mutter stirbt an krebs kann man das kind zur adobtion freigeben?

wenn die mutter an einer krebserkrankung #schockstirbt und alleiniges Sorgerecht hat, kann sie das Kind zur adobtion freigeben, damit ihre schwester das kind adobtieren kann? weiß da jemand darüber bescheid? Oder hat der Vater das "VORRECHT" auf das Kind? #augen der vater hat etwas ANDERE Erziehungmethoden die nicht konform mit denen der mutter sind. zur zeit leben vater mutter und kind noch zusammen das war aber von anfang an nur eine:-[ Versuchsbeziehung es hat nie wirklich richtig gut geklappt, die mutter ist eigenlt immer nur beim vater geblieben damit sie endl mal einen FAMILIE hat#liebdrueck jetzt kam diese erkrankung dazu und mutter will sich trennen, damit sie das kind dann der Schwester zu adobtion frei geben kann GEHT DAS?#kratz

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Ich denke das der leibliche Vater (zum Glück) auch noch ein Mitspracherecht hat. Wo kämen wir denn hin wenn einfach ein Kind ohne ZUstimmung beider Eltern zur Adoption freigegeben werden dürfte.
WEnn der Vater nicht in der Lage ist das Kind zu erziehen wirde das Jugendamt aber sicher über eine Pflegschaft verfügen und diese wäre natürlich in der Familie am besten.

LG
Sabine

PS. Wurde auch Adoptiert

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Hallo,
hört sich ja echt schrecklich an. Ist denn sicher, daß die Mutter sterben wird? Denke aber auch, daß der Vater auf jeden Fall Mitspracherecht hat, wenn das Jugendamt ihn nicht für total unfähig hält.
Liebe Grüße
Nicole+Pascal

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Hallo,
der Vater ist als erster Sorgeberechtigter.
Aber für eine genaue Auskunft würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren.
LG
Doro

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Hallo!

Das lässt sich völlig anders regeln. Es geht ja um das Sorgerecht. Wenn man will, dass jemand bestimmtes das Sorgerecht bekommen soll, wenn man stirbt (und auch, wenn jemand das Sorgerecht dann eben NICHT bekommen soll), dann muss man eine Sorgerechtsverfügung schreiben - am besten macht sich das in einem Testament, und das dann noch besser vom Notar beurkundet. Dann kann nichts mehr wegkommen, wenn man das Testament bei Gericht hinterlegt. Diese Möglichkeit der Sorgerechtsverfügung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Bei Gericht wird das dann so gehandhabt, dass man in erster Linie prüft, ob die bestimmte Person auch zur Ausübung der Sorge geeignet ist. Also der Wunsch der verstorbenen Person hat absoluten Vorrang und wird respektiert. Nur wenn die Person nicht geeignet ist, wird das Gericht nach einer Alternative, sprich, besser geeigneten Person gucken - und dabei möglichst die ausgeschlossene Person auslassen.

Empfiehl der Mutter ein Testament beim Notar zu machen und ihre Sorgerechtsverfügung da mit unterzubringen. Das Testament dann in die besondere amtliche Verwahrung geben.

LG
Steffi

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Sorgerecht hin oder her. Eine Adoption ist nur möglich, wenn BEIDE Elternteile das wollen.. egal, ob da einer das Sorgerecht hat oder nicht.

Und im Falle des Todes der Mutter wird mit Sicherheit erstmal die Situation des Vaters geklärt.

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Hi Du!

Ich glaube nicht das das, geht, da meine Mann (kein Sorgerecht) sogar zustimmen oder ablehnen durfte, als seine Tochter bei der Hochzeit ihrer Mama deren Namen ablegen und den des Stiefvaters annehmen sollte.

Gruß,
Regeane

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Hi,

wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bekommt nicht automatisch der Kindesvater das Kind. Das Kind kommt zu den Nächstenverwanden der Mutter, also als erstes die Eltern und dann die Geschwister. Der Vater hat in dem Sinne keine richtige Chance das Kind zu bekommen.
Also, die Eltern von ihr haben automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Diese Info hab ich von einer Mitarbeiterin vom Jugendamt. Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.

LG,
Hsiuying

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Ich würde das zusammen mit dem Jugendamt abklären, denn die wissen genau, wieviele Anrechte der Vater auf sein Kind hat und wie sie verfahren würden, wenn im Todesfall die Schwester das Kind "übernehmen" soll.

Liebe Grüße und euch alles Gute wünscht

Gabi