Adoption

Adoption ist für manche Paare die letzte Chance auf Kinderglück. Wie sieht die rechtliche Lage aus, wie läuft das Verfahren ab und wie geht man mit einer Adoption um?

Adoption – die etwas andere Chance auf ein Kind

Adoption
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Für viele Paare macht erst ein Kind das gemeinsame Glück perfekt. Doch nicht jedem ist es vergönnt, auf natürlichem Wege Nachwuchs zu bekommen und der Kinderwunsch bleibt unerfüllt. Manche versuchen es mit künstlicher Befruchtung, andere entscheiden sich für eine Adoption. Ohne, dass ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, nehmen sie ein Kind bei sich auf und heißen es in ihrer Familie willkommen.

Die Gründe für eine Adoption sind vielfältig. Paare, die trotz starkem Wunsch kinderlos bleiben, Frauen, für die eine Schwangerschaft ein zu hohes Risiko darstellt, aber auch Paare, die schon Eltern sind, entscheiden sich für eine Adoption, um auf diesem Wege einem Kind ein Zuhause zu schenken. Auch Stiefkinder können mit der Zustimmung der leiblichen Eltern adoptiert werden. Nicht nur Babys und Kleinkinder werden als neues Mitglied in der Familie aufgenommen, gerade in Patchwork-Familien handelt es sich bei Adoptionen häufig um Teenager. Was auch immer die persönlichen Gründe sind, damit der Traum von der eigenen Familie wahr wird, müssen künftige Eltern sich zunächst dem  Auswahlverfahren für eine Adoption stellen.

Statistik: Anzahl der Adoptionen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland von 1991 bis 2013 | Statista

Wann gibt es grünes Licht für eine Adoption?

Eine Adoption sollte gut überlegt sein – schließlich entscheidet man sich damit, die Verantwortung für einen Menschen zu tragen, für sein Wohl zu sorgen und für ihn da zu sein. Doch auch, wenn sich ein Paar ganz bewusst dafür entschieden hat, ein Kind bei sich aufzunehmen, gibt das Gesetz ganz genau vor, welche Voraussetzungen zu einer Adoption berechtigen:

Wer darf ein Kind adoptieren?

Ein Kind adoptieren kann, wer unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt ist. Das gilt sowohl für eine Adoption im In- wie im Ausland. Handelt es sich bei den Bewerbern um ein Ehepaar, reicht es, wenn einer der beiden 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt ist. Es gibt kein gesetzliches Höchstalter, jedoch sollte der Altersunterschied zwischen Eltern und Adoptivkind nicht größer als 40 Jahre sein. Das deutsche Adoptionsrecht gestattet es ausschließlich Ehegatten, ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Seit 2013 ist jedoch eine sogenannte Sukzessivadoption möglich: so können auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kind, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gemeinsam adoptieren, indem der eine Partner das vom anderen bereits angenommene Kind im Nachhinein auch adoptiert. Nach dem vergleichbaren Prinzip funktioniert auch die Stiefkindadoption, bei der einer der Ehepartner das leibliche Kind des anderen adoptieren kann. Liegt weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor, kann nur einer der Lebenspartner das Kind adoptieren. Denn auch Alleinstehende sind nach dem deutschen Recht zur Adoption berechtigt, allerdings nur in Aussnahmefällen.

Wer darf adoptiert werden?

Ein Kind darf adoptiert werden, wenn die leiblichen Eltern nicht mehr am Leben oder unbekannt sind oder wenn die Eltern das Kind ausdrücklich zur Adoption freigegeben haben. Zudem gelten weitere besondere Regelungen: So dürfen Geschwister aufgrund ihrer emotionalen Bindung zueinander nur zusammen adoptiert und nur in Ausnahmefällen getrennt werden. Auch die Adoption einer volljährigen Person ist möglich. Die leiblichen Eltern behalten die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche, jedoch haften die Adoptiveltern in Bezug auf den Unterhalt vor den leiblichen Eltern.

Das Adoptionsverfahren

Bevor Adoptiveltern das neue Familienmitglied zu Hause begrüßen dürfen, steht ihnen ein langes Verfahren bevor. Die „Bewerber für ein Adoptivkind“ wenden sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes. Hier wird ein allgemeines Informationsgespräch mit dem Adoptionsvermittler vereinbart. Dieser verschafft sich einen Eindruck von den Bewerbern und überprüft ihre allgemeine Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes. Danach haben die Bewerber zwei Möglichkeiten: Sie können entweder darauf warten, bis sich die Adoptionsvermittlungsstelle meldet und ihnen ein Kind, das zu ihnen passen könnte, vorschlägt oder sie schreiben Bewerbungen an die auswärtigen Adoptionsvermittlungen, die für sie nach geeigneten Kindern suchen. In die Prüfung einbezogen werden das Alter und die bisherige Entwicklung des Kindes sowie Alter, Charakter und Vermögensverhältnisse der potenziellen Eltern.

