absoluter Mangelfall, stimmt die Berechnung...Montag gehts zum Anwalt

Hallo,

ich bin seit 10 Jahren mit meiner Frau verheiratet, wir haben drei gemeinsame Kinder. Meine Frau hat zur Zeit kein Einkommen.

Ich bin auch meinem 14 jährigem Sohn aus vorheriger Beziehung unterhaltsverpflichtet.

Nun hat sich meine finanzielle Situation massiv verschlechtert. Meine Übergangsgebührnisse endeten und ich habe nun übergangslos einen Job gefunden.

Anfänglich verdiene ich da leider sehr wenig. Unbereinigtes Netto 1340 Euro.

Wenn ich das Netto mit einer Pauschale (Werbungskosten bzw. Fahrtkosten) von 150 Euro bereinige komme ich auf eine Verteilungsmasse von 190 Euro.

Die wirklichen Fahrtkosten belaufen sich auf 168 Euro, ausserdem habe ich noch eine Riesterrente 50 Euro im Monat. Wenn ich dass anrechne dann bleiben noch 122 Euro Verteilungsmasse. Ausserdem habe ich auch Schulden, da ich mit dem dritten Kind ausbauen musste. Die rechne ich nicht mit, genauso auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nun würde meine Rechnung so aussehen:

Kind1 334 (Mindestunterhalt hälftiges KG schon abgezogen)x122:1087,50=37,46
Kind2 272x122:1087,50= 30,51
Kind3 272x122:1087.50= 30,51
Kind4 209,50x122:1087,50= 23,50

Ist das richtig so? Würde das der Anwalt auch so rechnen?

Denen drei Kindern mit denen ich im Haushalt lebe bin ich doch genauso unterhaltsverpflichtet wie meinem Sohn der bei der KM wohnt?!!

Welche Väter/Manner haben Erfahrung damit?

mfg
lekine

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Hi

1 wie der Anwalt rechnet hängt auch davon ab, auf welcher Seite er steht.

2 welcher Anwalt wie rechnet ist zum Schluss egal - eine wirklich verbindliche Rechnung kann dir nur jemand in einer schwarzen Robe aufbrummen - sprich das Gericht.

3 ich hab gehört, dass bei Mangelfall recht gerne das Einkommen gar nicht bereinigt wird.

4 im Prinzip stimmt es, dass auf alle vier Kinder aufgeteilt wird.

Frag mal auf www.vatersein.de da hast du viele Erfahrungsberichte!

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Hallo, für das 3. Kind gelten 222€. Ich denke auch du hast dein Einkommen da sehr großzügig bereinigt. Bedenke dass dein Selbstbehalt als Mangelfall durchaus auch weiter herabgesetzt werden kann.

3

"Ich denke auch du hast dein Einkommen da sehr großzügig bereinigt"

Kannst Du das "sehr großzügig" erläutern?

Er zieht 150 "pauschale Werbungs- und Fahrtkosten ab" Die tatsächlichen Fahrtkosten betragen 168,--.

Bleiben die 50 € Riesterrente. Da weiß ich nicht, ob man die abziehen kann oder nicht. Zumindest müsste dann ja gegebenfalls der Vertrag gekündigt werden wenn nicht.

Aber m.E. egal wie es ist: Wo siehst du jetzt eine "sehr großzügige" Bereinigung?

Wenn sein Selbstbehalt weiter herabgesetzt werden kann ändert das ja auch nichts an der Bereinigung.

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Weil die Bereinigungen bei Mangelfällen soviel ich weiß, etwas bescheidener ausfallen. Wie es dann tatsächlich am Ende aussieht wird er ja dann sehen, ich wollte nur darauf hinweisen das er da warscheinlich nicht mit den 30€ Unterhalt auskommen wird.

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Hallo,

ich kann Dir nur sagen, daß mein Lebensgefährte auf 800.- gepfändet ist und er nicht mal vor dem OLG Erfolg hatte, den Mindestsatz runter zu bekommen (zahlt für drei Kinder).

So langsam frage ich mich, warum es für alle so "einfach" ist und bei ihm nicht.
Ich habe sämtliche Anwaltspost, Gerichtsschreiben ect gelesen. Es ist die Wahrheit.

Fakt ist, daß es sein Problem ist, daß er so wenig Geld hat, aber runtergestuft wird er deshalb nicht und bei Kindesunterhalt gilt wohl die 800€ Grenze. Das ist Hartz 4 Satz.

Seine Anwältin hat erzählt, daß vor kurzem ihrem Mandanten, einem Ingenieur, vom OLG gesagt wurde, er solle doch in den Irak gehen, wen interessiert das schon, daß da Krieg herrscht, da verdient er ordentlich.

LG Cinna