Rechtliche Grundlage Fiebermessen, Nägelschneiden durch Erzieherin?

Hallo,

hab eine kurze Frage. Ich muss bis morgen einen Vortrag für die Schule ausarbeiten ausarbeiten. Fast fertig #schwitz :-) Rechtliche Grundlagen im Kindergarten usw.
Im Praktikum war es nun so, dass Dinge wie Fiebermessen, Nägelschneiden usw. absolut tabu für die Erzieherinnen waren. Jetzt hab ich mich dumm und dämlich gegoogelt und keine rechtliche Grundlage dafür gefunden! Meine Mentorin kann ich leider nicht mehr erreichen um sie zu fragen. Ist also dringend!
Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen? Auf welcher Grundlage könnten solche Regelungen sein? Gilt Fiebermessen als Körperverletzung?

Tausend Dank!!!!!!!!!!!!!

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Ich meine natürlich speziell das rektale Fiebermessen, falls das von Belang ist. Danke!

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Beim Nägelschneiden kann ich mir gut vorstellen, dass es dabei um die Verletzungsgefahr und daraus resultierenden Folgen geht. Der KiGa ist ja versichert. Und ich meine, dass sie bei solchen Handlungen ihren Versicherungsschutz in der UV verlieren würden.....

Zum Thema rektales Fiebermessen, fand ich nur eine Aussage, dass es eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen würde. Kann ich mir gut vorstellen, das es darin verankert ist. Nicht jedes Elternpaar, nicht jedes Kind läuft ja mit der Methode konform. Außerdem besteht bei der Methode, wenn nicht vorsichtig angewendet ein erhöhtes Verletzungsrisiko im Darm. Das wiederum würde auch wieder die Versicherung und deren Leistungsverweigerung mit einschließen.

Ich glaube, da spielen mehrere Dinge eine Rolle....

Es soll in jedem KiTa Vertrag einzeln zusätzlich geregelt sein.

Ohne Garant auf Richtigkeit. Ist nur das, was ich aus dem Netz ausgegraben habe.

LG Janette

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Verlust des Versicherungsschutzes in der UV???

Was meinstn damit???

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Z. B. Unvallversicherung. Wenn Du entsprechende Suchkriterien im Netz eingibst, kommt was über die kita Regelungen in Bayern. Dort ist das Nägelschneiden (Folgeerkrankungen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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In den Kindergärten die ich kenne wird Fiebergemessen, Nägel und Haareschneiden daggegen ist verboten.

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Hallo,

frag mal andersrum:

Könnte das Unterlassen des Fiebermessens Folgen haben?

Ja, definitiv.

Versicherungen hin oder her - eine Erzieherin sollte nicht per Handtest entscheiden, ob sie den Notarzt informiert oder nicht.

Gruß Marion

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Ich schätze die Erzieher könnten genauso gut im Ohr messen

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Ich schätze so ein Kindergarten gibt das Geld für ein Ohrenthermometer nicht freiwillig aus, wenn es auch ein Pothermometer tut.

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Hallo

Das rektale Fiebermessen ist ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und Nägelschneiden, Haareschneiden etc. sind Körperverletzung.

Liebe Grüße

Bianca

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Das ist ganz schön bitter, oder?

Es ist ein "Eingriff ins Persönlichkeitsrecht", wenn man bei einem kranken Kind rektal Fieber misst? Aber gegebenenfalls den vollgeschissene Hintern darf man ihnen schon noch abwischen, oder?

Wenn mein Sohn im Kindergarten krank wird, dann würd ich mir wünschen, dass alles Erdenkliche für ihn getan wird. Und wenn zur Einschätzung der Lage im Po Fieber gemessen werden muss, dann sollte das auch passieren.

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"Aber gegebenenfalls den vollgeschissene Hintern darf man ihnen schon noch abwischen, oder?"

Das wäre eine gute Frage fürs Philosophieforum. #schein

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#pro 1000%ig deiner Meinung

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Hallo

Stell dir Du hast ganz lange Fingernägel und es kommt jemand und schneidet sie dir ab dann wäre es Körpergverletzung.

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Hallo!
Kann deine Frage nicht beantworten ABER:
Ich bin mal wieder schockiert, dass Nägelschneiden und Fiebermessen ÜBERHAUPT ein Thema für Erzieherinnen sein soll........#gruebel
Ist das nicht Aufgabe der Eltern??
Also sorry, wenn ich als Mutter es nicht mal auf die Reihe kriege meinem Kind die Nägel zu schneiden dann ist wohl alles zu spät.....kann ich nur den Kopf schütteln....
Wenn mein Kind einen kranken Eindruck macht werde ich vom Kiga angerufen.Dann hole ich sie ab und messe SELBER Fieber!
lg
Alex

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Hallo,

ich hab schon mal ein "gesundes" Kind im Kindergarten abgegeben und Mittags nen Anruf bekommen, ich möge es bitte umgehend abholen...

Gruß Marion

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Ich weiß ja nicht, wie rosarot deine Welt ist, aber in meiner wären folgende Fälle denkbar:

Ein Kind reißt sich einen Nagel ein. Die Erzieherin/der Erzieher darf in diesem Fall dann den Nagel nicht kürzen und es reißt beim Spielen weiter ein.

Ein Kind wird über Tag krank. Die Eltern sind beide in wichtigen Geschäftsterminen und dort nicht abkömmlich. Die Erzieherin/der Erzieher steht vor der Frage, ob das Fieber so hoch ist, dass er schnell mit dem Kind in ein Krankenhaus muss.

In beiden Fällen wäre ich froh, wenn die ErzieherInnen die Courage hätten, sich an meinem Sohn "zu vergehen".

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