Schulmaterialien steuerlich absetzbar?

Hallo,

kann ich die Schulbücher und Materialien meines Sohnes (Grundschule) steuerlich absetzten?

Danke, lg, inovix

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Hi,

das kommt darauf an.

Eigentlich sind diese Ausgaben mit dem Kindergeld abgegolten. So die Erklärung bei unserer letzten Steuererklärung und das, was ich hier gelesen habe.

Solltest Du insgesamt darüber kommen (also mit evtl. Betreuung, Schulgeld, Mittagsessen, Schulbüchern, etc.), dann solltest Du sie angeben.

Gruß
Kim

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Hallo Kim,

danke für deine Antwort.

Dann werde ich mal sehen und Belege das Jahr über sammeln.

Liebe Grüße, inovix

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Schulgeld ist absetzbar, ebenso Betreuungskosten, nicht aber Essensgeld oder Kosten für Schulmaterial.
LG
Anja

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Ehrlich gesagt, würde ich das genau unterteilen. Hefte, Stifte,... ist eher nicht absetzbar. Aber wenn ihr zu den "Unglücklichen" gehört, die die Schulbücher selbst kaufen und bezahlen müssen, würde ich das sehr wohl versuchen.

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Hi,

"Aber wenn ihr zu den "Unglücklichen" gehört, die die Schulbücher selbst kaufen und bezahlen müssen, würde ich das sehr wohl versuchen."

Wir mussten bis zur 3. Klasse die Schulbücher selbst bezahlen, aber der 4. "nur" noch eine Leihgebühr + die Arbeitshefte. Da aber alle Kosten, die unseren Sohn betrafen (Medikamente, Schlubücher, Hefte, etc.) innerhalb der Kindergeldbetrages lagen, wurden diese nicht anerkannt.

Gruß
Kim

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Du wirfst alles durcheinander. Das wird anerkannt, aber an unterschiedlichen Stellen der Steuererklärung und mit dem Kindergeld hat es nur teilweise (beim Schulbedarf) etwas zu tun.
Medikamente gehören nicht in die Anlage K, sondern in den Mantelbogen unter die Außergewöhnlichen Belastungen. Dort ist das Kindergeld völlig egal. Die Höhe der zumutbaren Belastung wird berechnet aus: Familienjahreseinkommen, verheiratet/unverheiratet, Kinderanzahl. Wenn die zumutbare Belastung überschritten ist, wird alles weitere komplett abgesetzt. Natürlich kommen da alle Kosten (es gibt im Internet Listen, was genau zählt und was nicht) rein, nicht nur die von den Eltern, auch die von den Kindern.

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Naja, wenn du selbständig bist, kannst du das ja als Büromaterial angeben oder als Sachbücher, je nachdem, was der Kassenzettel hergibt..

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Das ist Betupp! Wenn auf Quittungen nur Büromaterial drauf steht, würde das sicher nicht auffallen, aber bei Buntstiften und Geodreiecken schon, wenn die explizit genannt werden.
Mein Mann ist auch selbständig, aber deshalb kann er zB nur Fachliteratur absetzen, stichprobenartig prüft das Finanzamt da schon und lässt nicht alles gelten.
Und letztlich bringt der ganze Aufwand eh kaum was, wenn sich dann das zu versteuernde Einkommen um sagen wir mal 200 Euro mindert ...

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Kommt auf die Tätigkeit an, ich z.B. benötige schon hin und wieder Farbstifte bei der Arbeit, um Skizzen anzufertigen - dann kann ich das sehr wohl absetzen. Natürlich kommt es darauf an, was man beruflich macht und natürlich soll man nicht jedes Geodreieck ansetzen.

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