JA Auskunftspflicht Bogen

Hallo zusammen,

ich habe vom JA einen Auskunftsbogen erhalten.Nach §§ 1605 soll ich Auskunft erteilen,damit der Unterhalt berechnet werden kann.Soweit so gut. Auf diesem Bogen fragen die allerdings auch Dinge ab,die ich nicht verstehen will.

Zum Beispiel wollen die Name und Adresse meiner Verwandten (Eltern,Geschwister)
Einkommen meiner Frau,ob ich Kindergel erhalte. Belege für alles wollen sie natürlich auch.

Das sind doch alles Dinge,die für die Unterhaltsbrechnung nicht relevant sind und teilweise auch die Rechte Dritter (ZB Einkommen meiner Frau) beschneiden. Sie möchte keine Angaben über ihr Gehalt machen,da sie nach §§ 1605 auch nicht zur Auskunft verpflichtet ist und da sie nicht möchte,dass die KM darüber informiert ist,was sie verdient (geht sie ja nichts an).Sie hat aber doch Akteneinsicht bei einer Beistandschaft oder nicht?

Achso, außerdem soll ich unterschreiben,dass ich das JA ermächtige bei Ämtern u Arbeitgeber selbstständig Infos einzuholen.Muss ich das unterschreiben? Ich liefere schließlich Steuerbescheide,Lohnabrechnung und Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers mit-das sollte doch genügen oder?

Ich fühle mich irgendwie ausgezogen...

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Hallo harry1963,

Vorzulegen nach § 1605 BGB sind : - ein Verzeichnis über die Einkünfte (und Ausgaben!), - ein Verzeichnis über den Vermögensbestand, - auf Verlangen Belege zur Höhe der Einkünfte (nicht des Vermögens!), insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers

Falls Du nichts Unterhaltsminderndes geltend machst und den Mindestunterhalt leisten könntest, spielen die Einkünfte Deiner Frau keine Rolle.

Siehe auch:

http://www.forum-elternunterhalt.de/euforum/urteile-rund-elternunterhalt-pflege/bundesgerichtshof-bgh/elternunterhalt-enkelunterhalt/4159-2010-bgh-urteil-2-6-2010-xii-zr-124-08-auskunftspflicht-des-ehegatten-unterhaltspflichtigen/

Auskünfte können die ohnehin einholen, unterschreibs, denn Du hast nichts zu verbergen~

MfG krypa

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Ich danke dir!

Was genau heißt denn Verzeichnis über Ausgaben? Soll ich da alles aufführen (Miete,Hausratversicherung,Haftpflicht,Altersvorsorge,Werbungskosten?)

Mindestunterhalt kann ich zahlen,dann werde ich denen (oder meine Frau selbst) ein Schreiben aufsetzen,dass sie sich weigert Auskunft zu erteilen,weil nicht notwendig. Dann soll das JA das einklagen,wenn sie wollen.

(kann ich fordern,dass der KM die Akteneinsicht verwehrt wird? Die Beistandschaft regelt ja eh alles für sie)

Kann mein Selbstbehalt runtergesetzt werden,wenn mein Mietanteil weniger als 360 euro ausmacht?

"Auskünfte können die ohnehin einholen, unterschreibs, denn Du hast nichts zu verbergen"
Wozu brauchen die dann meine Unterschrift?

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Hallo harry1963,

na ja:

vom Einkommen abgezogen werden können je nach Oberlandesgericht meistens:
5% berufsbedingte Aufwendungen. Manchmal auch mehr, wenn zum Beispiel unvermeidbare hohe Fahrtkosten zur Arbeit nachgewiesen werden. Argumentiert der Pflichtige mit Fahrtkosten, wird er jedoch meist auf einen Umzug nahe zur Arbeit verwiesen. Daraus entstehende zwangsläufig höhere Mietkosten werden jedoch von den Gerichten ignoriert.
Schulden sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sie bereits während des Zusammenlebens der Eltern gemacht wurden und solange der Mindestunterhalt (unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle) gewährleistet ist. Von später eingegangenen Schulden sind nur Schulden für Wohnungseigentum absetzbar, wenn die Kinder ebenfalls in der Wohnung wohnen. Argumentiert der Pflichtige mit Schulden, wird er auf eine Insolvenz verwiesen.
Zur privaten Altersvorsorge urteilte der BGH in Aktenzeichen XII ZR 123/00 am 19.03.2003 sowie in XII ZR 111/08 vom 27.5.2009, dass 4% des Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen. Ausserdem ist eine zusätzliche Altersversorgung bis zu 238.000 EUR unpfändbar. Hier drückt sich die Angst des Staates vor seinem eigenen Unterhaltsrecht aus, weil befürchtet wird, dass Unterhaltspflichtige später einmal massenhaft in die staatliche Grundsicherung fallen, weil ihnen bereits zu Erwerbszeiten alles restlos abgepresst wurde.

Der Selbstbehalt ist nicht zu reduzieren wenn die Wohnkosten des Schuldners die 360 bzw. 450 € monatlich nicht erreichen.(vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1020) Es bleibt ihm überlassen ob er seinen Wohnbedarf besonders einfach gestaltet.

Wer die Auskunftsermächtigung nicht unterschreibt, macht sich verdächtig, etwas verbergen zu wollen (Fangfrage)-~-

Deine Frau schreib garnix (was ein Aufwand). Die entsprechende Stelle freilassen! Wenn die Auskunft wollen, sollen sie darauf klagen.

MfG krypa

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Moin,

nach § 1605 BGB bist Du verpflichtet, Belege und Bescheinigungen vorzulegen, die Deine Einkünfte offenlegen. Sprich: Verdienstabrechnung, Steuerbescheid.

