Studie über Scheidungseltern

Was bringt das gemeinsame Sorgerecht?

Seit der Reform des Kindschaftsrechts behalten Eltern nach der Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht. In einer umfassenden Studie im Auftrag des Justizministeriums wurden die Auswirkungen der Gesetzesreform untersucht.

Neues Kindschaftsrecht wirkt

Junge Eltern getrennt
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Trennung und Scheidung sind ein sehr einschneidendes Lebensereignis, sowohl für Eltern als auch für ihre Kinder. Und wenn Eltern nach einer Scheidung keine zufriedenstellenden Regelungen für das Sorgerecht finden, insbesondere zum Umgang und Unterhalt, ist erheblicher Streit vorprogrammiert. Das belastet Eltern und Kinder. Oft ein ganzes Leben lang.

Das seit 1998 geltende neue Kindschaftsrecht wirkt konfliktentschärfend, es bietet deutliche Entlastungen für Eltern und ihre Kinder. Diese bisher bereits von Fachkräften geäußerte Vermutung konnte in einer repräsentativen wissenschaftlichen Studie untermauert werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz befragte der Jura-Professor und Präsident der evangelischen Fachhochschule Nürnberg, Roland Proksch, alle Familienrichter an Amts- und Oberlandesgerichten in Deutschland, alle Jugendämter sowie alle Rechtsanwälte, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sind. Ebenso wurden über 7.600 geschiedene Eltern danach befragt, wie sie beispielsweise die elterliche Sorge geregelt haben, wie das Umgangsrecht gehandhabt wird oder auch danach, ob sie mit den Unterhaltszahlungen zufrieden sind und vieles weitere mehr. Ausführliche persönliche Gespräche mit Scheidungseltern und 131 Scheidungskindern in jedem Alter rundeten die praxisnahe Studie ab.

Gerade bei Elternkonflikten: Gemeinsames Sorgerecht entschärft

Bei der Betrachtung von Elternkonflikten kommt der Forscher zum Ergebnis: Es gibt besonders in den Scheidungsfällen erhebliche Konflikte, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten hat. Proksch sieht die Ursache darin, dass die "Entsorgung" des einen Elternteils bei der Übertragung der alleinigen Sorge auf den anderen die Spannungen in erheblichem Maße fördert: "Denn wird die gemeinsame elterliche Sorge erhalten, gibt es keine 'Verlierer'."

Der Erhalt der gemeinsamen elterlichen Sorge habe hohen symbolischen und psychologischen Wert, insbesondere für den "früher regelmäßig entsorgten" Elternteil. Zwar mische sich der andere Elternteil bei der Erziehung ein. Das fördere aber auch mangels besserer Alternative ein zufriedenstellendes Gesprächsverhalten beider Eltern.

Dass diese Effekte der gemeinsamen Sorge zuzuschreiben sind, sieht der Wissenschaftler durch folgende Beobachtung belegt: Nicht nur "friedliebende" Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge. Rund ein Drittel der befragten Eltern mit gemeinsamer Sorge ging in das Scheidungsverfahren mit einem Antrag auf Alleinsorge, 14 Prozent kämpften dafür bis zur abweisenden gerichtlichen Entscheidung. Aber auch diese Eltern, die also die gemeinsame elterliche Sorge gegen ihren Willen behalten mussten, stellten im Nachhinein "positive Effekte" fest.

Die gemeinsame elterliche Sorge nähme Vater und Mutter auch nach der Scheidung in ihre Verantwortung und dies zum Wohl der Kinder. Sie vermindere somit unsäglichen, oftmals hoch emotionalen Streit und teure Gerichtsprozesse. Die gemeinsame elterliche Sorge fördere die Kooperationder Eltern in Fragen einer einvernehmlichen nachehelichen Elternregelung und eines dem Kindeswohl gemäßen Umgangs.

Mehr Disziplin bei Unterhaltszahlungen

Auch im Bezug auf Unterhaltszahlungen sieht der Nürnberger Forscher positive Auswirkungen eines gemeinsamen Sorgerechts: "Jeder Richter kann ein Lied davon singen, wenn es um säumige Unterhaltszahlungen geht. Wir konnten nachweisen, dass gerade das gemeinsame Sorgerecht zu zuverlässigen Unterhaltszahlungen führt." So gaben 93,5 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter mit gemeinsamer Sorge an, dass sie Kindesunterhalt bezahlen; was wiederum knapp 87 Prozent der unterhaltsberechtigten Mütter bestätigten. Dieses Ergebnis wird auch durch eine Studie des Bundesfamilienministeriums gestützt: Auch danach gibt es einen Zusammenhang zwischen gemeinsamer Sorge und regelmäßigen Unterhaltszahlungen.

Auffallend sei außerdem, dass prozentual gesehen dreimal so viele Kinder von Eltern mit gemeinsamer Sorge bei ihren Vätern leben als Kinder, deren Eltern über das alleinige Sorgerecht verfügen. Zu ihren Müttern haben diese Kinder regelmäßige Besuchskontakte.

