Kuckuckskind

Hallo,

nachdem meine Ex vor einigen Wochen mir mitteilte ich sei nicht der leibliche Vater habe ich einen Test durchführen lassen.

kurzum ich habe gerade das Ergebnis des Vaterschaftstest in der Hand und es besagt ich bin es nicht, dieser Test so wurde mir versichert ist vor Gericht verwendbar.

Nun meine Frage wie lange wird ein Anfechtungsverfahren mit bereits bestehemden test dauern ?

Soll ich den Unterhalt weiterhin überweisen? Meine Ex sagte mir schon sie kennen den leiblichen Vater nicht, also werde ich keine Regressansprüche erwirken können

War jemand schon in einer ähnlichen Lage und wie wurde verfahren?

Wie wird der Umgang genau geregelt, wenn ich nicht mehr der rechtliche, sondern nur noch der soziale Vater bin ?

Ich wäre dankbar für jede hilfreiche antwort.

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Ich denke Umgang wirst du einklagen können, wie alt ist das Kind kennt es dich? Denke mal wenn es dich kennt und liebt kannst du weiterhin Umgang haben. Schlimm sowas tut mir furchtbar leid.

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5 Jahre ist meine Tochter, eine starke Bindung besteht, nur wie wird das umgangsrecht bei einer sozialen Vaterschaft aussehen ? Wie oft dürfte ich sie dann sehen ? Hat da jemand erfahrung?

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Was sagt deine Ex ? Du kannst das ganze natürlich mit Ihr friedlich, soweit es denn noch geht, machen, oder per Anwalt. Wie das aussehen wird würde ich diesen gleich befragen. Und Unterhalt fällt natürlich weg, nur ich denke mein Mann würde wenn der leibliche Vater nicht gefunden wird, zahlen, es waren und wären ja für Ihn trotzdem seine Kinder, sie ist 5 jahre da ändern sich Gefühle mit einem Wisch doch nicht so schnell ......

Aber für alles mit Umgang ab zum Anwalt falls sie sagt du darfst nicht.

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1. kannst du die Vaterschaft 2 Jahre nach Kenntnis das du nicht der biologische Vater bist anfechten und 2. wenn Sie sich weigert einen Vater anzugeben darf sie den Unterhalt ab Geburt zurückzahlen.

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Ich muss gestehen, dass ich in diesem fall keine genaue auskunft geben kann.

Ich bin mir aber sehr sicher, dass du dich was den Umgang angeht sehr viel schlechter stellst, wenn du nun die vaterschaft anfichst.

Sicher wirst du theoretisch ein Umgangsrecht haben, aber sehr viel weniger handhaben, als wenn du offiziell der vater bist.

An deiner Stelle wuerde ich mir ganz genau ueberlegen, was du genau willst und auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

Was sicher nicht funktionieren wird, ist dass du das Kind alle zwei wochen fuer eine WE siehst, aber um den Unterhalt rumkommst.

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Es ist sehr schwierig für mich, ich habe keine idee was die beste lösung ist.

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Also wenn du das Kind weiterhin sehen möchtest, dann würde ich dir Raten unterhalt zu bezahlen...

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Wer nicht der Vater ist hat auch keinen Unterhalt zu zahlen :D Ich glaub es geht los.
Am besten direkt zum Anwalt denn ein Jugendamt hilft nur Mutter und Kind, die würden sowieso sagen man soll mal schön weiter zahlen.
Der Test ist negativ, also könnte man die Zahlung einstellen... bis zum 12. LJ zahlt das Jugendamt aber es wird natürlich einiges unternommen damit der biologische Vater gefunden wird damit er zahlen soll.

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*dieser Test so wurde mir versichert ist vor Gericht verwendbar.*

also meines wissens war das mal so
aber mitlerweile sind nur noch solche test vor gericht gültig
wenn sie vom gericht aus angeortnet werden

grund ist einfach
wenn du son test zu hause machst kannst du jede probe da rein stecken
beweißkraft = 0
also da wäre ich mir nicht so sicher wie du zumindest nicht in deutschland
und wer weiß wenn deine ex am rad dreht
hat sie vieleicht proben vertauscht ?

also ich wäre bei test die nicht vom gericht angeortnet und vom amtsartzt(macht doch der oder ?) angeferigt wurde dürfte weder bestand haben noch würde ich mich drauf verlassen...

du hast warscheinlich son test aus holland oder so gemacht was du per internet bestellt hattest...

