"Plötzlich" sitzengeblieben - anfechtbar?

Hallo,

ich weiß, der Titel klingt etwas provokant -
hier ganz sachlich die Fakten:

der beste Freund meines Sohnes (Klasse 7, Gymnasium) ist ein bislang guter bis sehr guter Schüler gewesen. Zweisprachig spanisch/deutsch, besucht 1 x die Woche noch die spanische Schule, hat in der Grundschule 2 Klassen übersprungen. Ein sehr cleverer, freundlicher Junge aus einer offenen, fröhlichen deutsch-spanischen Großfamilie. Soweit die Hintergründe, die zwar nix zur Sache tun - ich will sie aber trotzdem erzählen.

Nun hat er im letzten halben Jahr ein paar entscheidende Arbeiten "verhauen" und stand in 2 Hauptfächern auf 4, 2 und auf 4, 5 ---> beide Fachlehrer entschieden sich für eine 5 :-[. Die Fachlehrerin (Latein), wo er auf 4, 2 stand, gab zu, sich vertan zu haben, das könne man nun aber nicht mehr ändern.
In einem dritten Hauptfach stand er auf 2, 5 - auch hier wurde wider Erwarten eine 3 gegeben. So dass der Familie, ohne vorherige Vorwarnung, am Samstag ein Brief ins Haus flatterte, dass der Sohn die Klasse wiederholen müsse.

Es gab vorher keine Gespräche, keine Ankündigungen - nix. Natürlich hätten auch die Eltern hellhörig werden müssen, aber die haben nun mal den Fehler begangen und waren sich sicher, dass das reicht, weil eben ihr Sohn nie ein Problemkind war und der Gedanke ans Sitzenbleiben nie Thema war.

Die Schule fährt übrigens einen generell sehr harten Kurs und versteht sich als quasi "Elite-Gymnasium" mit sehr hohem Anspruch und "Friß-oder-stirb"- Mentalität.

Ich weiß, dass ICH nichts machen kann, dass die Eltern da ein Versäumnis hatten.... aber.. ich bin sowas von traurig, dass der Junge jetzt nicht mehr in der Klasse bleibt und mich würde einfach interessehalber interessieren, wie da rein theoretisch die Möglichkeiten wären, wenn die Eltern das anfechten wollten.. gäbe es da Möglichkeiten? Oder ist das ohnehin aussichtslos? Die Lehrerin mit dem 4,2 Schnitt wird sich ja immer unnachprüfbar aufs Mündliche berufen können, oder?

Morgen gibts Zeugnisse und das wars dann :-(

Gruß, liki

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In Niedersachsen ist ein Sitzenbleiben ohne Vorwarnung nicht möglich. Es muss also im Halbjahreszeugnis eine Verwarnung ausgesprochen worden sein oder mit den "Blauen Briefen" im April oder Mai.
Ich weiß nun nicht, wo ihr wohnt; Aber das kann man im Schulgesetz bestimmt nachlesen.

lg ivik

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Baden-Württemberg. Ich geh mal googeln, danke!

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Hi,

hmmm schwierig. Sicherlich werden die Lehrer, die für die schlechtere Note tendiert haben sich auf die mündliche Leistung berufen. Da wird es verdammt schwer werden, sich durchzusetzen.

Schade ist halt nur, dass nicht schon ein wenig eher das Gespräch gesucht wurde. Die Tendenz steht ja nicht erst seit gestern fest.

Von unseren Nachbarn weiss ich (Gymnasiallehrer), dass in Härtefällen zum Wohl des Kindes entschieden wird. Soll heissen, wenn ein Schüler auf der Kippe steht wird abgewägt, wie wohl die Entwicklung sein wird.

Da der Stoff in den kommenden Jahren nicht leichter bzw. weniger wird und er eben ein paar Prüfungen im laufenden Schuljahr versaut hat, zusätzlich eh schon einer der jüngsten in der Klasse ist (durch das Überspringen), lag es wohl unter den Pädagogen auf der Hand, dass er es nicht packt.

Wenn es eh schon nach dem Prinzip Friss oder Stirb geht, kann ich mir diese knallharte Entscheidung schon vorstellen.

