Teilnahmebedingungen Lieblingsstück 2016

1. Beschreibung des Gewinns

Gewinne: Einmal ein Wochenende im Familienhotel Sonnenpark (2 Übernachtungen) für zwei Erwachsene mit maximal vier Kindern im Familienapartment für bis zu sechs Personen mit All-Inclusive Premium Verpflegung: Das beinhaltet 3 mal täglich Genießerbuffet, Kuchenbuffet, alkoholische und alkoholfreie Getränke, Nutzung der Sonnenpark Lounge mit Vinothek, Besuch der Badewelt, des Abenteuerlandes und der Kinderbetreuung sowie des Wellnessbereichs für die Eltern sowie Teilnahme am umfangreichen Animationsprogramm. Bei eigener An- und Abreise.
Oder einen von fünf Zweierpacks „Papertales" der Marke aden + anais (vorgewaschene Pucktücher aus 100% Baumwollmusselin mit den Maßen 120 cm x 120 cm).

2. Allgemeine Bedingungen

Teilnahmeschluss ist der 15. Juli 2016. Die Gewinner werden per Losverfahren ermittelt und per Email benachrichtigt. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen außer Mitarbeiter der beteiligten Firmen und deren Angehörigen. Teilnahmeberechtigt ist jeder ab 18 Jahren mit Ausnahme der o.g. Personen. Teilnehmen kann nur, wer das Online-Formular eigenständig ausfüllt und absendet. Pro Teilnehmer ist nur eine Einsendung gestattet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern mit richtigen Lösungen durch das Los ermittelt und anschließend schriftlich benachrichtigt. Sie erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnorts einverstanden. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Der Gewinn wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt. G+J Parenting Media GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden, insbesondere wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, etwa bei Hacker-Angriffen auf die Gewinnspiel-Website. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Veranstalter ist die Gruner + Jahr GmbH & Co KG.

3. Regelungen zur Zuwendung des Gewinns

Der Gewinn wird dem Gewinner vom Gewinnspielpartner dem Familienhotel Sonnenpark und aden + anais zur Verfügung gestellt. Der Verlag vermittelt den Kontakt des Gewinnspielpartners zum Gewinner, so dass der Gewinner für die Durchführung des Gewinns einen Vertrag mit dem Gewinnspielpartner abschließen kann; weitere Leistungen des Verlages sind mit der Gewinnzusage nicht verbunden. Der Gewinner verpflichtet sich, etwaige Bedingungen des Gewinnspielpartners zu akzeptieren, insbesondere sämtliche von diesem geforderte Erklärungen abzugeben. Der Verlag behält sich vor, den Gewinner nachträglich vom Gewinn auszuschließen, wenn er die Bedingungen des Gewinnspielpartners nicht akzeptiert. Für Leistungen des Gewinnspielpartners übernimmt der Verlag keine Haftung.

4. Einwilligung / Einräumung von Nutzungsrechten

Der Teilnehmer ist für den Fall des Gewinns damit einverstanden,

  • dass von ihm Lichtbildaufnahmen gemacht werden und die Aufnahmen unter Erwähnung seines Namens zeitlich und räumlich unbeschränkt in einem Nachbericht in der Zeitschrift ELTERN und den Online- und Mobile-Auftritten der G+J Parenting Media GmbH veröffentlicht werden; der Teilnehmer wird insoweit eine gesonderte Einwilligungserklärung abgeben.
  • dass die Aufnahmen von Familienhotel Sonnenpark und aden + anais für werbliche Zwecke in allen Medien genutzt werden; der Teilnehmer wird auch insoweit eine gesonderte Einwilligungserklärung abgeben.

G+J behält sich vor, den Teilnehmer nachträglich von der Teilnahme auszuschließen, wenn er die beschriebenen Erklärungen nicht abgibt.

5. Haftungsausschluss

Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertrauen durfte. Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.