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Hallo,
dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht kann ich dir trotzdem noch helfen.
Also was den Umgang zu deiner Tochter angeht, ist das hier der wichtigste Teil aus dem Gesetzbuch

§ 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
...
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln....

Es wären 2 Varianten bei dir möglich soweit ich weis.

1) Du fechtest die Vaterschaft nicht an und bleibst damit der rechtliche Elternteil. Du musst in diesem Fall natürlich weiter Unterhalt zahlen und hast das bestehende Umgangsrecht. Siehe (1)

2) Du fechtest die Vaterschaft an. Dabei wird vom Gericht ein weiterer Vaterschaftstest angeordnet (in den meisten Fällen), der bestätigt, dass du nicht der leibliche Vater bist. Du musst keinen Unterhalt mehr zahlen. Sollte dann festgestellt werden, dass deine Ex dir wissentlich verschwiegen hat, das du nicht der Vater bist, kann es sein, dass sie dir Schadenerstatz für den zu unrecht eingeforderten Unterhalt zahlen muss.

Zum Umgangsrecht in diesem Fall kommt Abschnitt (3) zur Anwendung. Da du nicht mehr der rechtliche Vater bist, bist du dann ein sogenannter "Dritter" in diesem Paragraphen. Deine Tochter hat dich 5 Jahre lang als ihren Vater kennen gelernt und hatte regelmäßig Kontakt zu dir. Daher bist du ihr "sozialer" Vater. Ein Gericht wird IMMER ZUM WOHLE DES KINDES handeln! Das heißt du wirst sehr wahrscheinlich weiterhin ein Umgangsrecht bekommen, was dann vom Gericht hinsichtlich der Zeit geregelt wird.

Am besten ist natürlich du holst dir zusätzlich noch einmal einen Rat vom Anwalt (wenn du das nicht schon getan hast)

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und das ihr eine Lösung vor allem für deine Tochter finden werdet. #blume

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Hallo!

Ich finde es ganz furchtbar, was Dir da passiert ist und ich kann mir auch vorstellen, daß Deine Gefühle Achterbahn fahren.

Schön finde ich, daß Du weiter Kontakt zu "Deiner" Tochter haben willst, denn für sie bist Du ja scheinbar der Papa.
Nun kommt mein ABER.
Ich kann mir eigenltich nicht vorstellen, daß Du nicht das beste für die Kurze willst. Ist die Mutter finanziell so unabhängig, sich und das Kind allein durchzubringen?
Mir ist klar, daß Du nicht zahlen mußt, aber wenn Du das Kind wirlich liebst und nur ihr bestes willst, dann verstehe ich nicht, daß Du nicht zahlen willst.

Gruß,

Michaela

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ich denke mal er streicht ihr lieber die kohle
und gibt es der tochter lieber in anderer form
zb. sparbuch wo die mutter nicht dran kommt

das eine schließt ja das andere nicht aus

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Wenn es zum Lebensunterhalt benötigt wird schon.

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Du solltest dir erst einmal überlegen, was du WILLST:
a) in Bezug auf die (weiteren) finanziellen Förderungen des Kindes, welches du sicher liebst, da du bisher annehmen musstest, es ist dein eigenes
b) in Bezug auf den Umgang
c) in Bezug auf die bisherigen Unterhaltszahlungen
d) in Bezug auf die Kommunikation zwischen der Kindsmutter und dir
e) in Bezug auf eine Klage gegen die Mutter

Du hast echt ALLE Möglichkeiten. Das Gesetz ist in JEGLICHER Hinsicht auf deiner Seite. Du darfst die Unterhaltszahlungen (nach Feststellung vor Gericht) sofort einstellen und alte Zahlungen zurückverlangen. Du darfst natürlich auch weiterzahlen...freiwillig. Du darfst die Vaterschaft anfechten - oder nicht. Tust du es aber nicht innerhalb der nächsten 2 Jahre (?), ist die Frist vorbei und aus dir ist der juristische Vater geworden in jeglicher Hinsicht. Du kannst den Umgang weiter haben oder ihn zum erliegen kommen lassen. Als sozialer Vater hast du definitiv dieses Recht und bist für das Kind auch eine absolute Vertrauens- und Hauptbezugsperson. Die bisherigen Unterhaltszahlungen kannst du zurückfordern oder als Geschenk erlassen. Du kannst die Mutter verklagen oder du lässt es. Was willst du? Da die Mutter so einen Mist verbockt hat und Urkunden gefälscht hat - offenbar wissentlich, hat sie nun kaum noch Chancen.