Wo muss der Zweitname genannt werden?

Mein Mann und ich haben unserem Sohn den Vornamen meines Mannes als Zweitnamen gegeben. Er harmoniert nicht besonders mit dem ersten, dem Rufnamen, deshalb auch nur auf dem Papier und ohne Bindestrich. Quasi aus traditionellen Gründen. Aber nun meine Frage - wo muss ich den Namen denn überall mit angeben? Bei Behörden? Beim Kinderarzt? Bei der Versicherung? Wo muss unser Sohn mal mit beiden Namen unterschreiben? Beim Kinderarzt habe ich formell neulich beide Namen bei der Anmeldung mit angegeben, aber die Arzthelferin hat unseren Sohn dann auch mit beiden Namen aufgerufen... Wie handhabt Ihr das?

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Hallo Kathi

Wenn ihr keinen Bindestrich habt dann musst du den Namen gar nicht nennen ausser bei amtlichen Sachen und wenn du einen Kinderausweis beantragst da müsssen ja dann beide Namen drin stehen.

LG

Tini

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Ich nenne ihren Zweitnamen auch so gut wie nie. Nur auf Ämtern und in offiziellen Dokumenten (Ausweise), taucht der auf. Also bei Behörden, Versicherung usw. würde ich ihn auf jeden Fall mit angeben.

Grüße,
Maria & Emma (deren Zweitnamen auch nicht weiter erwähnt wird ;-) )

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Wir geben den Namen nur bei Ämtern an, wegen Kinderausweis und sowas, da muss man es ja. Aber sonst...
Auf der Krankenkasse-Karte usw. steht nur Laurin's erster Name (obwohl der zweite auch schön ist), aber wenn der ohne Bindestrich ist kann man ihn ja bei bestimmten Sachen weglassen. Kommt halt imemr drauf an wie "amtlich" eine Sache ist.

LG*Denise & Laurin (Jona) ;-) (6 Monate)