Den Auskunftsbogen schmeißt Du in die Tonne. Dazu würde ich ein formloses Anschreiben machen: "Anbei meine letzten 12 Verdienstabrechnungen sowie der letzte vorliegende Steuerbescheid. Für die Benennung der Anschriften meiner Verwandten sowie der Einkünfte meiner Ehefrau als auch die Frage nach dem Bezug von Kindergeld bitte ich um Benennung der Rechtsgrundlage."

Kurz gesagt: Jugendämter haben i. d. R. echt einen Knall. Die fordern Sachen an ohne Rechtsgrundlage, sie meinen, sie hätten sonst was zu melden, dabei haben sie - auf Unterhalt bezogen - nicht mehr Rechte, als zu rechnen (das tun sie gern falsch) und zu beurkunden, was der Unterhaltspflichtige bereit ist zu beurkunden. Sie können auch niemanden zum Beurkunden zwingen, das kann nur ein Gericht.

Wenn Du noch keinen Titel hast, tu Dir selbst den Gefallen und geh zu einem Notar beurkunden (ca. 20 Euro) und lass das titulieren, was in Deinen Augen korrekt ist.

Und selbstverständlich kriegen sie keine Blankovollmacht zum Schnüffeln beim Arbeitgeber, die haben doch den Schuss nicht gehört!!

*aufreg*

LG

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Vielen Dank! Ein Titel besteht nicht (wird aber natürlich angedroht,falls ich nicht spure)

Mein Vertrag ist auf ein Jahr befristet,könnte ich den Titel beim Notar erstmal auf ein Jahr befristen? Dann ,falls Arbeitsverhältnis fortsetzt wird oder ein neues beginne,kaönnte man ja einen neuen machen.

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Naja, das ist schwierig. Der Unterhaltsgläubiger hat einen Anspruch auf einen Titel, damit er (also das Kind) eben nicht leer ausgeht.

Jetzt ist natürlich die Preisfrage, wo Du bei welchem Verdienst einzuordnen wärst und ob das betroffene Kind die einzige unterhaltsberechtigte Person ist. Daher kann man jetzt was die Höhe angeht, schlecht was raten. (Kannst Dich aber per PN melden, dann kann man mal überschlägig rechnen.)

Ein befristeter Titel (für 1 Jahr oder so) ist sehr angreifbar. Dabei ist aber dazu zu raten, den Titel unbedingt auf den 18. Geburtstag zu begrenzen, weil ab dann auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist.

Relativ auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man den Mindestunterhalt befristet bis zum 18. Geb. tituliert. Dann kann die gegnerische Seite auch nur die Differenzen einklagen, das mindert dann die Streitwerte erheblich.

Arbeitslosigkeit, die weniger als 6 Monate andauert, ist übrigens kein Grund für eine Unterhaltsminderung bei bestehendem Titel. In soweit kann ich Dir folgen, dass Du die Erstellung eines Titels vermeiden willst. Das kannst Du auch solange tun, bis sie Dir mit einem Gerichtsverfahren drohen, spätestens dann solltest Du zum Notar und das titulieren, was unstreitig in Deinen Augen zu zahlen lassen.

LG

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Hi,

mein Mann hat auch einen Sohn aus früherer Beziehung.

Mein Gehalt haben wir nicht angegeben. Das Jugendamt hat auch nie danach gefragt.

Der Titel steht nun.

Also, lass dich nicht übern Tisch ziehen, sie haben nicht das Recht danach zu fragen!

Gruß tweeti!

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Hey,

das Gehalt deiner Frau musst Du nicht angeben! Fülle das aus, was Du ausfüllen willst und was Du als wichtig erachtest und dann pack Dir den Antrag ein und geh zum JA und gib den Antrag persönlich ab. Falls Sie dann ein Problem mit dem Einen oder Anderen haben, dann werden die sich schon bei Dir melden.

Zudem hat das Gehalt deiner Frau nichts mit dem Unterhalt, den Du an die KM zahlen sollst zu tun!!!

Liebe Grüße

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Hallo!

Also mein Mann ist auch unterhaltspflichtig an sein erstes Kind und hat mit mir mittlerweile drei Kinder und deswegen hat ihm seine Anwältin angeraten, dass der Titel mal runtergesetzt wird, damit er weniger zahlen muss.

So, das alles lief über das Gericht und sie wollten komplett alle Informationen von uns haben, also auch was ich verdiene, ich bin allerdings in Elternzeit, Kindergeld und Kinderzuschlag wird nicht mitberechnet aber das Wohngeld, welches wir beziehen, dass haben sie angerechnet, weil es über 300 EURO ist (30 Euro mehr). Ich fand das ziemlich heftig aber das dürfen sie machen. Dann ging es noch darum, da mein Mann eine Umschulung über das ÜAZ bzw. vom Arbeitsamt übers ÜAZ macht und deswegen in dieser Umschulungszeit Geld vom Arbeitsamt erhält, bekommt er keinen "Arbeiterbonus" und muss somit mehr Unterhalt zahlen, als wie dass er normal arbeiten gehen würde. Ist echt kompliziert aber wird so gemacht. Das Ende vom Lied ist nun, dass mein Mann 199,00 € zahlen muss (der volle Unterhalt wäre 272,00 €). Laut der Berechnung sind unsere gemeinsamen Kinder mit berücksichtigt aber den Betrag empfinde ich als hoch.
Wie aber bereits eben schon gesagt wurde, wenn Du den vollen Unterhalt bezahlst, dann musst Du vielleicht keine Auskunft von Deiner Frau geben.

lg
jiggi