Wird ein Kind gefunden, folgt eine Kennenlernphase, während der man eine Bindung zueinander aufbaut. Entscheiden sich die Interessenten zu einer Adoption des Kindes, erteilt die Vermittlungsstelle die Pflegeerlaubnis. Hier beginnt die Zeit der sogenannten „Adoptionspflege“. Während dieser sind die Eltern bereits für den Unterhalt des Kindes verantwortlich, haben jedoch noch kein Sorgerecht, dieses obliegt noch dem Jugendamt. Um die Adoption rechtskräftig zu machen, muss bei einem Notar ein Aufnahmeantrag zur Annahme des Kindes gestellt werden. Dieser schickt ihn an das Vormundschaftsgericht. Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Stellungnahme zur geplanten Adoption ab. Wenn das Vormundschaftsgericht das Ende der Adoptivpflege beschlossen hat, können die Adoptiveltern das Kind rechtlich aufnehmen.

Nach der Adoption: Das neue Familienmitglied willkommen heißen

Der Adoptionsprozess ist vorbei, alle Papiere unterschrieben und jetzt heißt es nur noch: warten, bis das neue Familienmitglied nach Hause kommt. Diese Zeit sollten Eltern nutzen, um sich gründlich auf seine Ankunft vorzubereiten. Befinden sich im Haushalt schon andere Kinder, sollten auch sie rechtzeitig und mit viel Feingefühl auf ihr neues Geschwisterchen vorbereitet werden. Wichtig ist, dass sie sich nicht vernachlässigt fühlen.

Wenn Paare ein Kind aus dem Ausland adoptieren, ist es essentiell, dass sie sich so gut es geht über seinen kulturellen Hintergrund und, wenn möglich, auch über seine Herkunftsfamilie informieren. Wenn nicht alles sofort so funktioniert, wie Eltern sich das anfangs vorgestellt haben, darf man nie vergessen: Bindung ist immer ein Prozess, der Geduld erfordert. Wer sich für eine Adoption entscheidet, hatte viel Zeit, sich darauf vorzubereiten, für das Kind ging es jedoch wahrscheinlich sehr schnell. Es wird mit der Zeit selbst das Tempo vorgeben, mit dem es sich in der Familie einfindet und mit Zeit und Geduld stellt sich ein gemeinsamer Alltag ein.

Wie sagen wir es unserem Kind?

Seinem Kind zu sagen, dass es adoptiert ist, ist keine leichte Aufgabe und erfordert viel Feingefühl und ein gutes Gespür für den richtigen Zeitpunkt. Je früher Adoptiveltern für Aufklärung sorgen, desto besser – Kleinkinder gehen mit dieser Nachricht entspannter um und die Chance, dass sie eine positive Verbindung zum Thema „Adoption“ aufbauen, ist höher als bei älteren Kindern. Auf diese Weise spürt das Kind von Anfang an, dass es seinen Eltern vertrauen kann. Zum Beispiel könnte man ein Buch benutzen, das das Thema auf schöne Art verarbeitet. Wenn Adoptiveltern die leiblichen Eltern „frühere“ oder „erste“ Eltern nennen, spürt das Kind, dass sie zu seiner Vergangenheit gehören – abwertende Bemerkungen würden dagegen nur für Verwirrung sorgen. Ist man sich sehr unsicher, hilft es, sich mit anderen Adoptiveltern auszutauschen, die diese schwierige Aufgabe bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben. Sie können viel über das Leben mit einem Adoptivkind erzählen.

Die leiblichen Eltern

Früher oder später beginnen viele Adoptierte, nach ihren Eltern zu suchen. Das bedeutet nicht, dass sie Ersatz für die Adoptiveltern suchen, sondern es dient der Identitätsfindung des Kindes. Es ist wichtig, sich noch vor der Adoption auf diesen Tag einzustellen. Das Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung stellt sicher, dass den Betroffenen alle vorliegenden Informationen auf Wunsch offengelegt werden und sie von der Adoptionsvermittlungsstelle bei der Suche unterstützt werden. Hier werden auch die Vermittlungskarte und die Abstammungsurkunde archiviert. Das Adoptivkind hat ab seinem 16. Geburtstag das Recht, diese einzusehen – vorher braucht es die Zustimmung der Adoptiveltern. Ist der Name der leiblichen Mutter unbekannt, kann man sich nach der Akteneinsicht an das Standesamt des Geburtsorts wenden, um diesen zu erfahren. Das Einwohnermeldeamt kann anschließend Auskunft darüber geben, ob die Mutter noch am Geburtsort wohnt oder nicht. Es besteht jedoch auch immer die Wahrscheinlichkeit, dass die Suche erfolglos verläuft. Adoption ist niemals ein einfaches Thema – aber sie ist auch eine große Chance.

Weitere Informationen zu Kosten, Dauer des Verfahrens und der rechtlichen Lage finden Sie unter folgenden weiterführenden Links:

Familien-Wegweiser zum Thema Adoption

Zentrum für Adoptionen e. V.