Beistandschaft Berechnet Kindesunterhalt

Hallo liebe Vorumsmitglieder,

Ich bin der Tobias und bin 44 Jahre, ich habe 3 süße Mädchen von zwei Ehen. Leider bin gerade frisch getrennt und bin in eine neue 64 qm Wohnung gezogen. Es musste leider schnell gehen da mich meine Ex schnell aus der gemeinsamen Wohnung raushaben wollte, weil sie schon einen neuen Partner hat. Wie ihr euch vorstellen könntet ist die Wohnungssuche in München sehr schwierig und teuer. Ich habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 64 qm im näheren Münchner Umland (2km) gefunden für 1130 warm, was leider vergleichsweise noch günstig ist. Ich dachte mir da ich den Umgang zu meinen 3 Kindern pflege sind 64 qm angemessen wenn sie zu Besuch kommen. Ich habe jetzt einen Bogen von der Beistandschaft bekommen wo mein Unterhalt für die letzten 2 Kinder für die ich selbstverständlich bis dato meinen Unterhalt immer pünktlich bezahlt habe berechnet werden soll. Jetzt stellen sich für mich natürlich einige Fragen und Existenzängste auf wobei ich euch gerne um Hilfe bitten würde. Ich Liste mal meine Fragen auf und hoffe das ihr mir da aus eurer Erfahrung ein wenig Hilfestellung geben könntet.

1. Meine Wohnung hat 64qm , wird sie bei der Selbstkosten Berechnung überhaupt dazu gerechnet von der Beistandschaft.

2. Werden bei der Beistandschaft erhöhte Wohnkosten überhaupt berücksichtigt oder müsste man diese generell einklagen.

3. Werden die Unterlagen die ich bei der Beistandschaft einreiche meiner Ex-Frau vorgelegt oder werden sie nur zur Berechnung genommen. Möchte nicht das meine ex meinen Arbeitgeber erfährt und mir dort Stress macht.

4. Welche Wohnraumgröße ist den für einen Vater mir 3 Kinder im Wöchentlichen Umgang angemessen?

5. Ich empfinde es mit 3 Kindern in einer 50 qm er schwierig bis unmöglich umzusetzen, kann ich den erhöhten Wohnraum irgendwie anrechnen lassen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte und ich werde den Unterhalt für meine Kinder immer als Pflicht ansehen und auch weiterhin meinen Pflichten Anstandslos nachkommen und Bezahlen. Ich schiebe nur im Moment Panik wie das alles mit dem Selbstbehalt der vom Gesetzgeber vorgesehenen ist machbar wäre und ich das Stämmen soll. 3 Kinder sind auch für den Vater der regelmäßigen Umgang hat eine Finanzielle Belastung.

Es währe schön wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

Bearbeitet von Bustaflip
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Ich meine deine Miete hat keine Relevanz bei der Unterhaltsberechnung.
Meines Wissens wird bei der Unterhaltsberechnung das Kindergeld anteilsmäßig abgerechnet.
Meines Wissens bekommt die Mutter Max. nur die Berechnung der Beträge zu sehen- wenn überhaupt
Bitte doch die Bearbeiterin darum keine Daten und Informationen über deinen Arbeitgeber herauszugeben und verweise auf den Datenschutz.
Vielleicht kannst du Wohngeld beantragen?
Liebe Grüße

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Bisschen helfen kann ich dir :)

Also an Unterlagen sieht deine Ex absolut nichts.
Sie bekommt nur die fertige Berechnung .

Tja...der liebe Unterhalt.
Ja...es wird eng werden!

Wie sich genau alles zusammen setzt,weiß ich auch nicht genau.
Aber ich meine,es wird nur der bereinigte Nettosatz genommen.
Sprich...pauschal bissel hier und bissel da was abgezogen. Der Rest ist tatsächlich dein Problem.