LG
Caro mit Max bald 6 Jahre und Lara 14 Monate

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Wenn das Zeugnis da ist, sofort persönlich und am selben Tag beim Schulleiter vorsprechen und schriftlich Widerspruch einlegen. Davon eine Kopie zu den Akten.
Dann wird der Schüler, bis das Verfahren abgeschlossen ist, erstmal auf Probe versetzt und sämtliche Lehrer der Klasse müssen ihre Noten offenlegen.
Möglicherweise reicht das ja schon aus und der Schüler wird per Konferenz aus pädagog. Gründen versetzt- das ginge immer und ist für alle Beteiligten der leichteste Weg.

Lg und viel Erfolg, P.

P.S. Das mit dem "unnachprüfbar aufs Mündliche berufen" stimmt so nicht ganz- der Lehrer muss auch hier nachweisen, wie er zu seinen Noten kommt- und zwar im Zweifel mit Datum. Es sieht für den Schüler also ganz gut aus, wenns nur knapp war mit der Nichtversetzung.

P.P.S. Ganz so plötzlich find ich das übrigens nicht- mit 4,5 und 4,2 schriftlich (und ohne die mündlichen Noten zu kennen) und einer wackeligen 2 zum Ausgleich kann man schon drauf kommen, das das schiefgehen kann- aber ist ja jetzt wurscht, shit happens...

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<<Ganz so plötzlich find ich das übrigens nicht- mit 4,5 und 4,2 schriftlich (und ohne die mündlichen Noten zu kennen) und einer wackeligen 2 zum Ausgleich kann man schon drauf kommen, das das schiefgehen kann<<


Oh Mann, da kommt ja in den weiterführenden Schulen noch was auf mich zu.
Ich wäre z.B. bei den o.g. Noten nie darauf gekommen, dass das problematisch werden könnte.

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warum sollte man an der "aus versehen gegebenen 5" in latein nix ändern können....?
das zeugnis kommt morgen. kam bei uns an der schule auch schon vor, das eine lehrerin in der zeile verrutscht ist, und der tochter meiner freundin aus versehen eine 3 anstatt einer 2 gegeben hat. wurde dann korrigiert.
ich sehe das problem nicht, das die lateinlehrerin da macht. im notfall damit zum rektor gehen. denn eine 4,2 ist zwar keine gute note, aber kein grund ihm eine 5 zu geben.
lg conny

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Naja, das Problem an 4,2 schriftlich ist folgende Rechnung:
(ausgehend vom Verhältnis schriftl./ mündl. 50/50)


4,2 schriftl.
5 mündl.

= 9,2 : 2 = 4,6

Und das macht halt im Endzeugnis eine 5. Doof, aber korrekt

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Hallo,

deine Rechnung stimmt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass gerade im Fach Latein das Mündliche dermaßen viel zählt. Latein ist keine gesprochene Sprache, und selbst in Englisch wird das Mündliche an den Schulen in unserer Umgebung nur zu maximal 33% gewertet. Ich hatte selber Latein in der Schule, und das Verhältnis von Schriftlich zu Mündlich gleich 50:50 scheint mir einfach absurd.

Das bedeutet, die mündliche Note müsste rein rechnerisch noch viel schlechter sein.

Irgendetwas an der Aussage, dass der Junge mit 4,2 eine 5 im Zeugnis bekommt, stimmt da nicht so ganz...

lg
K.

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Hi,

zum einen müssen auch mündliche Noten belegt werden, also mit Datum und Stoff der Anfrage (zumindest hier in By) und zum anderen waren ja die schrifltichen Noten bekannt - und auch normalerweise die mündlichen. Die Schüler wissen doch, wann sie mündlich geprüft wurden und können dann die Note erfragen.
4,6 ist nun mal eine 5, bei 2,5 entscheidet die Zahl nach der ,5 bzw. die Lehrerkonferenz.
Stand er nun in Lat auf 4,2 oder mit dem mündll auf 4, ..? Bei 4,2 kann man klar was ändern. Zeugnis nehmen, zur Schulleitung bzw zum KLassleiter gehen und klären.

LG Mimi

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Hallo liki,

auch wenn ich verstehen kann, dass du möchtest, dass der Freund deines Sohnes in seiner Klasse bleibt - ich persönlich würde die Entscheidung nicht anfechten.

