Unterhalt, wenn neues Kind in neuer Ehe

Ich zahle für 2 Kinder (20 Jahre Studentin, lebt nicht mehr im Haushalt der Exfrau/ Mutter und 13 Jahre Schüler, der im Haushalt der Exfrau lebt) aus erster Ehe Unterhalt. Für den 13jährigen zahle ich nach der Düsseldorfer Tabelle Stufe = 377€. Die Exfrau erhält keinen Unterhalt. Ich habe im Juni 2011 neu geheiratet und am 28.09.2011 kam unsere Tochter zur Welt. Meine Frau bekomme bis Sept. 2012 Eltergeld, danach wird sie ohne Entgelt noch mind. 1 Jahr zu Hause bleiben.
Für unsere Tochter bekommen wir 190€ Kindergeld als „3.Kind“.
Nach welcher Stufe muß ich durch meine geänderten Familienverhältnisse jetzt Unterhalt zahlen?

Vielen Dank vorab

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Verstehe die Vorschreiber nicht, tut mir leid.

Du zahlst doch Unterhalt und kümmerst Dich um Deine 3 Kinder, oder hab ich was überlesen?
Und warum "darf" ein Vater mit Kindern von der Ex nicht nochmal Vater werden? Erschließt sich mir nicht.

Du bist nun 4 Personen unterhaltsberechtigt. Das kann durchaus sein, dass sich an den vorhergehenden Unterhaltsverpflichtungen etwas verändert. Ich an Deiner Stelle würde es anwaltlich berechnen lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Und wie Du Dich dann mit Deiner Ex bzw. den Kindern "einigst", bleibt ja Dir überlassen.
Mein Mann zahlt neben dem regulären Unterhalt (522 Euro) auch noch Schulgeld, Taschengeld, Handy und Sparbeitrag, obwohl wir noch 2 Kinder bekommen haben (wie böse, hätten die Ex wirklich um Erlaubnis fragen sollen#augen)...

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wenn geng Einkommen da ist, interessieren die neuen Lebensumstaende herzlich wenig. Deine Kinder bleiben alle genauso unterhaltsberechtigt wie vorher.

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Ich habe es im anderen Beitrag von "Dir" schon geschrieben:

Die minderjährigen Kinder sind gleichberechtigt im 1. Rang.
Die Mutter des Kindes unter 3 Jahren ist im 2. Rang.
Die Studentin ist - da nicht mehr privilegiert - im 3. Rang.

Du hast ergo 4 Unterhaltsberechtigte, das heißt bei der Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle kann (!) ein Abschlag um 2 Stufen vorgenommen werden.

Wenn dann der Unterhalt für die beiden Jüngsten gezahlt ist und Du noch nicht am Selbstbehalt bist, bekommt erst mal Deine Frau Unterhalt. Das wird dann interessant, wenn das Elterngeld ausläuft.

Wenn Du an sie gezahlt hast und Du immer noch nicht ab Selbstbehalt bist, bekommt die Studentin Unterhalt, wobei auch der Selbstbehalt ein Anderer ist.

SB für die Kleinen 950 Euro, SB für die Frau 1050 Euro, SB bei der Studentin 1150 Euro.

Zu beachten ist, dass auch der Bedarfskontrollbetrag nach Zahlung des Unterhalts nicht unterschritten werden darf, das heißt geschieht dies, müsste eine weitere Abstufung vorgenommen werden.

Wenn jedoch Titel bestehen, müssen die bedient werden. Möglichkeit
1. um Herausgabe bitten und neuberechnen.
2. sollte 1. nicht funktionieren, Anwalt suchen, Herausgabe einklagen und Vollstreckungsschutz beantragen (gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht, Stichwort Entreicherung).

LG

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comapo, Danke für deine ausführliche Antwort.

