Wo finden Frauen Hilfe?

Mein Mann schlägt mich

Eine schockierende Zahl: Jede vierte Frau erlebt in ihrem Leben körperliche Gewalt durch den Partner. Nicht alle Betroffenen schaffen den Schritt aus der gewalttätigen Beziehung heraus. Doch was sind die Gründe dafür? Und welche Möglichkeiten haben Opfer, sich Hilfe zu holen?

Autor: Ulrike Hahnlein

Wo beginnt häusliche Gewalt?

Gewalt: Frau weint
Foto: © iStock, Marjan_Apostolovic

„Mein Mann hat mich geschlagen“, lautet ein anonymer Beitrag im urbia-Forum. Darin sucht eine Userin nach Rat und Hilfe, nachdem ein Streit mit ihrem Mann eskalierte und er sie schlug. „Ich schäme mich und weiß nicht was ich tun soll. Trennen ist klar, nur wie? Ich habe vier Kinder und kann nicht mal eben so gehen.“ Leider kein Einzelfall, wie Veit Schiemann vom „Weißen Ring“ weiß: „Es gibt Zahlen, dass jede vierte Frau in ihrem Leben einmal körperliche Gewalt durch einen Partner erlebt. Es gibt allerdings keine Zahlen darüber, wie viele von diesen Frauen sich dann auch tatsächlich Hilfe suchen oder aus der Beziehung herausgehen. Selbst wenn man alle Frauen zählt, die in Frauenhäuser gehen oder sich an Opferschutzorganisationen wenden, sind das längst nicht alle. Einige schaffen es auch ohne Unterstützung oder probieren es zumindest.“

Häusliche Gewalt hat verschiedene Aspekte, zum einen die körperliche Gewalt, deren Folgen mehr oder minder sichtbar sind (auch eine Ohrfeige ist eine Form der Gewaltausübung, auch wenn deren Folgen nur kurzfristig zu sehen sind). Daneben gibt es auch die psychische Gewalt, also das Ausüben von Druck, die mündliche Erniedrigung, Beschimpfung oder Bedrohung. Dies kann für die Opfer mit der Zeit eine Situation aus Angst, Abhängigkeit, Schuldgefühlen und Scham aufbauen, aus der sie dann nicht so einfach entrinnen können. Bei dieser Form der Gewalt ist der Ausweg für die Opfer meist noch schwerer. Sowohl körperlich als auch psychisch verletzend ist sexuelle Gewalt, die dem Täter eine ganz spezielle Machtstellung über seine Frau verleiht.
Besonders dramatisch: wenn Kinder im Spiel sind. Selbst wenn sie nicht unmittelbar dabei sind wenn ein Streit eskaliert, bekommen sie die Gewalt trotzdem mit! Muss ein Kind erleben, wie die eigene Mutter geschlagen oder erniedrigt wird, wie sie Angst hat und leidet, so hinterlässt dies IMMER Spuren in der kindlichen Seele. Oft geben sich die Kinder selbst die Schuld am Streit der Eltern oder sie machen sich Vorwürfe, weil sie ihre Mutter nicht schützen konnten. Wird die Hand schließlich auch gegen das Kind erhoben, ist dies nur noch ein Grund mehr, sofort die Polizei zu alarmieren, zu fliehen und den Täter anzuzeigen.

Er hat mich geschlagen – was tun?

Im Falle häuslicher Gewalt scheuen sich Frauen oft, die Polizei einzuschalten. Entweder, weil sie fürchten, man würde ihnen nicht glauben oder weil sie denken, sie selbst hätten die Schläge verursacht. Doch nach geschehener oder bei drohender Gewalt ist ein Anruf bei der Polizei nicht verkehrt. Veit Schiemann vom „Weißen Ring“ erklärt: „Wenn die Beamten erkennen, dass langfristig Gefahr besteht, können sie den Täter der Wohnung verweisen. Dieser wird aus seiner eigenen Wohnung geschmissen, so dass die Mutter mit ihren Kindern bleiben kann. Die Polizei spricht das Wohnungsverbot aus. Wenn der Täter dennoch wiederkommt, sobald die Beamten weg sind, dann verstößt er gegen diese Auflage. Dann ruft man erneut die Polizei, die kommt, nimmt ihn mit und dann wandert er direkt in den Bau.“ Alternativ hat die Polizei auch sogenannte „Sicherheitswohnungen“, in die Opfer von häuslicher Gewalt gebracht werden können. Die Möglichkeit dieser Einzel- oder Gemeinschaftswohnungen kommt beispielsweise in Betracht, wenn kein Platz im Frauenhaus in der Nähe frei ist, oder wenn eine Mutter mit älteren Söhnen flüchtet. Denn Jungen werden im Frauenhaus nur bis zu einem bestimmten Alter aufgenommen (je nach Einrichtung verschieden, zwischen 12 und 16 Jahren).

