Nach der Scheidung

Versicherungen nach der Scheidung

Versicherung adé - Scheiden tut weh. Bei Trennung und Scheidung werden die alten Verträge unwirksam und neue Versicherungspolicen sind fällig.

Autor: Andrea Knipp-Selke
Frau am Schreibtisch mit Papieren panther Yuri Arcurs
Foto: © panthermedia, Yuri Arcurs

Versicherung ade - Scheiden tut weh. Einzig der Versicherungsmakler wird sich da freuen, denn bei Trennung und Scheidung werden einige neue Versicherungspolicen fällig. Dennoch gilt: keine Regel ohne Ausnahme und im Einzelfall kommt es immer auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Es gibt aber doch einige Tipps, deren vorsorgliche Beachtung vor noch größerem Schaden bewahren kann.

Beispiel Nummer 1: Private Haftpflichtversicherung

Hier ist es grundsätzlich sinnvoll, einen zweiten Vertrag abzuschließen, schon um die Aufsichtspflicht über die Kinder auch in Zukunft mitzuversichern. Geschieht das nicht, besteht Versicherungsschutz nur für den ursprünglich in der Police eingetragenen Versicherungsnehmer, und nicht für im Vertrag mitversicherte Personen. Das Problem: auch für die Kinder besteht kein Haftpflichtschutz mehr, wenn sie sich beim zuvor mitversicherten Elternteil aufhalten. Im Klartext: schmeißt das Kind eine Fensterscheibe ein, während es sich beim ursprünglich mitversicherten Elternteil aufhält, braucht die Versicherung dafür keinen Pfennig zu zahlen. Und das kann teuer werden.

Beispiel Nummer 2: Hausratversicherung

Hier kommt es ganz auf die Bedingungen an. Nach neueren Bestimmungen besteht nach einer Trennung noch Versicherungschutz für maximal drei Monate. Danach müsste eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Da sich die Kosten einer Hausratversicherung an Menge und Wert des Hausrates bemessen, kann das für den Einzelnen sogar billiger werden, wenn die häusliche Gemeinschaft beendet wird und der gemeinsame Hausrat durch zwei geteilt werden muss.

Beispiel Nummer 3: Rechtsschutzversicherung

Auch sie ist an die häusliche Gemeinschaft gekoppelt und hier ist entscheidend, wer in der Police als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Für den anderen gilt: im Zweifelsfalle eine separate Rechtsschutzversicherung abschließen. Auch hier werden also neue Kosten fällig. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens nicht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung. Für die muss der Versicherte selbst ins Portemonnaie greifen.

Beispiel Nummer 4: Unfallversicherung

Kein Problem - wenn für jedes Familienmitglied eine eigene Police ausgestellt wurde! Dann ändert sich im Falle einer Scheidung nämlich gar nichts. War die Familie aber gemeinsam durch eine einzige Police versichert, muss der Vertrag geteilt werden, was aber meistens höhere Einzelbeiträge zur Folge hat.

Beispiel Nummer 5: Rentenversicherung

Besteht kein anders lautender Ehevertrag ist die Frage der Rentenversicherung meistens Gegenstand des Scheidungsverfahrens selbst. Im so genannten Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt.

Beispiel Nummer 6: Lebensversicherung

Auch sie ist häufig Gegenstand des Scheidungsverfahrens. Sie fällt meistens unter den während der Ehe erworbenen "Zugewinn", der nach der Scheidung unter den Partnern aufgeteilt werden muss.