Elternzeit Mann

Hallo ihr lieben, mein Sohn ist jetzt 6 Monate alt und ich habe 1 jahr Elternzeit. Nun Im Nachhinein bereut es mein Mann nicht auch Elternzeit beantragt zu haben. Kann er das jetzt im Nachhinein noch beantragen? Theoretisch hätte er ja auf 2 Monate Anspruch. Aber geht das im Nachhinein?
LG

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Hallo, meiner beantragt gerade seine Elternzeit ab September für 2 Monate. Unsere Tochter ist jetzt 12 Monate. Gar kein Problem. Nur unbedingt rechtzeitig den Arbeitgeber informieren. Am besten mal beim Jugendamt beraten lassen.

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Ja das geht. Die elternzeit beantragt er ja erst 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber. Bzw er meldet sie an, nicht beantragt.

Das elterngeld für deinen Mann steht euch ja zu und ihr könnt da jetzt noch einen Antrag stellen.

Wir hatten die elternzeit von meinem Mann damals kurzfristig ein paar Monate vorverlegt. Das war gar kein Problem.

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Er hat Anspruch auf 3 Jahre, bekommt nur max. für 4 Elterngeld.

Und 7 Wochen vorher anmelden muss er sie. Dann ist alles klar.

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Du verwechselst Elternzeit mit Elterngeld!

Anspruch auf ElternZEIT hat er insgesamt 36 Monate (übrigens du auch!). 24 davon kann er auch bis zum 8. Lebensjahr nehmen, die anderen 12 gehen nur bis zum 3. Lebensjahr. Da ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, muss dein Mann seine Elternzeit lediglich 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden (nicht beantragen!).

Anspruch auf ElternGELD habt ihr zusammen 14 Monate, die ihr untereinander aufteilen könnt, wie ihr wollt. Dabei muss der Partner mindestens 2 Monate nehmen.
Ob du 12 und er 2 oder ihr beide 7 oder oder oder ist dabei egal.
Soweit ich verstanden habe, hast du Basiselterngeld beantragt, also monatlich den vollen Betrag. Also kann dein Mann entweder 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld plus oder einen Monat Basiselterngeld und 2 Monate Elterngeld plus beantragen, wenn du die restlichen Monate in Anspruch nehmen willst. Dabei ist es übrigens egal, für wann dein Mann Elterneld beantragt. Ihr könnt entweder gleichzeitig Elterngeld beziehen oder er hängt seinen Elterngeldbezug an deinen dran, sprich Lebensmonate 13 und 14, wenn du die ersten 12 nimmst. Wichtig ist nur, dass euer beider Elterngeldbezug ab dem 13. Lebensmonat nicht mehr unterbrochen wird. Also wenn du nur 12 Monate hast, kann dein Mann nicht Lebensmonat 15 und 16 nehmen!

Auch wenn es 2 Paar unterschiedliche Schuhe sind, ist es empfehlenswert, dass sich Elternzeit und Elterngeld überschneiden. Elterngeld wird immer in Lebensmonaten ausbezahlt (z.b. Vom 10.5. bis 9.6.) und nicht in Kalendermonaten!