Wenn eure Kinder Ausflüge ohne euch machen, was macht ihr mit dem Geld??

Hallo zusammen,

die Frage oben ist vielleicht falsch formuliert aber mir reichte der Platz nicht :-)

Wenn eure Kinder Ausflüge ohne euch machen, und das Geld welches ihr dafür mitgegeben habt wieder mit nach Hause bringen, müssen sie dieses wieder "abgeben"?

Hintergrund meiner Frage ist folgender. Meine Tochter (8)hat gestern mit ihrem Onkel einen Ausflug in einen Freizeitpark gemacht. Hierfür hat sie selber 10 Euro von ihrem Taschengeld mitgenommen und ich hab ihr 20 Euro mitgegeben welches gedacht war für Eintritt, Essen etc. Nun hat sie aber vom gesamten Geld keinen Cent gebraucht da alles der Onkel übernommen hat (sie hat ihm gesagt dass sie auch selber Geld dabei hat aber er wollte es so).

Nun war ich heute der Meinung dass sie die 20 Euro von mir wieder zurückgeben soll da sie es ja nicht gebraucht hat. Mein Mann war ganz anderer Meinung er ist dafür sie darf es einfach behalten. Ich mein wenn sie es bis auf ein paar Euro verbraucht hätte dann wärs was anderes aber 20 Euro ist ja nicht wenig.

Wie handhabt ihr das? Dürften die Kinder es einfach trotzdem behalten oder müssten sie es wieder abegeben. Wie gesagt nur wenn nichts davon gebraucht wurde.

LG
malela #winke

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Hallo!

Aaaalso, wenn die Kids einen Ausflug mit der Schule machen und ihnen bleibt Geld übrig, weil sie sparsam waren, dürfen sie es behalten. Das hatte bei uns oft die Folge, dass der sparsame Große oft zusätzliches Taschengeld hatte, während der Mittlere selten Geld übrig hatte ;-)

In deinem Fall wäre das vorher von uns mit dem Onkel geklärt, und gar kein Geld mitgegeben worden. Ich glaub, ich würde ihr 5 Euro lassen und den Rest einfordern.

LG Claudia

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Kommt drauf an um wieviel Geld es sich handelt und die Gesamtsituation
Meine Tochter war schon immer sehr zuverlässig und dann habe ich bei Ausflügen lieber etwas mehr mitgegeben falls das Trinken ausgeht,.
Sie gibt es von sich aus immer zurück, manchmal nehme ich es zurück, manchmal sage ich "Behalt es" oder gebe es ihr wieder wenn sie was mit Freunden macht und manchmal darf sie sich dafür einfach Kleidung kaufen wenn eh was anfällt

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Hallo,

Taschengeld darf behalten werden, was dazu gegeben wird und nicht verbraucht wird, wird wieder abgegeben.

Wobei ich den Fall noch nicht hatte.

Geld für Schulausflüge bekommt die Lehrerin direkt (und dann wird es auch verbraucht) und wenn meine Tochter mit Verwandten oder Freunden mitgeht, braucht sie kein Geld mitnehmen.

GLG

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Für mich wäre die Frage, wie es zustande gekommen ist, dass deine Tochter mit dem Onkel im Park war.

Hat er gesagt, er würde sie gerne mitnehmen und einladen? Dann hätte ich ihr überhaupt kein Geld mitgegeben, würde das jetzt aber wieder zurückfordern. Es war ja dann für den 'Notfall' gedacht und wurde nicht gebraucht.

Oder hast du gefragt ob er sie mitnehmen könnte und du das bezahlst? Dann würde ich die zwanzig Euro praktisch als 'Geschenk' des Onkels an die Tochter ansehen.

Ich hatte neulich meine Nichte im Kino dabei und habe ihr sinngemäß gesagt, sie solle das Geld behalten, ich würde ihr den Eintritt bezahlen. In diesem Fall fände ich es dann nicht richtig, würde die Mutter das Geld zurückfordern.

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Hallo,

in eurem Fall hätte mir meine Tochter das Geld zurück gegeben und es nicht behalten dürfen. Bis 5€ dürfte sie es evtl. behalten für die Spardose, je nach Situation. Aber alles was darüber geht nicht. Jedenfalls nicht immer und einfach so.

LG Jokie

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Hallo,

Hätte der Onkel nichts übernommen, dann hätte sie die EUR 20 wahrscheinlich komplett ausgegeben.

Als Kompromiss hätte ich ihr EUR 10 gegeben. Bei kleinstbeträgen behält mein Kind das komplette Restgeld.

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Sie darf es behalten.

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In deinem Fall würde ich das Geld natürlich wieder einkassieren, warum sollte sie es auch behalten dürfen? Es ist natürlich nett vom Onkel, dass er die Unkosten übernimmt, das hat aber nichts mit deiner Tochter zu tun. Du hättest die 20€ auch gleich dem Onkel geben können.

Etwas anderes wäre es, wenn ich meinem Sohn am Wandertag zB 5€ extra gebe, damit er sich ein Eis o.ä. kaufen kann. Wenn er diese 5€ spart, darf er sie natürlich auch behalten (bzw das Restgeld). Alles andere wäre ja unsinnig, weil ich ihn natürlich dazu erziehen will Geld überlegt auszugeben. Und das funktioniert nicht, wenn ich es ihm später als "Belohnung" seiner Sparsamkeit wieder wegnehme.

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Ich würde es auch zurück verlangen. War ja kein Geschenk, sondern Ersatz für das was sie sonst zu Hause gehabt hätte an Verpflegung.