Wo beantrage ich einen Schulbegleiter?

Hallo,

nachdem unser Antrag auf Einzelfallhelfer sowohl vom Jugendamt als auch vom Schulamt abgewiesen worden ist (Jugendamt schickte uns zum Schulamt, die lehnten ab, verwiesen uns ans Jugendamt, diese lehnten auch ab), meinte nun das Jugendamt, ich müsse beim Schulamt einen Schulbegleiter für meinen Sohn beantragen.

Hat jemand einen Schulbegleiter, wenn ja wo beantragt? Irgendwie kann mir keiner so richtig weiterhelfen. Die Psychologin und die Schulsozialarbeiter meinten, das Jugendamt wäre zuständig, die schicken mich immer wieder zum Schulamt. Irgendjemand muss doch zuständig sein.

Zur Erklärung, mein Sohn ist verhaltensauffällig. Bekommt Förderung auf emotionaler und sozialer Ebene. Jetzt haben wir gerade wieder einen neuen Antrag gestellt, weil der alte dieses Schuljahr ausläuft. Der Förderausschuss dringt auf einen Schulbegleiter, da sonst eine seelische Behinderung droht.

Danke für Eure Hilfe.

LG Sandra

1

Bezahlt wird das übers Sozialamt - beantragt ebenso.

eigentlich kann die Schule da helfend zur Seite stehen........wir stellen den Antrag jetzt auch in nächster Zeit, und zwar zusammen mit der Schule.
Denn die Schule wird eine Art Empfehlungsschreiben ausstellen das eine beschulung ohne Einzelbetreuung nicht möglich ist.

2

Hallo,

also bei uns ist das Jugendamt zuständig. Es müssen Gutachten und auch Stellungnahmen der Schule vorliegen, die eine entsprechende Notwendigkeit zeigen. Leider sind nur wenig qualifizierte Kräfte da und diese sehr teuer. Über die Carritas kann man aber z. B. Jugendliche bekommen, die ein FSJ machen.

Oft tut sich das Jugendamt schwer mit der Bewilligung. Wie viele Stunden wollt ihr denn?

Nica

3

Hallo,

du schreibst, dass möglicherweise eine seelische Behinderung droht...also gehe ich davon aus, dass ihr von einem Psychologen (oder wem auch immer) §35a SGB Vlll schriftlich dokumentiert bekommen habt!?

In der Diagnose meines Sohnes ist dies ebenfalls vermerkt. Ich bin damit zum Jugendamt gegangen und hatte keinerlei Probleme. Ohne diesen Paragraphen hätten sie auch nur wenig machen können.
Um den I-Helfer hat sich das Jugendamt dann weiter "gekümmert"...also Kontakte geknüpft, Treffen vereinbart ect.
Heute war Elias´I-Helferin das erste Mal bei uns zum Kennenlernen :-)
Ab Mai begleitet sie ihn vormittags.

Was sollst du beim Schulamt? Einen Antrag auf Sonderpädagogischen Förderbedarf stellen vielleicht?
Das hat bei uns, aufgrund der Diagnose, automatisch die Schule gemacht...im Prinzip war´s eine nervige Rennerei für meinen Sohn und mich und vollkommen unnütz, weil der I-Helfer da schon längst vom jugendamt genehmigt und bereits ausgesucht war.

Wenn du noch fragen hast, kannst du mich gerne über die VK anschreiben.

LG

4

Hallo Sandra,
grundsätzlich ist es so: für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung ist das Sozialamt zuständig, Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht sind, das Jugendamt. Deshalb wird der Antrag ans Jugendamt gestellt für die Schulbegleitung. Das Jugendamt kümmert sich dann um eine geeignete Kraft bzw. die Eltern können auch von sich aus suchen. Mein Sohn hat auch eine Schulbegleitung, gestellt durch die Lebenshilfe. Die Lebenshilfe setzt dafür ungelernte Kräfte ein (Zivis) oder Fachkräfte. Wir haben eine Fachkraft, ein Zivi hätte das bei uns nicht leisten können. Besitzt ihr ein Gutachten? Falls Du noch Fragen hast, melde Dich ruhig bei mir.
Liebe Grüße
Ashaka

5

Hallo,

bei und wurde das nach einem Stationairen Aufenthalt in der Kinderpsychologie wegen Seelischer gefährdung (Autistische Züge + ausgeprägtes ADHS) übers Jugendamt beantragt.
Die hätten es auch gezahlt aber mein Sohn wollte das nicht (damals gerade12 Jahre alt) Wir habe ihn dan in eine nachschulische Tagesgruppe integriert und da diese im Schulgebäude ist sind diese bei Problemen auch sofort zur Stelle.

Sprich in RLP/ Trier ist das Jugendamt verantwortlich.
Vielleicht gibt es ja ein Hausarzt / anderer Therapeut eventuell eine Kinderpsychologische Station in der Gegend die euch weiterhalfen kann??

Ich drücke euch die Daumen,

Patrix

6

in wie fern verhaltensauffällig? falls er autist ist, weißt du, wie man sich ihm gegenüber und wie er sich verhalten muss, um eine verkettung aus missverständnissen zu vermeiden? dass man bzw. er zumindest bei problemen immer nachfragen muss, wie er bzw. der andere dieses oder jenes nun gemeint/aufgefasst hat?
ich sage ja nicht, dass er einer ist, nur FALLS...