Warum ist das so umstritten?

Vorstoß: Kinderrechte ins Grundgesetz

Das Thema ist nicht neu. Doch jetzt – genau 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention – gibt es wieder einen ernst zu nehmenden Versuch, Kinderrechte im deutschen Grundgesetz zu verankern. Aber warum ist das überhaupt so schwer und so heftig umstritten?

Autor: Petra Fleckenstein

Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht

Kinderrechte ins Grundgesetz Artikel
Foto: © Colourbox

„So viel Rückenwind hatten wir bisher nie", sagt Uwe Kamp, Pressesprecher des Deutschen Kinderhilfswerks im urbia-Gespräch. Nachdem der Gesetzentwurf (am 31. März 2017) auf Betreiben der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in den Bundesrat eingebracht wurde, hat sich nun auch Bundesjustizminister Heiko Maas anlässlich des 25-jährigen Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetzes (GG) ausgesprochen. Zuvor hatten sich auch die Justizminister der Länder auf ihrer Herbsttagung 2016 einstimmig für die Grundgesetzänderung zugunsten von Kindern stark gemacht. Im Bundesrat wurde der Antrag nun zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Frühestens zur nächsten Sitzung am 12. Mai könnte der Entwurf zur Abstimmung vorgelegt werden.

Konkret soll Artikel 6 des GG um folgende Formulierung ergänzt werden: „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte und das Wohl des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife."

Gegner: Das ist nichts als Symbolpolitik

Kann man da etwas dagegen haben? Man kann! Wichtigstes Argument der Gegner: Die Grundgesetzänderung sei nichts weiter als ein Symbol, konkret würde sich dadurch aber für Kinder nichts ändern. Denn alle Rechte, um die es dabei geht, hätten sie bereits.

Rechtsexpertin Dr. Friederike Wapler sieht für Kinder im Grundgesetz keine Schutzlücken. Kinder seien ja bereits Träger aller Grundrechte, „einfach weil sie Menschen sind". Wichtiger als „Gesetzeslyrik" sei eine Politik, die die Rechte der Kinder konsequent umsetzt.

Rechtliche Distanz zu Eltern

Das sieht auch Marcus Weinberg (CDU) so, der die Arbeitsgruppe „Familie" der Unionsfraktion leitet. Neben dem nur symbolischen Charakter einer Grundgesetzänderung führt er noch ein weiteres Argument ins Feld: „Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz tragen primär die Eltern die Verantwortung für das Wohl des Kindes. Ihnen werden treuhänderisch die Rechte der Kinder übertragen, weil der Staat davon auszugehen hat, dass Eltern grundsätzlich besser als der Staat wissen, was gut für ihr Kind ist." Eine explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz könne diesen Schutz der Kinder durch die Eltern in Frage stellen und Kinder sogar in rechtliche Distanz zu ihren Eltern bringen, befürchtet der Politiker.

Kindeswohl besser verstehen

Das Kindeswohl ist laut Weinberg ja bereits heute bei Interessenskonflikten und im Familienrecht „letztlich bestimmend". Wichtig sei daher in erster Linie, dass sich die Politik bei der Verabschiedung von Gesetzen noch mehr am Kindeswohl orientiere. Was jedoch unter dem „Kindeswohl" im jeweiligen Fall genau zu verstehen sei, solle noch besser wissenschaftlich erforscht werden.

Befürworter: Die Interessen der Kinder würden besser gehört

Für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz setzt sich seit Jahren das „Aktionsbündnis Kinderrechte" ein, das sich aus dem Kinderhilfswerk, dem Kinderschutzbund, Unicef und der Deutschen Liga für das Kind zusammensetzt. Jetzt hat das Bündnis auch noch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig an seiner Seite, die zuletzt zusammen mit Hannelore Kraft in einem Gastbeitrag im Kölner Stadtanzeiger dafür plädierte, „die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker (zu) berücksichtigen." Kinder seien bisher regelmäßig darauf angewiesen, dass ihre Rechte durch andere, also ihre Eltern, wahrgenommen würden. Und „bei großen politischen Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Interessen betreffen, können sie nicht direkt mitentscheiden." Das solle sich durch die Verankerung im Grundgesetz ändern. Dann müssten Kinder gehört werden, zum Beispiel „wenn für die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr wichtige Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits zur Diskussion stehen, weil sie den Verkehrsfluss behindern könnten".

