Kindesunterhalt, Trennung, 3 Kinder..

Hallo zusammen,

ich schildere kurz die Situation.
Ehemann und Ehefrau wollen sich scheiden lassen. Er arbeitet in Vollzeit + Nebenjob, sie nur Minijob auf Abruf. Aus der Ehe entstanden 3 Kinder (10,8 und 4 Jahre alt).
Die Familie lebt in einer Eigentumswohnung (Kredit läuft noch).

Wenn er aus der Wohnung auszieht muss sie die Kosten der Wohnung übernehmen was ja total unrealistisch ist, wenn man ihr geringes Einkommen berücksichtigt. Wenn er aber in der Wohnung bleibt, dann reicht sein Einkommen nicht für Unterhalt, Kosten der Wohnung und Leben.

Hätte jemand hier eine Idee oder vielleicht ein Parameter was ich übersehe, wie es am besten laufen könnte?

Da drei Kinder in der Familie sind sollte es so schmerzlos wie möglich ablaufen..

Vielen Dank 😎

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Waaas, ein Gehalt reicht nicht für fünf Personen, zwei Haushalte und eine Eigentumswohnung?! Ein Skandal! Da muss ja die Mutti zur Arbeit. Mir kommen gleich Tränen ins Gesicht.

Etwas weniger Sarkasmus: die Mutter bleibt mit den Kindern in der Wohnung und bleibt dem Vater Geld schuldig. Diese Schuld zählt sie in sehr kleinen Raten an den Vater zurück. Bzw. Die Raten werden von Unterhalt abgezogen. Wann auch immer die Mutter wieder arbeitstüchtig sein sollte (darauf müsst ihr euch aber von vorne rein einigen!), zahlt sie höhere Raten. Das soll gut in eine Vereinbarung verpackt werden, denn es geht um ziemlich große Summen.

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Es geht natürlich auch in die umgekehrte Richtung: Vater übernimmt die Wohnung und schuldet der Mutter Geld, die Mutter bleibt in der Wohnung mit den Kindern und schuldet ihm Miete. Er tilgt seine Schuld bei ihr in Raten; Die Miete wird mit diesen Raten verrechnet. Diese Variante hat halt einen Nachteil: er hat dann seine Ex in alle Ewigkeit als Mieterin, Stress vorprogrammiert. Dafür hätte sie Anspruch auf Wohngeld, was die Gesamtlage etwas einfacher macht

Bearbeitet von phscha
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Das wird auf einen Verkauf der Wohnung hinaus laufen anderst ist das niemals machbar. „Er“ muss sowieso alles abgeben was er verdient. Bester Fall: Er zieht aus, klärt alles mit euren Anwälten und dann zieht dann anschließend sie aus mit den Kindern.

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Er muss nicht "alles" abgeben, was er verdient. Er hat einen Selbstbehalt von 1460 Euro, dazu kommen aber noch Dinge wie private Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen.
Sie wird zumindestens in Teilzeit arbeiten müssen. Ist durchaus zumutbar.

Die Wohnung wird denke ich trotzdem verkauft werden müssen.

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Na ja: wer heute noch von 1460 Euro leben muss kann mal Ev doch sagen: „Muss alles abgeben“. Von 1460 Euro bleiben Monatsende keine 10 Euro übrig. Meine Aussage ist also durchaus berechtigt 😄

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Auch auf die Gefahr hin, dass es ein Shitstorm gibt, wäre eventuell Wechselmodell eine Option?
Km könnte in der Zeit wo sie die Kinder nicht hat mehr arbeiten, wäre auch für ihr berufliches Fortkommen und Rente nicht schlecht.

KV müsste wahrscheinlich trotzdem Unterhalt zahlen aber sehr viel weniger.
Vielleicht könnte man sich noch Hilfe über einem Hort oder eine Oma holen...

Die Kinder würden ihren Vater öfter sehen, die Familie könnte die Wohnung halten und die Kinder so ihre Zimmer behalten außerdem gäbe es dann später was zum erben :)
Nennt mich marterialistisch aber wir leben halt in einer Welt wo Geld eine grose Rolle spielt. Eine Trennung ist emotional schon schlimm genug für alle Beteiligten, dann noch das gesamte Familienvermögen draufgehen zu lassen ist langfristig für alle ziemlich mies.

Die Wohnung zu verkaufen wäre sicher ein Desaster, die Preise sind stark gesunken, die Banken verlangen Vorfälligkeitsentschäfigungen und ob man eine Mietwohnung findet, die der Rate entspricht, ist fraglich.

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Ergänzend weitere Optionen:
- mit der Bank sprechen, vielleicht lässt sich die Rate senken, wenn man die Tilgung stark herabsetzt. Bei unseren Kreditvertrag gibt diese Option. Man kann so gar für ein Jahr gar nicht tilgen.
- Da ImmobiliePreise stark gesunken sind, lohnt es sich vielleicht so gar die Wohnung schätzen zu lassen und wenn nicht viel getilgt ist, wäre die Summe die der Ex zusteht nicht allzu hoch. Vielleicht kann er sich das auch von der Familie leihen.

Ansonsten kann man nur jeden abraten überhaupt so ein Modell zu leben außer man ist extrem vermögend.

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Dazu hinzuzufügen, KV könnte seine Arbeitszeit genauso reduziert, um die Betreuung der Kinder in seiner Zeit leisten zu können und KM muss sich eben einen Job angemessen der Ausbildung suchen...

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Denke mal, da gibt es nix zu überlegen.
Keiner der beiden kann die Wohnung halten.
Warum arbeitet die Mutti nicht zumindest so viele Stunden, wie die Kinder in Kiga und Schule sind?