Alleinige Sorge – häufig Umgangsboykott und schlechtere Zahlungsmoral

Dem gegenüber schaffe die alleinige elterliche Sorge "Verlierer", so Proksch. Sie grenze den "entsorgten" Elternteil aus. Dies bedeute Verdruss, tiefe Verletzungen und unnötigen Ärger. In vielen Fällen widersetze sich der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht dem Umgangsrecht des anderen Elternteils. Berechtigte Umgangsansprüche würden von dem Elternteil mit alleiniger Sorge oft und wirksam torpediert. Je länger solche Aktivitäten andauern, desto geringer werde die Chance, das Umgangsrecht umzusetzen. Brisant dabei sei, dass Eltern mit alleiniger Sorge einräumten, dass "sie selbst den Kontakt zum anderen Elternteil nicht mehr wollten." Die Bedürfnisse der Kinder, die beide Eltern lieben, würden dabei ignoriert. Gerichtliche Sanktionen, wie Zwangsvollstreckung oder Vermittlung, müssten diese Elternteile kaum befürchten. Diese Maßnahmen seien zwar "theoretische Optionen", ließen sich in der Praxis allerdings nur selten erfolgreich umsetzen. Dazu komme die lange Dauer der Umgangsverfahren den Absichten umgangsboykottierender Elternteile entgegen. Hier sei der Gesetzgeber gefragt.

"Das alleinige Sorgerecht erhöht somit die Zahl unsäglicher Gerichtsprozesse," sagt Proksch, "und behindert in erheblichem Maße zufriedenstellende Kommunikation und Kooperation der Eltern. Ein Umgangsrecht zum Wohle der Kinder wird schwierig und gewünschte zuverlässige Unterhaltszahlungen sind hier leider die Ausnahme." So gaben 88 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter zwar an, dass sie Kindesunterhalt bezahlen würden, jedoch lediglich knapp 67 Prozent der unterhaltsberechtigten Mütter konnten dies bestätigen.

Hohe Anzahl von Kontaktabbrüchen bei alleiniger Sorge

Als eine Negativ-Auswirkung des alleinigen elterlichen Sorgerechts sieht Proksch außerdem die hohe Zahl der Kontaktabbrüche mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil: "Über 40 Prozent der besuchsberechtigten Mütter und Väter ohne elterliche Sorge haben nur selten odergar keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern", so Proksch. Besonders schlimm sei, dass bei rund einem Viertel der Eltern mit alleiniger elterlicher Sorge der Kontakt des anderen Elternteils zu den Kindern bereits nach der Trennung oder Scheidung völlig abgebrochen ist. Dies könne offenbar auch nicht die Anhörung der Kinder verhindern, die in Scheidungssachen Pflicht ist: "Die Kontaktabbrüche mehren sich regelmäßig Jahr für Jahr um fast zehn Prozent!"

Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Scheidung

Eine Frage, der Prof. Proksch im Rahmen der Studie ebenfalls nachging, lautete: Wie sieht es nach der Scheidung mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus? "Wir stellten fest, dass Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge öfter berufstätig sind als Mütter mit alleiniger Sorge. Aus diesem Grunde verfügen sie natürlich über ein höheres Einkommen." Möglicherweise auch deshalb schätzten Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge ihre Lebenssituation positiver ein als Mütter mit alleiniger Sorge. Allerdings: Auch unabhängig von der Form der Sorge ist die finanzielle Situation vieler Scheidungseltern mit minderjährigen Kindern extrem schwierig und belastend. "Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, die schwierige Arbeitsmarktsituation und die Erwartungen der Arbeitswelt an Eltern erschweren die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten, sowohl für Mütter, als auch für Väter."

Kinder wollen beide Eltern

Es entlastet Kinder, wenn sie erleben können, dass ihr Kontakt mit Mutter und Vater von beiden Eltern gefördert und ausdrücklich gewünscht ist, so das Ergebnis von Gesprächen mit 131 Scheidungskindern. Streit der Eltern belaste Kinder, weil sie oft nicht erkennen können, was eigentlich die Ursache des Streitens ist oder war. Noch schlimmer würde es für Kinder, wenn sie dann noch mit einbezogen werden oder gar Partei ergreifen sollen. Oft würden vor allem Jugendliche spüren, dass diese Frage ein "Machtspiel" der Eltern sei und befänden sich dann in Loyalitätskonflikten. Ganz schlecht ginge es ihnen, wenn damit finanzielle Probleme der Eltern verquickt würden.

Fazit: 'Recht der Kinder auf beide Eltern durchsetzen'

Als Fazit seiner Studie appeliert Prof. Proksch an alle Familienrichter, "auf die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf Mütter oder Väter lediglich in Notfällen zurückzugreifen." In der bisherigen Praxis würde das alleinige Sorgerecht gern auf einen Elternteil übertragen, wenn keine Kommunikation mehr zwischen den Eltern möglich sei. Da sich Eltern jedoch ungeachtet dessen über Umgangsregelungen einigen und somit auch kommunizieren müssen, sei diese Argumentation nicht schlüssig. Proksch empfiehlt dem Gesetzgeber die Unterstützung von vorgerichtlichen Beratungsstellen und anderen Angeboten, wie Mediation (außergerichtliche Möglichkeit, Konflikte zu regeln), die auch gebührenrechtlich bevorzugt werden sollten. "Es kann einfach nicht sein, dass sich staatliche Unterstützung auf Prozesskostenhilfe beschränkt. Außergerichtliche Möglichkeiten, um Konflikte zu regeln, müssten mindestens vergleichbar unterstützt werden – nämlich zum Wohle der Kinder!"

Es müsse überlegt werden, wie vor allem das Recht der Kinder auf beide Eltern und auf Umgang in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden könne. (idw)