Finanzielle Unterstützung

Rund um das Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Mit dem Kinderbetreuungsgeld wird ein Teil der Leistungen, die Eltern tagtäglich erbringen, anerkannt. Die finanziellen Varianten sind vielfältig und individuell wählbar. urbia stellt die Eckdaten vor.

Autor: Elisabeth K. Fürst
Kinderbetreuungsgeld Österreich Teaser
Foto: © mauritius images / Fancy

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes. Im Falle eines Wochengeld-Anspruchs ruht das Kinderbetreuungsgeld bis zum Ende des Bezugs des Wochengeldes.

Zuständig für die Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes ist der Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw. bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist bzw. zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war. Die Grundlagen für das Kinderbetreuungsgeld sind im österreichischen Kinderbetreuungsgeldgesetz geregelt.

Achtung: Die Dauer der arbeitsrechtlichen Karenz muss sich nicht mit der Bezugslänge des Kinderbetreuungsgeldes decken.

Wer hat Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld?

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (KBG) sind

  • Bezug der Familienbeihilfe für das Kind,
  • Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich,
  • ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (idente Hauptwohnsitzmeldungen),
  • die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sowie
  • die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
  • für Nicht-Österreicher/innen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (NAG-Karte) bzw. die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen.

Was gibt es für Varianten?

Es gibt zwei Systeme zur Auswahl:

Pauschalleistung (30+6, 20+4, 15+3, 12+2)

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.

oder

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld? (12+2)

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu haben.

Damit können Familien aus den verschiedenen Modellen der Pauschalvarianten oder der einkommensabhängigen Variante auswählen. Detaillierte Daten zu den Varianten und Bezügen finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Jugend.

Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld?

Das ist von der gewählten Variante abhängig. Auf der Homepage des BMFJ können Sie mit Hilfe des Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechners Ihre Varianten online ausrechnen.

Darf man etwas zu dem Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen?

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist eine Art Einkommensersatz, und damit darf man maximal einen Zuverdienst im Ausmaß von 6.400 € pro Kalenderjahr haben. Es dürfen im gesamten Bezugszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das Kindergeld bezieht. Die Einkünfte des anderen Elternteils sind nicht relevant!

Hier finden Sie auch einen Online-Rechner mit dem man die erlaubten Zuverdienste zum Kinderbetreuungsgeld ermitteln kann.

Antrag + Kontaktadressen

Den Antrag für das Kinderbetreuungsgeld und die Kontaktadressen der zuständigen Krankenkassen finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Jugend. Mittlerweile ist es mittels elektronischer Signatur auch möglich den Antrag komplett online zu stellen.