Darf er das ALLES vom Kindesunterhalt abziehen?

Hallo Zusammen,
mein Ex soll zahlt Unterhalt an unsere zwei Kinder (2-5). Mir noch Trennungsunterhalt bis Juni (3. Geburtstag von Kind 2. Danach gehe ich wieder voll arbeiten und es bleibt der Kinderunterhalt... Wir hatten damals schon etwas Stress wg dem genauen Betrag des Kindesunterhaltes und da er dann mehr Trennungsunterhalt zahlte habe ich klein beigeben ( aber nichts schrifl. festgehalten) Nun fällt ja ab Sommer der Trennungsunterhalt weg... Da mein Mann gesagt hat er würde freiwillig dann mehr zahlen (da ich VIEL weniger verdiene als er) wären wir gut über die Runden gekommen... Nun ja meistens kommt es anders und man ist zu gutgläubig... Kurzum es bleibt der Kindesunterhalt
vom dem er sich folgendes abzieht seit April 10....

1. ein Drittel abziehen will, weil die Kinder ja ein Drittel bei ihm wären im Monat ... sie sind jede zweite Woche von Donnerstag abend bis montag morgen bei ihm und 2 x im Monat von Mittwoch abend auf Donnerstag morgen

2. die Hälfte des Kindergeldes abziehen will

3. die Hälfte der privaten Krankenversicherung (die Kinder sind über ihn privat versichert, ich bin gesetztlich)

Was darf er davon gesetztlich wirklich abziehen? Und falls irgendwas davon nicht legal ist, kann ich das zurückfordern?

Und könnt ihr mir sagen, wie oder wo ich den genauen Kindesunterhalt berechnen kann? Ich hab eine Gehaltsabrechnung von ihm hier... ich hab echt pammel da irgendwas falsch zu berechnen... Und ich möchte einfach einen Richtwert mal haben um zu sehen wie ich ab Sommer klarkomme, wenn der Trennungsunterhalt wegfällt...

Viele Fragen ich hoffe ihr könnt mir helfen...
lg Wildcat

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Moin,

1. nein, darf er nicht.
2. ja, darf er
3. nimm die Kinder in die Gesetzliche und Ruhe ist.

Du brauchst Lohn und andere Einkünfte der letzten 12 Monate plus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Steuererstattungen (aber auch Nachzahlungen!).

Dann addierst Du alles und teilst es durch 12, das ist das Durchschnittsnetto. Davon kann er (wenn er Arbeitnehmer ist) 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand abziehen, wenn er mehr nachweisen kann, auch mehr und 4% vom Brutto für die priv. Altersvorsorge, hier aber nur so viel, wie er auch tatsächlich aufwendet.
Die Summe die dann raus kommt ist maßgebend für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Wenn er nur für 2 Kinder zahlt, bleibt es bei der Stufe, bist Du auch noch berechtigt, darf eine Stufe niedriger angesetzt werden.

Wichtig: es muss die Zahlbetragstabelle genommen werden.

Comapo

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Seine private KK kann er auch abziehen,

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Aber doch nur vom Nettogehalt und nicht vom Unterhalt!

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Es geht um Abzüge vom UNTERHALT.

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Hallo,

über die Beistandschaft beim Jugendamt kannst du dir den Unterhalt ausrechnen lassen der deinen Kindern zusteht. Die Einrichtung der Beistandschaft ist kostenlos für dich.
Sollte sich der Kindesvater irgendwann mal querstellen mit den Unterhaltszahlungen hilft die Beistandschaft dir den Unterhalt von ihm zu bekommen und zwar bis zur Volljährigkeit deiner Kinder.
Die Beistandschaft kann z.B. auch Lohnpfändungen veranlassen, wenn er sich weigert zu zahlen.
Bei der Beistandschaft könnt ihr die Unterhaltszahlungen auch schriftlich festlegen lassen, wenn er kooperativ ist.

LG #winke

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Ja wenn die Damen und Herren vom Jugendamt auch mal in die Pötte kommen. Bei mir hat das JA 5 Jahre und 10 Monate verstreichen lassen ohne das wirklich was geschehen ist. Beistandschaft aufgelöst, Anwalt genommen und Schwupp hat der feine Herr die Vorderung mit Ultimatum zum Zahlungseingang auf seinem Tisch, mit Ankündigung das bei Missachtung die nächste Stufe ( gerichtliche Schritte ) eingeleitet wird

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Hallo,

kurzer Einwurf.

Wenn du nicht ausschliesslich für die Betreuung zuständig bist

30 Tage Monat - seine Anteile (die schon recht erheblich sind).

Über 12 Tage gesamt (und bei der Konstellation wie beschrieben, kommt das hin) ist er eigentlich nicht mehr in der Pflicht.

Der Vater meiner Tochter und ich betreuen unsere Tochter 50:50, keiner von uns zahlt Unterhalt, da wir gleichwertig für sich aufkommen!

Mach dich mal schlau.

Und ehrlich, ohne Vorwurf.

Hätte ich meine Kinder 10-11-12-13 Tage vom Monat bei mir, wäre ich auch stinkig, für die restlichen Tage 300 Euro an die Mutter/ respektive den Vater abzudrücken!

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Wende Dich an eine Anwältin, die den Unterhalt berechnet und eintreibt.

Es kann im übrigen gut sein, dass er mehr zahlen muss, wenn der Trennungsunterhalt wegfällt. Im übrigen kann es gut sein, dass er danach noch weiter Unterhalt zahlen muss, wenn Du nicht genug verdienst. Das klärt die Anwältin, bzw. musst Du einklagen!

Hälfte des Kindergeldes kann er abziehen, wenn er mindestens nach Düdo Tabelle zahlt.

Du hast jedoch Anspruch darauf, dass er mindestens hälftig die Kinderbetreuung bezahlt.... Auch nett, oder?

Achte darauf, dass die Umgangszeit nicht! mehr wird. Ab 50 % muss er keinen Unterhalt mehr zahlen und Du hast ja trotzdem Kosten für die Kinder.

Mach die Gegenrechnung auf und zeig ihm wo der Bertl den Most holt.

Gruß

Manavgat

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ach so, vergessen:

es gibt ein ziemlich neues BGH-Urteil, nach dem Vollzeit nicht verlangt werden kann, wenn die Kinder noch nicht in der weiterführenden Schule sind, da der erziehende Elternteil sonst übermäßig belastet wäre, da er die Erziehung und Plfege gewährleistet.

Heißt: der Unterhalt für die KM endet nicht automatisch, weil das jüngste Kind 3 Jahre alt ist!

Gruß

Manavgat

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Aber Kosten hat er doch auch, wenn die Kinder bei ihm sind. Und da die Mutter ja das Kindergeld bekommt, ist es, meiner Meinung nach, nur gerecht, wenn der Vater in dem Fall dann nix (mehr als 50%) und eben weniger zahlen muss.

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