Umzug während Elternzeit / Arbeitgeber info ??

Hallo zusammen,

vielleicht weiss das jemand von Euch - finde leider nichts im Netz...

Muss ich dem Arbeitgeber zwingend meinen Umzug + Ort mitteilen?? - lässt nämlich Rückschlüsse zu, dass ich nicht mehr kommen werden - was ich ehrlich auch nicht vorhabe .. möchte aber nach 2 Jahren auf 3 Jahre Elternzeit verlängern...


Vielen Dank für Eure Antworten
Alex


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Hallo Alex,

Du kannst doch problemlos von 2 auf drei Jahre verlängern. Dafür ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich (Mitteilung spätestens 8 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre reicht).

Es wäre schon sinnvoll wenn Dein Arbeitgeber die telefonisch oder schriftlich erreichen könnte......

Wenn Du sowieso nicht wieder anfangen willst/kannst kann er das doch ruhig wissen. Was ändert sich denn?

LG, Andrea

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liebe Andrea, danke für Deine Antwort. Das mit Elternzeit verlängern wusste ich.Mir gehts nur darum, informiert zu sein, vorzubauen, bevor ich es denen sage ... ggfs was passieren könnte wenn... möglicherweise ist ein ortsferner (vom Arbeitsplatz) Umzug ein Kündigungsgrund (trotz Kündigungsschutz während Elternzeit)- und dann bin ich womöglich nicht versichert....?? weiss man`s -heutztage sind ja alle ein bissi verrückt am Arbeitsmarkt :=)


LG Alex
p.s. nur um Missverständnisse vorzubeugen, mein AG ist ein sehr netter, will halt nur "abgesichert" sein...

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Hallo Alex,

während der Elternzeit brauchst Du Deinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung zu stehen. Deshalb ist ein Umzug sicher kein Kündigungsgrund.

Aber wie stellst Du Dir das nach drei Jahren vor, wenn Du am Tag des dritten Geburtstages wieder arbeiten gehen musst????

Dann musst Du doch eh kündigen. Oder eine Auflösung mit Deinem Chef verhandeln. Auch Dein Chef kann sich besser vorbereiten (langfristige Vertretung) wenn er weiss, dass Du sicher nicht wiederkommen willst.

Ich denke genau dieses Verhalten von uns Müttern führt zu der Frauenhassermentalität einiger Arbeitgeber. Ein freundliches Miteinander ist vielleicht manchmal besser. Aber da Du nicht zurückwillst denkst Du wahrscheinlich "nach mir die Sintflut....".

Wieso bist Du nicht einfach ehrlich zu Deinem AG? Kündigungsschutz besteht auf jeden Fall während der gesamten Elternzeit.

LG, andrea

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