Kinder an Entscheidungen beteiligen

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk hat Beispiele gesammelt, welche konkreten Auswirkungen eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz haben könnte: „Shejla, 11 Jahre, ärgert sich, weil die Stadtverwaltung ihren Lieblingsspielplatz umbaut und die Kinder, die dort regelmäßig spielen, nicht nach ihren Ideen und Vorstellungen gefragt hat. Mit einem Kindergrundrecht, nach dem Kinder bei staatlichen Entscheidungen, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und Berücksichtigung ihrer Meinung haben, müssten Kinder zukünftig an solchen Entscheidungen beteiligt werden. Shejla würde miteinbezogen, bevor der Spielplatz umgebaut wird." (weitere Bespiele am Ende des Textes)

Sicht auf Kinder positiv verändern

Pressesprecher Uwe Kampf ist sicher: „Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz wird die gesellschaftliche Sicht auf Kinder grundsätzlich positiv verändern und ihre Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Vom Jugendhilferecht, über das Straßenverkehrsrecht bis hin zum Baurecht und selbstverständlich auch im Bildungsbereich und der Haushaltsgesetzgebung."

Recht auf Verfassungsbeschwerde

Weit mehr als nur ein Symbol sieht auch Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit in den Kindergrundrechten. Denn der Staat müsste sich bei Bildungs- und Förderungsmaßnahmen noch mehr am Vorrang des Kindeswohls orientieren, glaubt die frühere Justizsenatorin (SPD) der Länder Hamburg und Berlin. Außerdem würde sich ein Grundrecht auf Teilnahme an den Angelegenheiten, die Kinder betreffen, auch auf die Gesetzgebung und die Verteilung von Haushaltsmitteln auswirken. Und „schließlich könnten Kinder mit eigenen Grundrechten im Grundgesetz bei deren Verletzung Verfassungsbeschwerde erheben." Die Politikerin verweist außerdem auf das einst mit ähnlichen Argumenten umkämpfte Grundrecht auf Gleichberechtigung, Art. 3 Abs 2 GG. Dies habe gezeigt, „welche Kraft Grundrechten innewohnt".

Was Kindergrundrechte noch ändern könnten

Weitere Praxisbeispiele des Deutschen Kinderhilfswerks, um zu veranschaulichen, was Kindergrundrechte bewirken könnten:

  • Ajla, 6 Jahre, besucht eine Kindertagesstätte an einer stark befahrenen Durchgangsstraße. Bei der anstehenden Entscheidung, ob die Straße mit einem Tempo 30 belegt wird, werden die Interessen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner abgewogen, die der Kinder jedoch nicht. Wobei die Straße insbesondere von Kindern auf dem Weg zur nahegelegenen Kita überquert wird. Wenn zukünftig bei allem staatlichen Handeln das Kindeswohl maßgeblich zu berücksichtigen wäre oder sogar Vorrangstellung genießt, müssten in die Verwaltungsentscheidung auch die Interessen der Kinder unbedingt mit einbezogen werden.

  • Jannis, 15 Jahre, hat nach der Trennung seiner Eltern Probleme und möchte gerne Unterstützung durch einen Beratungsdienst. Nach derzeitiger Rechtslage ist ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ausschließlich aus der Perspektive der Eltern formuliert. Mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz müsste der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung erweitert werden, sodass Jannis dann auch selbständig ein Recht auf Beratung hätte und ein entsprechendes Angebot einfordern könnte.

  • Vincent, 4 Jahre, wohnt seit seinem dritten Lebensmonat bei Pflegeeltern. Jetzt stellen die leiblichen Eltern beim Familiengericht den Antrag, dass Vincent zu ihnen zurückkehren soll. Bisher stand das Kinderinteresse in solchen Verfahren deutlich hinter dem der leiblichen Eltern zurück. Bei einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würden die Kindesinteressen und die Meinung des Kindes wesentlich stärker in die Rechtsgüterabwägung des Gerichtes einbezogen.

Mehr zu Pro und Contra Kinderrechte im Grundgesetz in „Impulse – Das Bulletin des Deutschen Jugendinstituts"

Wer möchte, kann die Forderung des Aktionsbündnisses für Kinderrechte hier unterstützen: http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/