Habe dazu noch Nachfragen:
-Bei dem 13jährigen besteht ein Titel...dass heißt ich muß das Jugendamt anschreiben, richtig?
Kann ich darauf hinweisen, dass die Neuberechnung bereits ab Mai gilt? (Wir haben ja vermutlich sowieso schon seit der Geburt unserer Tochter im Sept. zuviel Unterzahlt weitergezahlt). Kann ich im Zusammenhang mit nach Neuberechnungsbeantragung vorsorglich erstmal entsprechend der Stufe kürzen ?? Du schreibst ja, dass gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt..

-"Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle kann (!) ein Abschlag um 2 Stufen vorgenommen werden."

Ist das Ermessen des Jugendamtes, ob es sein "kann"?

Danke

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Ich formuliere das mal anders. Das JA ist nur der "Mittler" zwischen euch. Es entscheidet nicht über die Titeländerung und nicht darüber ob herab- oder heraufgestuft wird.

Im Idealfall klärst Du das mit dem Titelinhaber selbst. Wenn Du mit Kooperation rechnest, bitte um Herausgabe im Gegenzug mit einem neuen Titel. Wenn damit eher nicht zu rechnen ist, würde ich versuchen vor Mai noch einen Termin beim Anwalt zu machen. Wobei Mai wohl eher knapp wird.

Nicht titulierter Unterhalt könnte sofort gekürzt werden, aber da würde ich aus Fairnessgründen schon eine angemessene Frist setzen, schließlich muss die Studentin das ja nicht vorhersehen können.

Zudem müsste man anhand Deines Nettos auch genau berechnen, wer noch welche Ansprüche hat. Auch in diesem Zusammenhang bietet sich an, einen Anwalt zu konsultieren, zumal Du in Unterhaltsprozessen sowieso einen brauchst (Anwaltspflicht).

Wenn Du eine grobe und unverbindliche Hausnummer haben magst, kannst Du mir eine PN schicken. Komme aber vor abends nicht zum Drüberschauen. Die Berechnungsgrundlagen sind das durchschnittliche Netto er letzten 12 Monate, berufsbedingte Aufwendungen, sonstige Einkünfte, private Altersvorsorge und das zuständige Oberlandesgericht.

LG

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Hallo,

na, was haben wir denn da?

Einen Vater, dem die Kinder aus erster Ehe nichts mehr wert sind, weil er ein "neues" bekommen hat.

Weißt du, dass schon ganz kleine Kinder wissen, dass neues Spielzeug mehr Spaß macht als altes? Und, dass sie das ganz logisch auf das neue Kind der Eltern übertragen?

In seltenen Fällen, wie bei dir, haben sie damit Recht.

Das Baby braucht nicht viel. Wenn es teuer wird, ist deine Tochter mit dem Studium fertig, der Sohn mit der Schule.

Also was soll diese Frage?

Gruß

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Bist du irgendwie verbittert? Was soll die Frage?

Vielelicht ist ihm sein "neues" Kind nur einfach genauso viel wert wie seinen "alten" und möchte daher,dass es genauso gut versorgt ist bzw unterstützt wird wie er es auch den älteren Kindern angeheihen ließ. Es ist legitim zu fragen/überlegen,welches Kind welche Bedüfenisse hat,und auf welche weise sie selbst befriedigt werden könnten (Studentin) und wer daran mitwirken sollte (KM,wenn Kinder groß genug,dass Berufstätigkeit möglich ist).

Wenn alle Kinder einem Elternpaar entsprungen wären,müssten sich die älteren Geschwister auch etwas einschränken!!

Diese Kinder haben sogar noch den Vorteil (theoretisch zumindest),dass auch die jeweilige KM (die des Babys noch nicht) durch Berufstätigkeit den Verlust ausgleichen könnte. In einer normalen Kernfamilie gibt es schließlich auch viele Mütter,die zum Einkommen beitragen müssen neben ihrer Erziehungsarbeit.
Das ist gelebter Alltag in den meisten Familien,warum sollte man dies von AE nicht auch (anteilig) erwarten können?

Die Mutter des "neuen" Babys wird sich sicherlich auch nicht besonders lange ausschließlich ihrem Kinde widmen können in dieser konstellation!