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Ich weiß nicht genau wie sich das mit dem Unterhalt verrechnet, aber wäre vermieten eine Option? Letztendlich kann er das Geld dann nehmen um den Kredit abzuzahlen und muss nicht noch mehr zahlen und hat später eine Wohnung. Die Mutter kann sich eine kleine Wohnung mit B-Schein suchen und ihren Minijob erweitern plus eventuell Wohlgeld, kinderzuschlag, oder auf Teilzeit erhöhen. Da wären die weiteren Umstände natürlich wichtig. Wenn sich alle soweit gut verstehen wäre das doch eine gute Möglichkeit keinen großen Geldverlust hinnehmen zu müssen.

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Bevor Sozialleistungen bezogen werden können, ist Unterhalt vorrangig.

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Aber sie würde doch Unterhalt bekommen, das plus der 520€ Job reichen doch dann vermutlich. Ich meinte nur, falls das nicht reicht könnte sie ja Hilfe in Anspruch nehmen.

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Wenn er in der Wohnung bleibt UND die Kinder bei ihm bleiben, sollte das reichen - hat es bisher ja auch und Ehegattenunterhalt ist nur im Trennungsjahr zu zahlen.

Wenn die Kinder bei ihr bleiben sollen, muss sie sich schleunigst einen Job suchen, der es ihr ermöglicht mit Unterhalt, Kindergeld die Kreditraten zu bedienen. Sie könnte eventuell noch staatliche Zuschüsse beantragen (Lastenzuschuss). Dass sie mehr als einen Minijob auf Abruf ausübt, ist ihr aber auch dabei absolut zuzumuten.

Vorausgesetzt beide stehen im Grundbuch der Wohnung kommt noch hinzu, dass derjenige, der die Wohnung behält, den anderen auszahlen muss. Also (Wert der Wohnung - offener Kredit) / 2. Wenn das weder der eine noch der andere leisten kann, bleibt nur der Verkauf der Wohnung.

Grüsse
BiDi

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Sie wird kaum einen Kredit bekommen um ihn auszuzahlen.

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Naja, wenn keiner die Wohnung halten und den anderen auszahlen kann, muss sie verkauft werden.
Gewinnbringend wäre ein gutes Startgeld für beide. Mit Null aus der Nummer raus zu kommen wäre immerhin besser als mit Verlusten.

Wäre für die Frau auch ein Job mit mehr Stunden möglich oder gibt es einen triftigen Grund warum sie nur auf Minijobbasis arbeiten kann?
Gibt's keine Einschränkung ihrerseits sehe ich auch sie in der Pflicht ihr Einkommen aufzubessern anstatt dem Mann den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen. Genauso sehe ich aber auch den Mann in der Pflicht sie dabei zu unterstützen, indem sie wenn auch getrennt, eine gemeinsame Lösung finden wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird, sodass eben auch sie mehr arbeiten kann.
Vernünftige Menschen sollten das auf die Reihe bekommen.
Ohne Abstriche funktioniert eine Trennung eher selten.

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Klar gibt es Möglichkeiten.

Man lässt sich scheiden, wohnt aber noch immer in der gemeinsamen Wohnung … wenigstens bis zum Zeitpunkt X. Das spart Unmengen an Geldern … an doppelten Kosten für Miete + Nebenkosten und natürlich auch Unterhalt. Man vereinbart sofort, wie es ab Zeitpunkt X weitergehen soll. Das betrifft Regelungen zum Umgangsmodell und eine Regelung, was mit der Wohnung passieren soll. Möglich wäre hier, dass der betreuende Elternteil in der Ehewohnung wohnen bleibt mit den Kindern, beide Elternteile zahlen weiterhin hälftig die Rate, der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt normalen Kindsunterhalt und der betreuende Elternteil zahlt Miete für die Wohnungshälfte des Ex. Jeder Scheidungsanwalt kann sowas berechnen.

Dass die Frau hier sicher mehr arbeiten gehen muss um Geld zu verdienen und der Mann vielleicht auch seine Jobs zeitlich optimieren muss um seinen Umgang wahrzunehmen, sollte beiden klar sein.

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Vielen Dank für deine Antwort :) mit Zeitpunkt X meinst du Scheidungstermin?
Diese Option wird gerade überlegt. Muss man das Trennungsdatum beim Anwalt melden? Soweit ich weiß muss man ein Jahr im Trennungsjahr leben bevor die Scheidung eingereicht werden kann.
Und muss er ihr während des Trennungsjahres Unterhalt überweisen obwohl er noch in der gemeinsamen Wohnung lebt ?

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Zeitpunkt X ist frei wählbar. Der Termin sollte vom Paar unabhängig vom Scheidungstermin festgelegt werden. Also z.B. wenn jetzt die Trennung erfolgt, einigt man sich darauf, dass man noch bis 31.12.2025 die Wohnung gemeinsam bewohnt, sich dafür die Kosten teilt, eventuelle neue Partner in der Wohnung tabu sind und man sich die Erziehung der gemeinsamen Kinder im Verhältnis … teilt. Dafür zahlt der mehr arbeitende Elternteil einen geringen Unterhalt. Die Räume der Wohnung müssen neu aufgeteilt werden - das Paar muss räumlich getrennt leben. Zum Zeitpunkt X muss der betreuende Partner einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit deutlich besserer Bezahlung gefunden haben und der unterhaltsverpflichtete Partner muss seine Stunden reduzieren, ggf. den Nebenjob aufgeben.

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