Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage. Wie ist das wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger bin?
Mein Sohn ist jetzt bereits 13 Monate und mein nächstes Kind soll Ende September auf die Welt kommen, wenn er also 21 Monate alt ist.
Wie berechnet sich da das Elterngeld?Werden die 12 Monate noch vor der Geburt meines ersten Kindes angerechnet? Ich bekomme ja jetzt nichts mehr - bisher auch kein Hartz 4 oder so. Wir haben nämlich überlegt, dass das Elterngeld ja höher wäre, wenn ich kein Hartz 4 bekomme. Aber wenn die Monate, wo ich dann gar nichts bekomme (jetzt bis September) trotzdem angerechnet werden, dann lohnt sich das ja nicht. Welche Zeit gilt also als Berechnungsgrundlage?

Vielen Dank im Voraus

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Du wirst den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen plus 75 Euro Geschwisterbonus, bis der Große 3 Jahre alt ist.

Was meinst Du mit höherem Elterngeld und "Hartz 4"?

Gruß,

W

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Na ich meine, wenn man die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes nehmen würde, dann wäre es so, dass ich mit Geschwisterbonus bei ungefähr 900,- Euro wäre, das wollte ich nicht 'verfallen' lassen durch einen Hartz 4 Antrag für jetzt bis September, aber wenn die Monate trotzdem angerechnet werden würden, dann wäre es ja so, dass sich der Betrag sowieso auf 300,- Euro mindert - egal ob ich Leistungen beziehe oder nicht. Ich dachte, wenn ich jetzt gar nichts bekomme, also 0,-Euro, dann würden man das auch nicht als Berechnungsgrundlage nehmen.

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Wie kommst du darauf? es werden ja mindestens 3 MOnate, eher wohl 5 oder 6 ersetzt. DAs kann gut mehr als Der Sockelbetrag sien ;)

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Bist du jetzt in Elternzeit? Davon hängt ab ob die 12 MOnate vor der Geburt oder vor dem Mutterschutz (den du ja nur mit AG hast) gezählt werden!

Vor der 1. Schwangerschaft aber nicht!

Ob du mehr als den Sockelbetrag bekommst hängt von dem damaligen Einkommen aber schon mit ab!

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Na, für die Berechnung des Elterngelds zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt, in denen Du kein Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld bekommen hast. Also wenn Dein Großer dann 21 Monate ist, gehst Du in Mutterschutz, wenn er ca. 19 Monate ist. Die ersten 12 LM hast Du vermutlich Elterngeld bekommen. Heißt für das neue Elterngeld zählen ca. 7 Monate, wo Du nichts verdient hast, und ca. 5 Monate aus der Zeit vor der Geburt des 1. Kinds. Und das heisst, wenn Du ca. 1100€ Netto oder mehr hattest, müsstest Du eigentlich mehr als den Sockelbetrag rausbekommen. Dazu kommt natürlich noch der Geschwisterbonus von 75€
LG

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Vielen Dank erstmal an euch...
Und sorry, dass ich so unverständlich denke ;-)

Also kann ich in den 7 Monaten jetzt doch Hartz 4 beantragen, da das Geld meines Freundes ja nicht ausreicht. Aber das werde ich wahrscheinlich erst sehen, wenn das Kind schon da ist...
Ich dachte, dass ich um die 7 Monate irgendwie drum herum kommen könnte.

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Welchen Zusammenhang siehst Du denn zwischen ALGII und dem kommenden Elterngeld???

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