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1. im selbstbehalt ist eine miethöhe von 520 euro angegeben. wenn du also eine wohnung suchst, dann such in der miethöhe, alles andere ist dein eigener luxus
2. erhöhte wohnkosten spielen keine rolle und erhhöhen den selbstbehalt nicht
3. deine ex kann sich die unterlagen auch selbst von dir persönlich anfordern und sieht somit wo du arbeitest und was genau du verdiesnt
4. größe der wohnung spielt keine rolle. dir reicht auch eine ein-raumwohnung
5. deine empfindungen interessieren niemanden

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1. im selbstbehalt ist eine miethöhe von 520 euro angegeben. wenn du also eine wohnung suchst, dann such in der miethöhe, alles andere ist dein eigener luxus


Das ist totaler misst was du sagst, hab mit der Beistandschaft telefoniert. Die haben gesagt das die erhöhten Mietkosten sehrwohl angerechnet werden..
Weil die Mieten in München am teuersten sind

2. erhöhte wohnkosten spielen keine rolle und erhhöhen den selbstbehalt nicht

Wieder misst das kannst du sogar in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen


3. deine ex kann sich die unterlagen auch selbst von dir persönlich anfordern und sieht somit wo du arbeitest und was genau du verdiesnt

Laut Beistandschaft darf ich diese Angaben schwärzen


4. größe der wohnung spielt keine rolle. dir reicht auch eine ein-raumwohnung

Was bist du denn für einer ? Ich habe 3 Kinder mit denen ich regelmäßig Umgang habe und die bei mir übernachten 4, 5 und 12 Jahre in einem Zimmer.
Deine Worte stimmen nicht nur sondern sind auch zu 100 Prozent provokativ.


5. deine empfindungen interessieren niemanden

Deine mieße Mist Laune auch niemanden, wenn man etwas nicht weis einfach still sein. Warum versuchen
Nur solche Leute andere runter zu ziehen.

Ich habe auch mit dem Familiengericht telefoniert die haben es mir bestätigt.

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Du hast echt ein passiv aggressives "Kommentier Verhalten" (zudem sind deine Aussagen auch noch faktisch falsch).

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Hallo. Vor den sachdienlicheren Hinweisen muss ich erstmal mein Unverständnis kundtun:
"Es musste leider schnell gehen da mich meine Ex schnell aus der gemeinsamen Wohnung raushaben wollte, weil sie schon einen neuen Partner hat."
Und warum zum Henker musst du dann ausziehen? Warum zieht sie nicht aus und du bleibst mit den Kindern? Statt zu zahlen bekommst du 1000€ Unterhalt und Kindergeld. Dazu auf 30h Teilzeit reduzieren und alles wäre cool. Egal, die Fakten sind geschaffen. Vielleicht hat es ja auch andere Gründe es so machen zu wollen. Somit weiter zu deinen Fragen:

1 und 2) Wie die Wohnung angerechnet wird ist leider Glückssache, jenachdem wie die Beistandschaft drauf ist. Sollte das dritte Kind hauptsächlich bei dir wohnen sieht es besser aus, ansonsten sieht es eher düster aus.

Allgemein: Die Beistandschaft rechnet nie(!) zu deinem Gunsten. Das ist nur ein gratis Service für die Unterhaltsempfänger. Die müssen nicht korrekt rechnen, es ist denen auch vollkommen egal. Also alles alles immer nachrechnen. Netto korrekt bereinigen und Stufe korrekt ermitteln. Würde mich nicht wundern, wenn die das dritte Kind (und ggfs. die zweite Ex) "vergessen" haben und der Unterhalt sowieso zu hoch ist.

4) Wie sieht denn dein Umgang überhaupt aus? Wenn es nur die 2 Tage Wochenende alle zwei Wochen sind, dann ist es mit der genannten Wohnpauschale getan. Wenn es eher 40% sind sind, dann wäre vielleicht was möglich. Optimal wäre natürlich ein Wechselmodell.

Achja: Alle Überlegungen bzgl. Wohnkosten sind natürlich hinfällig, solltest du nicht mindestens den Mindestunterhalt zahlen können.

5) Tut mir Leid, aber das Unterhaltsrecht erkennt Umgangszeiten nicht wirklich an. Ob man 49% der Zeit oder 0% Zeit mit den Kindern verbringt zählt nicht. Du musst das gleiche an Unterhalt zahlen wie jemand, dem seine Kinder egal sind und sich um nichts kümmert.

Man kann es nicht oft genug sagen: Wechselmodell durchsetzten, wenn du finanziell überleben willst.