Bei Freunden oder Familienangehörigen unterzutauchen ist in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, da ein Mann, dem die Frau „davon gelaufen“ ist, wohl zuerst dort suchen wird. Womöglich werden so noch andere in Gefahr gebracht. Eine eingeweihte Vertrauensperson im Umfeld oder in der Nachbarschaft kann aber zur wichtigen Stütze werden. Diese kann bei der Vorbereitung und bei der Flucht selbst eine große Hilfe sein. Ein solcher Beistand muss aber nicht aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis kommen. Auch erfahrene Mitarbeiter von Beratungsstellen wie der Caritas oder der AWO stehen Betroffenen in allen Belangen zur Seite.

Der Weg raus – Vorbereitung hilft

Vor allem nach körperlicher Gewalt oder wenn Frau und Kinder unmittelbar bedroht werden, ist der beste zugleich der schwerste Weg: Raus! Doch wenn man aus dem Affekt heraus flüchtet, vergisst man leicht wichtige Papiere, Geld, Kleidung oder das Lieblingsspielzeug der Kinder. Ist dies dennoch so geschehen, müssen Betroffene nachträglich in die Wohnung, um alles Nötige zu holen. Mitarbeiter von Frauenhäusern oder Opferschutzorganisationen können mitkommen, um beim unerwarteten Eintreffen des Täters schlichtend eingreifen zu können. Bei drohender Gefahr kann dieser Gang auch durch die Polizei begleitet werden.

Besser noch ist eine vorbereitete Flucht. Veit Schiemann rät: „Gut ist, wenn man bereits im Vorfeld einen ersten Kontakt zu einer Organisation oder einem Frauenhaus aufgebaut hat. Dann kann der Trennungsschritt entsprechend vorbereitet werden, um dann alles Wichtige dabei zu haben und um die richtige Situation für die Flucht abzupassen. Wenn man mit Kindern flüchtet, ist es wichtig, auch für sie alles mitzunehmen.“ Neben den Dingen, die einen persönlichen Wert haben, wie etwa Fotos oder Spielzeug für die Kinder, sind einige Dokumente ganz wichtig: Ausweise (auch die der Kinder), Geburts- und Heiratsurkunden, Krankenkassenkarten von Mutter und Kindern, Bankunterlagen und Sparbücher, Sozialamts- und Rentenbescheide. Zusätzlich werden für einige Tage benötigt: Kleidung und Hygieneartikel, evtl. Medikamente, Schulsachen, wichtige Adressen von Familie, Freunden, Ämtern, Anwalt. Gibt es Belege von früheren oder aktuellen Verletzungen, wie etwa Fotos von blauen Flecken oder Arztberichte, sollten auch diese mitgenommen bzw. gemacht werden.

Die Schuldfrage ist klar!

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, häusliche Gewalt sei ein Problem sozial schwacher Familien, kommt diese nach Erfahrung von Opferschützern tatsächlich in allen gesellschaftlichen Schichten vor.
Frauen, die Opfer von Gewalt durch den Partner werden, zögern leider oft, sich Hilfe zu suchen. Sie sehen die Schuld bei sich, bei äußeren Umständen ( Alkohol, Arbeitslosigkeit, Erziehung…) oder sogar bei den Kindern. Die lange „Gehirnwäsche“ durch den misshandelnden Ehemann oder Vater, sorgt dafür, dass die Opfer denken, die Schläge verdient zu haben. Viel zu lange werden die Gründe für die Gewalt woanders gesucht, nur nicht dort, wo die alleinige Schuld liegt: beim Täter! Denn egal, um welches kriminelle Delikt es sich handelt, schuld ist immer der Täter!

