ist eine Ordnungsmaßnahme, der eine Latte pädagogischer Maßnahmen vorausgehen (es sei denn es liegt ein schweres, andere Schüler in psychischen oder physischem Maß verletzendes Verhalten vor). Diese Ordnungsmaßnahme ist ein Beschluss eines Gremiums aus Schulleitung, Elternvertreter, Schülervertreter, Lehrkräften und Eltern sowie „Angeklagter Schüler“. Die Ordnungsmaßnahme wird schriftlich erteilt und bleibt aktenkundig. Bei mehreren Ordnungsmaßnahmen steigern sich die „Bestrafungen“ bis letztlich zum Schulverweis.
Es gibt keinen Erlass, der verbietet es in der Klasse kundzutun. Das liegt im pädagogischen Ermessen des Lehrers und kann nicht geahndet werden.
LG

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jeder schulleiter kann deinen sohn jederzeit des schulgeländes verweisen, wenn das angezeigt ist, das nennt sich hausrecht. das passiert auch recht häufig, allerdings nur in krassen fällen, z.b. tätlichkeiten. da ist gar nichts rechtwidrig. um unterrichtsausschluss zu bekommen, muss (!) zudem immer krasses vorgefallen sein. keine schule suspendiert irgendwen aus einer laune oder einem reinen verdacht heraus.

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Sorry aber da liegst du falsch. Ich empfehle dir das Gesetz zu lesen sowie meinen Beitrag.

An der Rechtswidrigkeit gibt es keinen Zweifel!

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Ich kann nicht sagen, ob es erlaubt ist, machen würde ich es nie. Ich finde es vollkommen daneben von der Lehrkraft. Ein einziger Ausnahmefall wäre, wenn der Schüler die gesamte Klasse so tyrannisiert, dass diese Angst vor ihm haben. Dann könnte ich mir vorstellen, so etwas zu sagen, damit sie wissen, dass sie gerade keine Angst haben müssen.

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Egal wie es ist.Man muss Sachen nicht kundtun. Mobbing gibt es auch gegen "Täter" und Gerede wird nach so einer Sache folgen. Es wäre einfach netter gewesen, Unwissenheit vorzugeben - klappt doch auch in anderen Fällen. Die Sache ist einfach unglücklich gelaufen und mit wenig Fingerspitzengefühl.

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Ist erlaubt.

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Schule wechseln und zwar sofort
Nicht lange rumschlagen und Kraft vergeuden...man wartet zu lange
Sollte sich Deun Kind nicht benähmen zusätzlich ganz konsequent erziehen
Alles Gute

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Oder generell überhaupt erziehen.

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Schulwechsel ist erst zum Schuljahresende hin möglich.

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Hallo, selbst wenn dein Sohn zu Recht von der Schule verwiesen worden wäre, wäre es nicht erlaubt.
Die Information warum dein Sohn nicht in der Schule war, ist eindeutig eine personenbezogene Information. Und diese dürfen nur mit Erlaubnis der betroffen Person weiter gereicht werden.
Für den bescheuerten Vergleich mit der Zeitung, in einer Zeitung sind die Namen außer von Promis abgekürzt.

Meine Frage an dich ist, was willst du mit dem Wissen machen?

Gruß Sol

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Das ist eine gute Frage! Ich kann die Situation damit nicht ändern aber wenn sich in Zukunft derartige Vorfälle wiederholen würde ich eine offizielle Beschwerde in Erwägung ziehen.

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Hallo sol,

ich grüble auch über die Rechtsfrage, sehe sie aber keinesfalls so eindeutig wie du.

Stelle dir vor, dein Kind würde von einem Unbekannten gemobbt, es würden ständig kleine Gemeinheiten passieren von Unbekannt.

Die Lehrer finden heraus, wer es war - dürfen Sie dann aufgrund ihrer Schweigepflicht nichts sagen?

Ich sehe bei der Frage der TE ein Spannungsfeld zwischen Offenbarungs- und Schweigepflicht. Das Kind der TE hat Rechte - die Kinder, die unter seinem Verhalten gelitten haben aber auch.

Deshalb halte ich die Frage keineswegs für leicht zu beantworten.

LG

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