Kein Verweis an Rentenversicherung

Mutter-Kind-Kur: Zuständig sind die Krankenkassen

Das Müttergenesungswerk (MGW) weist darauf hin, dass Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen medizinische Leistungen sind, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen und nicht der Rentenversicherung liegen.

Mutter und Kinder mit Gymnastikbällen
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Im Fokus der Mutter-Kind-Kur ist nicht die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit 

„Im Fokus der Mütter- sowie der Mutter-Kind-Kurmaßnahmen steht nicht die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ", so die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes Anne Schilling.

„Es sind Maßnahmen, in denen es um die Gesundheit und die Belastungen der Mutter in der Familienverantwortung geht. Hierin liegt auch die besondere Qualität des Kurkonzeptes des Müttergenesungswerkes.

Anträge hierfür dürfen ausschließlich an die Krankenkasse gestellt werden."

Was Mütter belastet

Häufigste Indikationen von Müttern sind Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Angstzustände, aber auch Kopf- und Rückenschmerzen und andere Beschwerden. Meist stehen sie im Kontext von Familienproblematiken wie Mehrfachbelastungen, Alleinverantwortung, Pflege, Trennung und anderen.

Begutachtungsrichtlinie: Zuständig sind die Krankenkassen

Die Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, auf deren Grundlage die Entscheidung über den Kurantrag getroffen wird, weist explizit darauf hin, dass ein Verweis an den Rentenversicherungsträger hier nicht zulässig ist.

Dennoch wurden laut MGW-Statistik 2013 15 Prozent der abgelehnten Kuranträge an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Obwohl sich die Bewilligungssituation für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren deutlich verbessert hat, eine fast unverändert hohe Quote.
„Wird eine Mutter von ihrer Kasse an den Rentenversicherungsträger verwiesen, sollte sie die Rentenversicherung darüber informieren, dass sie ausdrücklich eine Kurmaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind beantragt", empfiehlt Schilling den betroffenen Müttern, „sonst wird ihr Kurantrag in Bezug auf ihre Erwerbsfähigkeit geprüft, nicht in Bezug auf Erkrankungen im Zusammenhang mit Familienbelastungen."


Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes helfen Müttern kostenlos bei den Antragsverfahren und in allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: Tel. 030 330029-29.