Trennung - ja oder nein?

Die Frage, ob ein radikaler Schnitt nötig ist oder nicht, hängt immer vom individuellen Fall ab und kann pauschal sicherlich nicht beantwortet werden. Betroffene Frauen hören leider viel zu oft Versprechungen, der prügelnde Ehemann würde sich auf jeden Fall ändern, es sei nur ein Ausrutscher gewesen, es würde nie wieder Schläge geben. Schuld sei nur der Stress, der Alkohol, die Provokation durch die Frau.

Neben den Opferschutzorganisationen, wie dem „Weißen Ring“ gibt es auch die andere Seite der Medaille, beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft für Täterarbeit Häusliche Gewalt. Diese setzt bei den Tätern an, die wirklich etwas ändern wollen. Sucht sich ein Mann, dem im Streit „die Hand ausgerutscht“ ist, professionelle Hilfe und beginnt vielleicht eine Therapie oder einen Alkohol-Entzug, zeigt dies, dass er die eigene Schuld erkannt hat und bereit ist, sich selbst zu ändern. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Rettung der Beziehung denkbar, doch einfach ist auch dieser Weg wohl nicht. Er erfordert viel Zeit, Vertrauen, mentale Stärke der Frau und eventuell dennoch eine räumliche Trennung.

Umfassende Hilfe für Betroffene

Hilfe bekommen Opfer auch bei den kommunalen Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten der Stadtverwaltung. Außerdem gibt es für die Bundesländer Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, deren Nummern über Telefonbücher oder das Internet zugänglich sind. Eine langfristige Hilfe und eine Vermittlung zwischen verschiedenen Hilfsangeboten bieten Opferschutzorganisationen. Die bundesweit größte und bekannteste ist der Weiße Ring.
Pressesprecher Veit Schiemann berichtet von den vielfältigen Möglichkeiten, die betroffenen Frauen geboten werden: „Wir beginnen unsere Hilfe mit der ganz persönlichen Betreuung und Beratung. Außerdem können wir zu Terminen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder zum Gericht begleiten. Wir geben Hilfestellung im Umgang mit Behörden und Institutionen. Gegebenenfalls vermitteln wir auch Experten anderer Organisationen. Das ist der ganze immaterielle Bereich, doch wir helfen auch finanziell weiter. Beispielsweise zur Überbrückung finanzieller Probleme oder im Falle einer materiellen Notlage im Zusammenhang mit der Straftat. Unter anderem durch Hilfeschecks, etwa für einen frei wählbaren Anwalt, für eine psychotraumatologische Erstberatung oder für eine rechtsmedizinische Untersuchung. Wir können Anwaltskosten übernehmen, insbesondere wenn es um die Wahrung von Opferschutzrechten geht, aber auch zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem OEG, dem Opferentschädigungsgesetz. In bestimmten Fällen bieten wir sogar Erholungsmaßnahmen für das Opfer und die Familie an.“

Wie Angehörige helfen können

Wird man Zeuge häuslicher Gewalt im Freundeskreis, der Familie oder Nachbarschaft, gilt es, nicht wegzusehen. Bekommen Sie aktuell einen bedrohlichen Streit mit, rufen Sie die Polizei. Oftmals fallen Angehörigen ständige Verletzungen oder blaue Flecken beim Opfer auf, die mit banalen Unfällen erklärt werden. Beschleicht Sie ein ungutes Gefühl, sprechen Sie die betroffene Person direkt an. Drängen hilft aber nichts. Die Entscheidung zu gehen, kann eine Frau nur alleine treffen. Doch Sie können Ihre Hilfe anbieten, ihr Kontaktadressen geben und sie über Hilfsangebote und Schutzmöglichkeiten informieren.

