Neues gelbes Untersuchungsheft

U-Untersuchungen: Neues Heft, neue Standards

Seit 1. September gibt es neue Regeln für die Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt. Mit dem neuen Programm für die U1 bis U9 werden auch die alten gelben Untersuchungshefte abgelöst. Wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammengefasst.

Autor: Heike Byn

Änderungen für Familien ab dem 1. September

Neue U-Untersuchungen
Foto: © Colourbox

Ab September 2016 gelten neue Regeln für die Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) von Kindern. Dadurch soll die Vorsorge beim Kinderarzt deutlich verbessert werden. Änderungen gibt es nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vor allem bei den Untersuchungen zur Sprachentwicklung, der Fein- und Grobmotorik sowie der Seh- und Hörleistung. Allerdings ist die Honorarfrage der Ärzte für die neuen Leistungen noch nicht endgültig geklärt, sodass Kinderärzte derzeit noch nicht verpflichtet sind, die neuen Untersuchungen durchzuführen.

Neues gelbes Heft

Kinderheft
Foto: © Gemeinsamer Bundesausschuss

Parallel zu den Änderungen bei den U-Untersuchungen gibt es auch ein neues gelbes Untersuchungsheft. Darin könnt ihr euch schon vor der jeweiligen Untersuchung über deren Inhalte informieren und eigene Fragen notieren. Außerdem macht es euch eine heraustrennbare „Teilnahmekarte" möglich, die erledigten Früherkennungsuntersuchungen gegenüber Einrichtungen wie Kitas nachzuweisen, ohne dass dabei vertrauliche Informationen weitergegeben werden.

Wo bekomme ich das neue gelbe Heft?

Ab 1. September erhalten Eltern nur noch die neuen Untersuchungshefte. Ihr bekommt sie wie bisher in Geburtskliniken, beim Kinderarzt oder der Hebamme. Kinder, die noch die alte Fassung des Untersuchungshefts haben, erhalten bis zur U6 (10.-12. Lebensmonat) zusätzlich ein neues Heft. Befunde aus dem bisher verwendeten Untersuchungsheft dürfen aber nicht übertragen werden. Für Kinder, die die meisten Untersuchungen schon hinter sich haben, gibt es ab der U7 (21.-24. Lebensmonat) für die Dokumentation der restlichen Befunde kein neues Heft, sondern nur neu gestaltete Einlegeblätter. Darauf erfasst der Arzt die Untersuchungsergebnisse und klebt sie in das alte Heft ein. Diese Einlegeblätter werden genauso wie die „Teilnahmekarten" für die neue U7 bis U9 gleichzeitig mit den neuen Heften ausgegeben.

Neue Standards für U1 bis U9

Bei der Durchführung der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 müssen Ärzte dann neu festgelegte Qualitätsstandards einhalten, vor allem beim Hörtest, den Sehtests und der allgemeinen Beurteilung der körperlichen und geistigen Entwicklung.

Früh Probleme erkennen, intensiv beraten

Außerdem müssen Kinderärzte jetzt im neuen Heft dokumentieren, wenn ein Kind die vorgegebenen Entwicklungskriterien bei der Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz nicht erfüllt. Haben die Eltern einen erhöhten Beratungsbedarf z.B. bei Themen wie Stillen, Ernährung, Schreien oder Hilfen in Belastungssituationen, können Ärzte auch das im Heft vermerken und das weitere Vorgehen mit den Eltern besprechen. Auch neu: Eine ausführliche Beratung zum Impfschutz ist künftig verbindlicher Bestandteil der U-Untersuchungen. Stärker als bisher sollen die Kinderärzte auch auf die Zahngesundheit achten und Eltern rechtzeitig zum Besuch eines Zahnarztes auffordern.

Nach wie vor gehören aber weder die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten noch der psychosozialen Entwicklung zum Leistungsspektrum der Kassen dazu.

Neues Mukoviszidose-Screening

Jedes Neugeborene kann jetzt in den ersten Lebenstagen zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen auch auf Mukoviszidose untersucht werden. Die angeborene Drüsenerkrankung schädigt die Lungen- und Darmfunktion schwer und mindert die Lebenserwartung der betroffenen Kinder. Eine frühe Diagnose kann dem entgegenwirken.

Gibt es Pläne für weitere Änderungen im U-Heft?

Im Auftrag der Bundesregierung prüft der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen aktuell eine Ausweitung der Leistungen: Grundschüler und Teenager sollen nach dem Willen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe künftig regelmäßiger zur Vorsorge beim Kinderarzt gehen: Dazu sollen bis zu drei neue Vorsorgeuntersuchungen zu Regelleistungen der Kassen werden – die U10 und die U11 für Grundschüler sowie die J2 für Jugendliche. Bislang übernehmen zwar viele gesetzliche Krankenkassen freiwillig die Kosten für die genannten Untersuchungen, doch einen gesetzlichen Anspruch haben Eltern darauf nicht.