Elternzeit Vatermonate

Hallo zusammen,

Ich habe da mal 3. Fragen:

1. Ich beabsichtige bei unserem 2. Kind wieder die 2 Vatermonate Elternzeit zu nehmen.
Nun habe ich allerdings im Internet gelesen, dass eine Anspruch auf Elterngeld nur dann besteht, wenn die beiden Monate am Stück genommen werden. Ist dem wirklich so?

Meine Vorstellung ist eigentlich die, dass ich den 1. LM und den 13. LM in Vaterelternzeit gehe und auch für diese beiden Monate Elterngeld zu beziehen. So ist es aber scheinbar nicht möglich, oder?

2. Der Antrag auf Elternzeit muss meinem Arbeitgeber ja mindestens 7. Wochen vor Antritt vorliegen. Muss dieser Antrag dann schon der Zeitraum 1. LM und 13. LM beinhalten oder reicht der 1. LM und 7 Wochen vor dem 13. LM reiche ich dann einen weiteren Antrag ein?

3. Das Kind ist für den 23.10.2014 ausgerechnet (MET), und ich ja in der 7. Woche vorher den Antrag beim AG einreichen muss, wie ist denn der genaue Zeitraum? Ist es dieser: 28.08.2014 - 04.09.2014?

Besten Dank und Grüße
Lutz

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Hallo, 1. Ist falsch, es gibt natürlich für beide Monate Elterngeld, solange Sie in den ersten 14 Monaten genommen werden, zusammen oder einzeln ist egal.
2. Nein, die Elternzeit für die ersten 2 Jahre muss direkt 7 Wochen vor Et. eingereicht werden, also gleich für beide angegebenen Monate

3. Ja auf 28-4. Komme ich auch.

2

soweit ich weiss ist es aber so,, das der erste monat automatisch immer der Frau zugerechnet wird. ihr würdet also, ob ihr wollt oder nicht, im ersten monat beide elternzeit nehmen und damit 2 monate elterngeld "verbrauchen".

kennen andere diese regel? Wir dachten darüber nämlich auch nach und ich ärgere mich gerade darüber! (dachte ich beziehe in dem monat mutterschaftsgeld und mein freund dann elterngeld, aber so einfach ist es eben nicht)...!

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Ja sicher verbrauchen beide dann elterngeldmonate. Ändert aber nichts daran das es insgesammt 14 Monate sind. Also kann Sie das erste Jahr Elterngeld beziehen und er 2 Monate innerhalb des Jahres oder anschließend.

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