Zuflucht im Frauenhaus

Ein Frauenhaus vor Ort zu finden, ist tatsächlich gar nicht so einfach. Nicht umsonst werden die Adressen streng geheim gehalten. Wer dorthin möchte, sollte sich an die Polizei, eine Hilfsorganisation oder einen Frauenbeauftragten der örtlichen Stadtverwaltung wenden. Im Frauenhaus können bedrohte Frauen mit und ohne Kinder eine vorrübergehende Zuflucht finden, wo sie sicher sind, zur Ruhe kommen und ihr Leben neu ordnen können. Die Aufnahmevoraussetzungen sind leider sehr unterschiedlich, wie Schiemann erläutert: „Das Problem bei den Frauenhäusern ist, dass obwohl es zwar Dachverbände gibt, diese alle von unterschiedlicher Trägerschaft sind. So muss in manchen Einrichtungen sogar Miete gezahlt werden, beispielsweise bei finanziellen Engpässen der Träger, die teilweise gar nicht in der Lage sind, die Häuser dauerhaft zu finanzieren. Teilweise kann das Geld für die Miete auch anderweitig besorgt werden, vom Sozialamt oder vielleicht sogar vom Täter als eine Art Unterhalt. Das ist aber von Frauenhaus zu Frauenhaus verschieden, deswegen lautet unser Rat, sich wenn möglich schon vorab zu informieren.“

Auch das Leben in einer solchen Zuflucht und die vorhandenen Angebote variieren. Einerseits ist das reine Wohnen und Unterkommen erst einmal das Wichtigste. Heike Herold von der Frauenhauskoordinierung e.V. beschreibt den Aufenthalt dort: „Die Frau bekommt im Frauenhaus ein eigenes Zimmer, bei vielen Kindern eventuell auch mehrere. Sie gestaltet dann im Haus ihr Leben selbstständig. Sie wird nicht bekocht, die Wäsche wird nicht gewaschen, sondern sie ist weiterhin für ihre Angelegenheiten selbst verantwortlich. Die räumlichen Strukturen, also ob Gemeinschaftsküche oder eigene Küche und Nasszelle, sind sehr unterschiedlich. Die Mitarbeiter, in der Regel Sozialpädagogen und Psychologen, ermitteln, welche Art von Unterstützung gebraucht wird und die Frau hat die Möglichkeit, sich auszusprechen.“ Die Betroffenen können von ihren Gewalterfahrungen berichten, um mit dem Aufarbeiten der Tat zu beginnen. In den nächsten Tagen gilt es, sämtliche rechtliche Belange mit Behörden und Ämtern zu klären. Dazu gehören beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder und der Unterhalt sowie das Beantragen von Sozialleistungen, je nachdem was zur Existenzsicherung jeweils nötig ist.

Außerdem, ganz wichtig, muss das weitere Vorgehen geplant werden. Wovon können Frau und Kinder in Zukunft leben? Wo können sie wohnen? Wie werden Scheidung und alleiniges Sorgerecht auf den Weg gebracht? Nicht wenige Frauen kehren wieder zum Täter zurück. Tragisch dann, wenn sich nichts geändert hat und alles vielleicht sogar noch schlimmer wird, weil der prügelnde Ehemann eine erneute Flucht verhindern will. Nach den Erfahrungen von Heike Herold geben mehr als die Hälfte der Betroffenen ihren Beziehungen eine weitere Chance: „Frauen, die Partnerschaftsgewalt erleben, harren im Regelfall fünf bis sieben Jahre in der Beziehung aus. Man sagt, dass sie etwa genauso lange brauchen, um sich aus dieser Gewaltbeziehung zu befreien. Insofern sind die Rückkehr und das Zweifeln an gefassten Beschlüssen sehr normale Prozesse. Häufig braucht es mehrere Anläufe, um sich ein eigenes Leben aufzubauen. Bei vielen Frauen steht auch die Trennung gar nicht im Vordergrund, sie sehen den Aufenthalt im Frauenhaus als eine Art Atempause, eine Gelegenheit um nachzudenken, wie sie weiter verfahren.“ Der Weg aus einer gewalttätigen Beziehung heraus kann manchmal schwer, lang und steinig sein. Doch es lohnt sich, wenn eine Frau und ihre Kinder dafür ein neues Leben beginnen können, und zwar so wie sie es verdienen: Frei von Gewalt, Angst und Erniedrigungen.

Service: Hilfreiche Links und Telefonnummern

Für Opfer:

Für Kinder:

  • www.gewalt-ist-nie-ok.de
    Mehrsprachige Seite mit Informationen speziell für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeuge häuslicher Gewalt geworden sind

Für Täter:

  • www.euline.eu
    Täterhotline und Täterhilfe für gewaltausübende Männer und Frauen
  • www.taeterarbeit.com
    Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e.V.