Privatärztliche Behandlung - wer zahlt?

Gemeinsames Sorgerecht - Kinder ein- bis zweimal im Monat beim KV und in der Hälfte der Ferien. "Offiziell" HARTZ-IV-Empfänger, zahlt daher keinen Unterhalt. Nichts nachzuweisen. Aber das ist nicht das Thema.
KV möchte mit Sohn während des Umgangs einen Osteopathen aufsuchen, weil Sohn ab und zu unter kindlicher Migräne leidet und ich als KM seiner Ansicht nach nicht genug unternehme.
Da ich aber allein für die Kinder aufkomme, jetzt auch noch zwei Klassenfahrten, Ferienlager, Zuzahlungskosten für Zahnspange und Brille auf einmal zusammen kommen, bin ich weder willens noch in der Lage, das Honorar für eine derartige Behandlung aufzubringen, zumal er hier am Ort bereits bei einem guten Kinderarzt/Orthopäden in Behandlung ist.
Wenn der KV im Rahmen seines Sorgerechts einen Privatarzt/Heilpraktiker/Ostheopathen aufsucht und ich als KM, bei der die Kinder ja ihren Aufenthalt haben, die Rechnung präsentiert bekomme - muss ich die bezahlen? Wie ist die Rechtslage? War schon mal jemand in dieser Situation und wie ist es ausgegangen? (KV ist der Meinung, ich verdiene ja und bekomme außerdem Kindergeld.)

Vielen Dank vorab.

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Hallo

Meiner Meinung nach er.

Dein EX hat den "Auftrag" gegeben und muß bezahlen.

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Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen.

Wenn dein Ex gegen deinen Willen hingeht und unterschreibt ist das seine Sache.

Ich habe zumindest die privatärztlichen Rechnungen die mein EX verursacht hat mit der Bemerkung, daß ich nicht dafür unterschrieben habe und mit seiner Anschrift zurückgeschickt und nie wieder etwas davon gehört.

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Danke für Eure Antworten! Jetz geht es mir gleich ein bisschen besser...

Viele Grüße