Wieviele Elternabende pro Jahr sind vorgeschrieben?

Frage steht ja schon oben. Kann mir das jemand sagen.
Es handelt sich um eine weiterführende Schule, 7. Klasse. Die Schule bietet von sich auch immer ein Elterngesprächstag im 2. Schulhalbjahr an. Langt es dann, nur 1. Elternabend im 1. Halbjahr zu machen? Oder muss ein 2. EA im 2. Schulhalbjahr stattfinden ???

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Hallo,

bei uns :

1 Elternabend pro Schuljahr ist vorgesehen.
Muss soweit ich das noch weiß innerhalb der ersten sechs Wochen nach Schulanfang statt finden.
Der Elternvertreter kann aber bei Bedarf weitere Elternabende einberufen,
Beispiel: Klassenfahrt oder die Situation erfordert dies

1 Elternsprechtag pro Halbjahr - kurz vor den blauen Briefen, damit die Kinder noch mal Gas geben können/sollen/müssen :-)
Besteht Gesprächsbedarf kann man einen Termin beim Lehrer machen, da er feste Sprechzeiten anbietet

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Bei uns gibt es auch ein Elternabend und dann noch ein Elternsprechtag.

War in der Grundschule so, und in der weiterführenden auch.

Ob es dazu eine Vorschrift gibt, kann ich dir leider nicht sagen - Gegefrage, möchtest du mehr als einen Elternabend?

lg bambolina

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Hallo,

bei uns findet immer nur 1 Elternabend pro Schuljahr statt, sowohl in der GS wie im Gymnasium.


LG

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Bei uns in NRW ist 1 Elternabend pro Schuljahr vorgeschrieben, da wird der Pflegschaftsvorsitz gewählt.

Alle weiteren sind situationsabhängig, wenn z. B. eine Fahrt ansteht oder es sich Veränderungen ergeben.

Bei uns in der GS gibt es pro halbjahr einen Sprechtag und Gespräche nach Bedarf.

LG

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Hi,

leider verrätst Du uns Dein Bundesland nicht, und Schulrecht ist bekanntlich in Deutschland Länderrecht. Also wirst Du keine allgemeingültige Antwort bekommen.

In Bayern, z.B., regelt Art. 64 (3) BayEUG, dass mindestens einmal im Schuljahr eine Klassenelternversammlung abgehalten wird. Wann der abzuhalten ist, ist nicht näher festgelegt.

LG

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Huhu,

bei uns gibts es einen Elternabend pro Schuljahr.

Nach den beiden ersten Zeugnissen im Schuljahr ( hier gibts insgesamt 3) gibt es jeweils ein 10 Minuten Gespräch zu dem man sich anmelden kann.

Da hier auch sonst eine sehr rege Kommunikation zwischen Eltern und Schule herrscht, reicht das durchaus.

lg

Andrea

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ujn1 hat ja schon alles perfekt erklärt (auch das bekannt sein müsste, das Schulrecht Sache der Länder ist).

Wenn es um Schulrecht geht ist also immer das Bundesland mitzuteilen um das es geht.

Bei uns ist z.B. 1 Elternabend pro HALBjahr vorgeschrieben (§107 Hess. Schulgesetz).

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Sorry, habe ich wohl vergessen.
Wir wohnen in Baden- Württemberg.
Vielleicht kanns mir einer genau sagen....