Der KM der alten Kinder steht es frei ihr Familieneinkommen durch (mehr) Berufstätigkeit zu verbessern.Wenn mir das Gehalt meines Mannes nicht reicht,muss ich auch arbeiten gehen.

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Hallo,

die Ex bekommt doch gar keinen Unterhalt.

Gruß

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Ganz ehrlich man kann hier auch sehr unangemessen antworten....

Wo zum Geier hat er geschrieben, das er nicht mehr zahlen will oder das er weniger zahlen will???
Wo hat er gesagt das ihm die anderen Kinder unwichtig sind und das *neue* Kind wichtiger ist???

Er fragt doch nur worauf er in der Düsseldorfer tabelle achten muss, nach den neuen Umständen, weil er sich nicht auskennt....

schon echt traurig das einige Leute direkt jeden in die gleiche Schublade stecken ... einfach mal Gehirn einschalten wäre echt schön ....

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Hallo

Was ich nicht verstehe

Warum hast du noch ein Kind gezweugt wenn du schon nicht für die anderen beiden richtig sorgen kannst.
Wieso bleibt deine neue Frau 2 Jahre zuhause und unterstützt dich nicht indem sie arbeiten geht und somit euer Einkommen verbessert wird?

Ganz nach dem Motto sollen die großen Kinder doch sehen wie sie mit weniger klar kommen oder die Studentin soll eben arbeiten und somit eben weniger zeit fürs Studium haben.

Eine Familie zu gründen ist einfach aber dann..........

Erkläre mir einfach warum ein drittes Kind?
Irgendwie will ich das mal verstehen

Danke

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Hallo carina1971,

da gibt es viele mögliche Antworten. Zuerst denke ich, dass es nicht verwundert wenn auch Väter nach Trennungen und dem üblich leichtfertigen Verlust des Alltagsbezugs zu ihren Kindern wieder Familie und Kinder haben wollen.
Außerdem hat auch die Neue eines getrennten Vaters evtl. einen legitimen Wunsch auf Kinder und Familie.
Zudem schmälern neue Kinder auch in intakten Familien die finanziellen Möglichkeiten.

Hier in dem Fall ist es ja auch gar nicht sicher, ob durch ein weiteres Kind der Kindesunterhalt geringer wird. Ich denke, es ist auch legitim, sich nach den rechtlichen Grundlagen zu erkundigen, ohne dass einem böswillig unterstellt wird, man wolle evtl. leichtfertig einen Unterhalt schmälern.

Hast Du das jetzt verstanden?

MfG krypa

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ICh verstehe solche Damen wie Dich nicht.

Wer sagt das er für die anderen nicht sorgen kann, das schrieb er nirgendwo.

Warum soll die Neue keine Kinder haben dürfen?

Was kann sie dafür, wenn der Mann den sie liebt schon welche hat?
Warum soll die Neue Geld für die Kinder des mannes ausgeben?`

Ich kannte viele Studenten die für ihren lebensunterhalt selber aufkommen mussten.

Gruß

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Gott wirf Hirn und treff die richtigen!!!!

Sprüche wie:
,,Ein Baby brauch nicht viel" und ,, warum bekommst du ein weiteres Kind, wenn du für die anderen nicht genug hast" ....einfach unterste Schublade.
Immerhin stehen einer getrennt lebenden Mutter von anfang an 225 Euro zu oder nicht?
Und in welcher ,,normalen Familie" hat man JEDEN MONAT FÜR JEDES KIND so viel Geld???

Warum haben Männer nach einer gescheiterten Bezihung kein Recht mehr auf ein Glückliches Leben...da wird nur noch ausgeschlachtet...wie der Mann über die Runden kommt scheiß Egal#augen

Ganz ehrlich mit Kindern in dem alter kann die Ex des TE längst wieder arbeiten gehen und wird deswegen, durch ein paar Euro weniger nicht verhungern müssen.