Attest bei Läusebefall?

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie an euren Schulen Läusebefall gehandhabt wird.

Brauchen die Kinder ein ärztliches Attest, daß sie läusefrei sind, bevor sie wieder in die Schule /den KiGa dürfen?

Gruß, Sunny

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Hallo,

Ja...bei uns braucht man ein Attest.

LG tina

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Der Kiga braucht kein.
Die Grundschule braucht eins.
Das Gymnasium braucht keins.

Nachdem ich das für die Grundschule mitgemacht habe, inkl. Nissenziehen, weil die Ärzte die Kinder sogar Nissenfrei haben wollen werden meine Kinder keine Läuse mehr in der Grundschule haben!
Das ist mir definitiv zu blöd.
Zumal ich eine der wenigen war die den Läusebefall meldete.
Ab jetzt sind meine Grundschulkinder auch immer Läusefrei.

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"...weil die Ärzte die Kinder sogar Nissenfrei haben wollen..."
So eine Unverschämtheit der Ärzte #augen
Du weißt aber schon, dass aus den Nissen süße kleine neue Läuschen entstehen; gell? #zitter

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Wahrscheinlich haben wir das Problem, weil hier einige denken wie du...in 8 Wochen der 4. Läusebefall in der Schule, immer die 2 gleichen Kinder betroffen. Gottseidank kommt jetzt das Gesundheitsamt.

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Hallo,

KiGa und Grundschule haben das verlangt.

Ob es das in der weiterführenden Schule auch gibt, keine Ahnung.

Da war das noch kein Thema.

GLG

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Hallo,

bei uns wird kein Attest verlangt und das ist auch nicht erforderlich. Viel wichtiger ist Aufklärung und Offenheit.

LG Andrea

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bei uns ist kein attest nötig. nach der 1. chemischen behandlung dürfen die kinder wieder in die schule.
natürlich ist es erwünscht, dass ein befall gemeldet wird. es kommt dann ein klebi ins hausaufgabenheft, dass es einen befall gibt und man doch bitte die köpfe untersuchen möge (natürlich neutral formuliert und anonym, es wird niemand geoutet).
im hort wird das ganze an die allgemeine krankheitstafel geschrieben. auch dort ist kein attest nötig.

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Hallo!

Grundsätzlich darf bei erstmaligem Läusebefall kein Attest verlangt werden! Die Lehrer müssen lediglich die anderen Eltern der Klasse informieren, dass Läuse aufgetreten sind.
Die Eltern des "Läusekindes" müssen nur einen Dreizeiler ins HA-Heft schreiben, von wegen wurden behandelt, dann darf das Kind wieder kommen.

Ansonsten gilt nahezu bundesweit: Wenn innerhalb 4 Wochen ein wiederholter
Kopflausbefall festgestellt wird, kann ein Attest verlangt werden. Das gilt allerdings dann auch wieder nach Erstbefall.

Das Blöde dabei ist, dass man ja immer noch mal nachbehandeln muss. Es nutzt also wenig, wenn ein Kind nach erneutem Befall ein Attest bringt und die Nachbehandlung vergessen wird.

Deshalb macht unsere Schule das so, dass kein Attest verlangt wird, seitdenn es kommt andauernd vor. Wir haben ein Kind, das hatte innerhalb von 4 Wochen 3 Mal Läuse.
Laut Gesundheitsamt kann man garnichts verlangen, habe extra da angerufen.

LG, Nudelmaus

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mein kinderarzt hat mir erklärt, das er nur läusefrei attestieren kann, wenn das kind kahlgeschoren ist, denn kein arzt der welt kann sehen ob wirklich NIRGENS eine nisse sitzen geblieben ist..

daher attestiert er lediglich, dass läuse diagnostiziert und die behandlung erklärt und das mittel verschrieben worden ist.

fand ich logisch...

bei uns darf wiederkommen, wer richtig behandelt wurde. attest vom arzt brauchte da bisher in schule und kiga keiner. ich, als mutter, musste lediglich schriftlich erklären, dass ich keine gefunden bzw behandelt habe.

lg gussy

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Hallo das ist gut, denn kein Kinderarzt hat Zeit den Kindern die Haare mit Spülung zu waschen und diese dann auch noch durchzukämmen...die Läusefrei Atteste sind echt sinnlos...
nuckenack