Zum einen stimmt es nicht, dass die Lateinlehrerin mit einer 4,2 im Durchschnitt eine 5 geben kann, ohne dies zu korrigieren. Zum Durchschnitt gehören auch die mündlichen Noten dazu. Das bedeutet, dass der Durchschnitt aller Noten sicherlich NICHT 4,2 betrug. Sollte der Durchschnitt aller Noten tatsächlich 4,2 betragen haben müsste die Lehrerin das Zeugnis nachträglich korrigieren und die 4 eintragen, das ist vom Rechtlichen her gesehen absolut verbindlich.

Deshalb gehe ich davon aus, dass der Junge eine 5 im Mündlichen hat. Was an sich schon eine sehr extreme mündliche Note ist und bedeutet, dass der entsprechende Schüler fast gar nichts getan hat. Ich bin auch Lehrerin und habe in meinem ganzen Lehrerleben nur ein einziges Mal eine mündliche 5 verteilt - das nur, um zu zeigen, dass es sehr ungewöhnlich ist, wenn diese Note gegeben wird, dies wird die Lehrerin sicher nicht grundlos und ungerechtfertigt getan haben.

Wenn sich nun zwei andere Lehrer ebenfalls entscheiden, bei Komma Fünf die schlechtere Note zu geben, so zeigt das, dass einiges im Argen liegt, was die Leistungen des Schülers angeht. Selbst ein "Elite-Gymnasium" mit hartem Kurs gibt nicht leichtfertig Noten, welche die Nichtversetzung zur Folge haben.

Deshalb wäre ich mit Anfechtungen sehr vorsichtig - nicht, um irgendwelche unfähigen Lehrer zu schützen (dieser Vorwurf klingt bei dir ja so ein bisschen zwischen den Zeilen durch), sondern weil das Kind wohl wirklich ernsthafte Leistungsprobleme hat, und die Gefahr besteht, dass er in der nächsten Klassenstufe vollends den Anschluss verpasst.

Die Eltern sind meines Erachtens dringend gefordert, herauszufinden, wo die Probleme ihres Kindes liegen. Am besten zusammen mit den Lehrern bzw. ggf. einem Beratungslehrer. Bei einem Kind, welches in der Grundschule zwei Klassen übersprungen hat und bisher notenmäßig zwischen 1 und 2 lag (du schreibst ja von einem sehr guten bis guten Schüler), schlägt entweder in der 7.Klasse die Pubertät voll zu, oder aber das Kind hat andere Probleme, die dringend aufgearbeitet werden müssen, wenn es die Leistung nicht bringen kann, zu der es eigentlich fähig wäre.

Ich hoffe, dass sich der Junge wieder "fängt"und dann wieder in der Lage ist, die Leistung zu zeigen, zu der er eigentlich fähig ist. Und ich hoffe, dass Eltern und Lehrer in seinem Interesse gut und erfolgreich zusammenarbeiten können.

lg
K.

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Danke für deine lange, kompetente Antwort!

Ich halte die Lehrer nicht für unfähig.. also, nicht alle :-) die Lateinlehrerin ist problematisch, sie hat psychische Probleme, die mehreren Klassen Probleme bereiten und weswegen schon viele Eltern beim Direktor waren.
Die anderen Lehrer sind an und für sich gut, vor allem vom Mathelehrer halte ich viel.

Auch von der Schule halte ich relativ viel, sonst hätte ich meine Kinder dort nicht :-), auch wenn mir die harte Gangart dort dann manchmal weh tut.

Und das ist jetzt der Fall.

Ich trauere richtig um diesen Jungen, denn ich kann es einfach nicht verstehen - ich kenne einen anderen Jungen aus der Klasse genauso gut, der schreibt schon seit der 5. Klasse durchgängig derartige Noten und ich würde ihn als "Power-World-of-Warcraft-Spieler" bezeichnen, der die Hausaufgaben nur sporadisch macht... und er ist durchgekommen. Freut mich für ihn, aber ich kann es im Vergleich zum Freund meines Sohnes nicht begreifen!

