Kann eine Schenkung nach Trennung zurück verlangt werden ?

Hallo,

ich versuche mal, es möglichst kurz zu fassen :

Mein Ex-Partner und ich haben zusammen ein Haus gebaut, wir sind/waren nicht verheiratet. Seine Eltern haben uns (nach und nach) eine größere Summe geschenkt die dann von uns in das Haus investiert wurde.

Nach der Trennung ist mein Ex-Partner zu seiner neuen Freundin gezogen, unsere Kinder und ich wohnen in "unserem" Haus.

Wenn die Eltern jetzt die Schenkung zurückverlangen - muss ich dann zahlen ?!

Danke schon mal für eure Hilfe !

Gruß

H.

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Hallo.

Also ich sehe es so. Seine Eltern haben mit eurer Trennung nichts zu tun. Wie ihr das alles regelt (Haus, Vermögen etc.), das ist eine Sache zwischen dir und deinem Ex. Da haben sich die Eltern nicht einzumischen. Und die Schenkung galt euch beiden, also wird auch das bei einer Trennung geteilt, zumal das ja in das Haus investiert wurde. Und da wird das Vermögen ja geregelt werden/sein.

Also ich würde sagen NEIN.

LG

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Danke für deine Antwort.

Schriftlich festgehalten wurde nichts was das Haus/Vermögen betrifft, wir haben keinen Partnerschaftsvertrag oder ähnliches.

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Die Schenkung ging an Deinen Ex, oder? Dann können sie von Dir nichts zurück verlangen. Ging die Schenkung an Beide oder gar nur an Dich, dann wäre das im sehr seltenen Ausnahmefall möglich.

Da Du ja aber den Ex theoretisch ausbezahlen musst können sie die Summe, die er investiert hat (also auch die Schenkungssumme) von ihm zurück verlangen. Allerdings sind Schenkungen nur unter ganz besonderen Umständen rückabwickelbar. Und ob sie damit durchkommen, steht auf einem anderen Blatt.

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen-rueckforderung-bei-schenkung/

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Hallo und Danke für deine Antwort.

Ja, die Schenkung ging an meinen Ex - mit der mündlichen Aussage, dass es ein Teil seines Erbes sei.

Schriftlich festgehalten wurde nichts.

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Dann müssten die Eltern sich erstgradig an ihn wenden. Musst Du denn befürchten, dass sie auf Dich zukommen und das Geld von Dir verlangen? In dem Falle würde ich ganz freundlich sagen, dass es sich ja um seine Baustelle handelt und sie das mit ihm klären müssen.

Da das Geld von ihm ins Haus gesteckt wurde muss er nämlich zunächst dafür sorgen, das Geld über den normalen vertraglich vereinbarten Weg von Dir ausgezahlt zu bekommen.

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Da die Grundlage für die Schenkung (=Beziehung) nicht mehr besteht, kann sie m.E. durchaus zurückgefordert werden. Aber warte erst mal ab und lass dich anwaltlich beraten, wenn es akut wird.

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Danke für deine Antwort.

Wenn er seine Forderungen an mich gestellt hat gehe ich zu meinem Anwalt und lasse mich beraten.

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Hallo,
>> Wenn die Eltern jetzt die Schenkung zurückverlangen - muss ich dann zahlen ?!<<

wenn die Eltern (bzw. vermutlich ist es ein ganzer Clan, mit dem du es zu tun hast) es schlau anstellen und einen pfiffigen Anwalt haben, dann musst du unter Umständen bezahlen, würde ich sagen.

Die Frage ist schließlich auch: wer wurde beschenkt?

Ihr beide? Oder nicht doch eher dein Ex?

Wenn Eltern ihren Kindern Vermögen übertragen, gibt es Freibeträge für Schenkungen.

Dass sie DICH beschenkt haben, halte ich für unglaubwürdig - wäre dem so, würde aber vermutlich (Innerhalb von 10 Jahren) Schenkungssteuer anfallen.

Sollten die Ex -Schwiegereltern mal pflegebedürftig werden und hierfür staatliche Leistungen beantragen, wird das Sozialamt ebenfalls die Schenkungen der letzten Jahre nachvollziehen und sich mglw. an dich wenden.

Versuche reinen Tisch zu machen und eine gütliche Lösung zu finden. Am besten einigt ihr euch auf einen Abstandsbetrag, allein deshalb schon, weil Kinder beteiligt sind.

Von wem die Trennung und die Gründe dafür sind doch letztlich egal.

Der Wille der Ex-Schwiegereltern war es schließlich offensichtlich nicht DICH zu beschenken.

Ich würde mich ziemlich unwahl dabei fühlen, in einem Haus zu leben - vielleicht sogar irgendwann mal mit einem neuen Partner -, dass die Ex-Schwiegereltern mit finanziert haben. Dafür wäre ich einfach zu stolz.
#klatsch

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Mein Ex wurde von seinen Eltern beschenkt.

Natürlich möchte ich nicht das Geld von meinen Ex-Schwiegereltern "einstreichen". Die Frage ist nur, in welcher Höhe ich meinen Ex ausbezahlen muss.

Ich werde mich da mal von einem Anwalt beraten lassen sobald Forderungen an mich gestellt werden.

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Stehst du denn mit im Grundbuch? Finanzierung läuft über euch beide?

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Wir stehen beide im Grundbuch und auch die Finanzierung läuft auf uns beide.

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Ich weiß da natürlich nicht juristisch genau Bescheid.

Ich glaube aber, wenn Ihr verheiratet gewesen wärt und Güterstand Zugewinngemeinschaft gehabt hättet, würden die Hausanteile, die von ihm und seiner Familie kommen bei der Teilung herausgerechnet, dass heißt, diese Teile blieben bei ihm.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass unverheiratete Paare besser gestellt werden als verheiratete.

Gruß barts

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Danke für deine Antwort.

Aber was passiert wenn man den Ex-Partner nicht auszahlen kann ?!

Wenn das Haus verkauft werden muss, wird zusätzlich auch noch eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung fällig :-(

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Leider kenne ich mich juristisch auch nicht so gut aus und würde dir daher im Ernstfall auch zunächst einmal den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen.

Ich habe vor Kurzem im Internet von einem einen ähnlich gelagerten Fall gelesen. Dort forderten nicht die Schwiegereltern das Geld zurück, sondern der Ex. Wenn man das Geld unter der Erwartung für eine bestimmte Sache erhalten hat (z.B. Reise oder Hausbau), handelt es sich um eine Zuwendung und diese kann nach der Trennung wieder zurückgefordert werden: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/zuwendungen-koennen-nach-trennung-leichter-zurueckgefordert-werden

In deinem Fall könnte ich mir daher vorstellen, dass du tatsächlich das Geld zurückzahlen musst und wenn durch den Hausverkauf nicht genug übrig bleibt, musst du es wahrscheinlich abzahlen. #gruebel Aber wie gesagt, ich bin auch keine Juristin. Wie ging es bei dir denn jetzt weiter?