Im Unterricht erlebe ich den Jungen natürlich nicht - da muss ich mich auf die Aussagen meines Sohnes verlassen, der natürlich als ganz normaler 13-jähriger völlig voreingenommen ist :-). Aber ich erlebe den Jungen bei uns zu Hause und da wundert es mich natürlich.

Ja, ich hoffe auch, dass die Eltern die richtige Entscheidung treffen.

Und vor allen Dingen hoffe ich, dass mein Sohn und er so gute Freunde bleiben, die weiterhin durch Dick und Dünn gehen, gemeinsam schwimmen gehen und Fußball spielen oder einfach zusammen Döner essen gehen und Leute beobachten. Hach, ich könnt grad heulen :-(, ich weiß gar nicht, ob das nachvollziehbar ist.

Gruß, liki

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Hallo liki,

Ich kann das nachvollziehen. Mein ältester Sohn hat nur wenige Freunde, da er sehr stark auswählt, mit wem er zusammen sein will. Er hätte so viele Möglichkeiten, Freundschaften zu schließen - er ist beliebt bei anderen Kindern, und erhält viele Einladungen, aber er will nicht. Als endlich mal einer aus seiner Klasse dabei war, den er von sich aus zu sich zum Spielen einladen wollte, hab ich innerlich gejubelt vor Freude. Leider ist genau dieser Junge dann zwei Monate später weggezogen. Das hat mich auch ziemlich belastet. Inzwischen hat er jemand anderen gefunden, aber das hat ein halbes Jahr gedauert, und es ist einfach nie ein einfaches Thema, was ihn angeht, so dass ich mir deshalb oft Sorgen/Gedanken mache. Mir würde es wahrscheinlich ähnlich gehen wie dir, ich kann dich verstehen.

lg
K.

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Also hier (NRW) hätte er damit auch nicht sitzen bleiben können.
Wir hatten den Fall das die Klasse meines Sohnes die letzte Mathearbeit gründlich versemmelt hatte, die bestand fast nur aus Fünfen und Sechsen.
Dadurch liefen natürlich einige Gefahr in Mathe noch ne 5 zu bekommen.
Große Aufregung in der Klasse.
Der stellvertretende Rektor hat dann ins Schulgesetz geguckt und da steht das ein Kind ohne Vorwarnung nicht sitzen bleiben kann.

Nunja einige müssen jetzt eine Nachprüfung machen da noch andere Noten im Argen lagen.
Ich weiß aber auch das einer der eigentlich als erstmal nicht versetzt galt (bis zur Nachprüfung) , plötzlich am letzten Schultag doch das Zeugnis bekam das er versetzt wird.
Da muss sich also auch ein Lehrer vertan haben und es wurde kurzfristig geändert.

Guck mal ins Schulgesetz, also hier müssen die Eltern definitiv vorher gewarnt werden.

Was ich nur nicht verstehe warum du schreibst das er leider in dem einen Fach nur eine 3 bekommen hat, die würde doch zum Ausgleich der anderen 5 reichen #kratz

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Das ist möglich.

Soweit ich weiß, haben Lehrer pädagogische Freiheit, d.h. du kannst trotz Schnitt von 4,2 noch eine 4 geben oder trotz Schnitt von 4,7 noch die 4. Machen werdet ihr da nichts können.

Zudem sind die Eltern in Baden-Württemberg in der Hohlschuld, d.h.die Eltern müssen sich über den Leistungsstand des Kindes informieren, die Schule muss nicht warnen.

Am Gymnasium ist das Gang und Gäbe, dass es so läuft. Ich hatte eine Freundin, die in der 10. Klasse nur 4er hatten. Sie hatte dann (mit viel Mühe) eine Lehrstelle gefunden und rutschte in Mathe auf 4,5. Dafür hatte sie keinen Ausgleich. Die Eltern haben mit dem Hinweis, dass sie die Schule abbricht, darum gebeten, dass sie in Mathe eine 4 bekommt, damit das mit der Lehrstelle klappt und sie bekam eine 5.

LG
Scotland

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Wenn die Latein-Lehrerin schon zugibt, sich vertan zu haben, würde ich auf einem gemeinsamen Gespräch mit Lehrerin und Schulleitung bestehen.
Die Schulleitung muss mit ins Boot, da diese letztendlich das Zeugnis unterschreiben muss.